Corona-Soforthilfe der Bezirksversammlung Eimsbüttel
18.01.2021
Lfd. Nr. 101 (21)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)
Corona-Soforthilfe der Bezirksversammlung Eimsbüttel
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
Die Corona-Pandemie hat auch für die Eimsbütteler Vereine und Institutionen weitreichende Folgen. Um betroffenen Sport-, Kultur- und Sozialeinrichtungen im Bezirk bei der Bewältigung dieser Auswirkungen unter die Arme zu greifen, hat die Bezirksversammlung Eimsbüttel im April 2020 (Drs. 21-0914) aus Sondermitteln eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 100.000 Euro bereitgestellt. Antragsteller können daraus eine Förderung für nötige Schutz- und Hygienemaßnahmen, die für die Fortführung ihrer Arbeit unerlässlich sind, beantragen. Zahlreiche Anträge sind seither durch die Verwaltung schnell und unkompliziert bewilligt worden.
Angesichts der angestiegenen Infektionszahlen in der zweiten Welle der Pandemie sowie der bis zum Herbst bereits zu etwa zwei Dritteln abgerufenen Mittel wurde mit Beschluss vom 29. Oktober 2020 (Drs. 21-1395) der Soforthilfe-Topf auf den ursprünglichen Betrag von 100.000 Euro aufgefüllt. Außerdem wurde die erneute Antragsmöglichkeit für Vereine und Einrichtungen, die bereits in der ersten Phase der Pandemie einen Antrag gestellt hatten, geschaffen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:
Insgesamt wurden bis heute 100.491,88 € aus der Corona-Soforthilfe für Maßnahmen bewilligt, es verbleibt ein Rest von 64.690,94 €.
Siehe Anhang.
ohne
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