20-2788

Förderung der Erneuerung von Fahrradhäuschen

Antrag

Sachverhalt

Viele Fahrradhäuschen in Eimsbüttel sind mittlerweile mehr als 20 Jahre alt. Entsprechend unansehnlich sind sie daher teilweise: hölzerne Bestandteile sind verrottet oder abgefallen, Fenster zerbrochen. Teilweise kann der Zustand sogar gefährlich sein. Das Bezirksamt hat daher im Sinne seiner Verkehrssicherungspflicht vermehrt die Verantwortlichen für die Fahrradhäuschen kontaktiert und eine Beseitigung der Schäden und Verschmutzungen eingefordert.

 

Bei älteren Fahrradhäuschen belaufen sich Reparaturkosten häufig auf mittlere vierstellige Beträge. Zugleich sind die heutigen Inhaber und Inhaberinnen von Stellplätzen in diesen Fahrradhäuschen oft nicht identisch mit jenen, die sie einstmals beantragt, versichert und bezahlt haben. Teilweise haben neue Mieter*innen Stellplätze erst vor kurzem übernommen, nicht selten gegen eine Ablösesumme, und sollen nun zusätzlich die hohen Reparaturkosten schultern.

 

In solchen Fällen sollte die Bezirksverwaltung ebenso fördernd eingreifen wie beim Neubau von Fahrradhäuschen, da sonst der Abriss und gegebenenfalls Neubau von vielen Häuschen droht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anhänge

keine