21-4539

Förderfonds Bezirke – Abschlagzahlung gem. Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
12.03.2024
Ö 5.2
29.02.2024
Sachverhalt

Gem. Ziffer 8 Abs. 5 der aktualisierten Fortschreibung des Vertrags für Hamburg – Wohnungsneubau steht die erste Auszahlung der Mittel des Förderfonds an. In diesem Zuge werden zu Beginn eines Jahres auf Basis der Planzahlen 350 Euro pro Wohneinheit ausgekehrt.

 

Grundsätzlich werden die Mittel zu 60 % konsumtiv und zu 40 % investiv bereitgestellt. Diese Aufteilung wird auf den Abschlag zu Jahresanfang und die Spitzabrechnung zur Jahresmitte angewendet. Gemäß Vereinbarung in der BS vom 16.01.2024 werden allerdings dieses Jahr schon mit dem Abschlag 100% der investiven Mittel ausgekehrt, ergänzt um die anteiligen konsumtiven Mittel.

 

Auf dieser Grundlage in Verbindung mit Ziffer 1 der im Vertrag geplanten Genehmigungszahlen der Bezirksämter errechnen sich für 2024 folgende Abschlagzahlungen für die Bezirksämter:

 

 

Nach Ziffer 8 Abs. 5 der aktualisierten Fortschreibung des Vertrages für Hamburg – Wohnungsneubau werden eventuelle Überzahlungen mit der Gesamtabrechnung des Jahres, die auch die Gewerbeplanung berücksichtigt, verrechnet. Danach ggf. noch bestehende Über -oder Unterzahlungen werden im Folgejahr verrechnet.

 

Die Abforderung der Abschlagssumme kann per sofort von Ihrem RS Bereich erfolgen.

Direktlink für die Empfängerdaten im Buchungsformular:  BASIC /Haushalt/Förderfonds .

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine