Entscheidung über Sitzungen der BV im Februar und März ermöglichen
Letzte Beratung: 17.12.2020 Bezirksversammlung Ö 12.3
Angesichts des weiterhin hohen Infektionsgeschehens und der erweiterten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist bereits jetzt abzusehen, dass dies Einfluss auf den Sitzungsbetrieb der Bezirksversammlung haben wird. Anders als bei den Ausschüssen, die in der Regel digital tagen können, müssen für die Sitzungen der Bezirksversammlung zeitnah die Grundlagen geschaffen werden, um diese ggf. absagen bzw. durch einen zusätzlichen Hauptausschusstermin ersetzen zu können.
Der Hauptausschuss hat dazu nur noch bis Ende Januar die Vollmacht (Drs. 21-1392). Diese sollte mit Beschluss der Bezirksversammlung bis einschließlich März verlängert werden.
Die Bezirksversammlung beschließt: Der Hauptausschuss wird bevollmächtigt, darüber zu entscheiden, ob die Sitzungen der Bezirksversammlung im Februar und März stattfinden oder durch zusätzliche Sitzungen des Hauptausschusses, die ggf. digital durchgeführt werden können, ersetzt werden.
Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion
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