Eltern müssen über 13 Monate auf Elterngeld warten?
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des/der Mitglied/er der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Myriam Schrank, DIE LINKE
Titel: Eltern müssen über 13 Monate auf Elterngeld warten?
Fortlaufende. Nr.: 22-248
Eingangsdatum: 13.10.2026
Datum der Antwort: 20.10.2026
Sachverhalt:
Eine Familie aus Eimsbüttel hat sich mit einer Beschwerde an die Bezirkspolitik gewandt. Diese Familie habe im September 2025 ihr zweites Kind bekommen, am 10.10.2025 den Antrag auf Elterngeld gestellt. Die Eingangsbestätigung sei am 04. März 2026 eingegangen, seitdem habe die Familie nichts mehr gehört und auch bis heute – ein Jahr später – noch kein Elterngeld erhalten.
Die Elterngeldstelle sei telefonisch nicht erreichbar, schriftliche Rückfragen blieben ohne Antwort.
Es ist leider davon auszugehen, dass diese Familie kein Einzelfall ist und auch andere Eltern auf Bescheide und Geld warten (müssen). Dies wäre insbesondere für Familien / Alleinerziehende mit wenig Geld eine unzumutbare Härte.
Hierzu frage ich die Verwaltung:
Bitte aufschlüsseln nach
a) Insgesamt
b) Länger als drei Monate
c) Länger als sechs Monate
d) > zwölf Monate
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die obenstehende Anfrage wie folgt:
Bitte aufschlüsseln nach
741 (Stand 09/2026)
Hierzu liegt keine Erhebung vor.
Hierzu liegt keine Erhebung vor.
Hierzu liegt keine Erhebung vor.
36 Tage (Stand 09/2026)
Keine.
Aufgrund vakanter Stellen auf Sachbearbeiter- und Leitungsebene in 2025 war die Erreichbarkeit für Kundinnen und Kunden nicht zufriedenstellend. Mittlerweile konnte die Erreichbarkeit durch Besetzung aller vakanten Stellen, temporäre Flexibilisierung der Stellenbesetzung sowie Optimierung der Kommunikationsprozesse verbessert werden.
s. Antwort auf Frage 4.
Die Elterngeldstelle ist ausschließlich auf Grundlage des BEEG und den Richtlinien zum BEEG zum Handeln berechtigt. Einen vorschussähnlichen Charakter haben die vorläufigen Entscheidungen, die den Elterngeldstellen im Rahmen des § 8 Abs. 3 BEEG als Instrument zur Verfügung stehen und in entsprechenden Fällen zu einer kurzfristigeren Auszahlung führen können. Weitere Möglichkeiten einer kurzfristigen finanziellen Unterstützung, über den § 8 Abs. 3 hinaus, bieten sowohl das BEEG, als auch die Richtlinien nicht. Das Bezirksamt und die Elterngeldstelle Eimsbüttel können darüber hinaus durch möglichst kurze Bearbeitungszeiten und eine verlässliche Erreichbarkeit und Kommunikation dazu beitragen, finanzielle Notlagen für Antragssteller zu verhindern. In Eimsbüttel muss aktuell mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 36 Tagen gerechnet werden. Im Vergleich zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 86 Tagen im Jahr 2025 konnte die Bearbeitungszeit mit Hilfe der in Antwort 4 beschriebenen Maßnahmen erheblich gesenkt werden. Diesbezüglich sehen wir die Elterngeldstelle in Eimsbüttel auf einem guten Weg, den Service für alle Eltern im Bezirk weiter zu verbessern.
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