21-1552

Entscheidung über Sitzungen der BV im Februar und März ermöglichen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.12.2020
Sachverhalt

 

Angesichts des weiterhin hohen Infektionsgeschehens und der erweiterten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist bereits jetzt abzusehen, dass dies Einfluss auf den Sitzungsbetrieb der Bezirksversammlung haben wird. Anders als bei den Ausschüssen, die in der Regel digital tagen können, müssen für die Sitzungen der Bezirksversammlung zeitnah die Grundlagen geschaffen werden, um diese ggf. absagen bzw. durch einen zusätzlichen Hauptausschusstermin ersetzen zu können.

 

Der Hauptausschuss hat dazu nur noch bis Ende Januar die Vollmacht (Drs. 21-1392). Diese sollte mit Beschluss der Bezirksversammlung bis einschließlich März verlängert werden.

 

Anhänge

 

keine