Einrichtungen bei der Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligung unterstützen Beschluss der BV vom 28.03.2019
Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
JHA |
30.10.2019 |
6 |
Mit Änderung einstimmig beschlossen |
Über diese Drs. wurde am 28.3.2019 entschieden und damit einmalig für die Unterstützung von Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bei der Umsetzung von Beteiligungsstrukturen bezirkliche Sondermittel in Höhe von bis zu 2.000 Euro je Einrichtung und insgesamt bis zu 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Die durchgeführten Maßnahmen sollen nach dieser Drs. bis 2020 evaluiert werden.
Diese Entscheidung nimmt Bezug auf die Drs. 20-3482 des JHA vom 19.2.2019.
Dort heißt es in dem Petitum, dass eine Evaluation der Maßnahmen in 2021 erfolgen soll.
Eine Begründung, warum in der Drs. 20-3521 eine kürzere Laufzeit der Maßnahmen festgesetzt wurde, ist nicht ersichtlich.
Die Verwaltung beabsichtigt aus folgenden Gründen an dem Petitum des JHA festzuhalten:
Die Träger und Einrichtungen benötigten Zeit, um ihre Vorhaben zum Ausbau von Beteiligungsstrukturen zu konzipieren. Erste Anträge werden in Kürze erwartet.
Die geplanten Projekte werden zum Teil über einen längeren Zeitraum, bis in das Jahr 2020 hinein, angelegt sein. Strukturen müssen aufgebaut, erprobt und etabliert werden. Das Ende des Bewilligungszeitraums wird entsprechend in 2020 liegen.
Eine Überprüfung, ob die Maßnahmen nachhaltig wirksam sind, kann sinnvoll im Alltag erst in 2021 erfolgen.
Desweitern haben mehrere Einrichtungen und Träger der Verwaltung vorgetragen, dass sie abweichend von dem Beschluss der Bezirksversammlung, um eine gewisse nachhaltige Wirksamkeit zu erreichen, zunächst Fortbildungen zu dem Thema Partizipation im Quartier durchführen wollen. An den Fortbildungen sollen auch Honorarmitarbeiter*innen teilnehmen. Darüber hinaus sind quartiersbezogene Kinder- und Jugendkonferenzen geplant. Die Verwaltung teilt diese Vorschläge der Träger und Einrichtung ausdrücklich, und bittet darum, dass das Petitum der Drs. 20-3521, vom 18.3.2019, wie folgt erweitert wird:
keine