21-0914

Solidarisch. Bezirklich. Gemeinsam durch die Krise. Alternativantrag zu Drs. 21-0883

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 16.04.2020 Hauptausschuss Ö 7.4.1

Sachverhalt

In Zeiten der Corona-Pandemie sind Straßen oft menschenleer, viele Geschäfte geschlossen, der sonst so pulsierende kulturelle Betrieb ist eingestellt und dass einem die Ängste, Sorgen, Nöte anderer Menschen nahegehen, zeigt man am ehesten dadurch, dass man ausreichend Abstand hält. Die Devise dieser Tage lautet: "Wir bleiben zuhause".

Gerade aber jetzt, wo es so wichtig ist, zeigen sich viele Eimsbüttelerinnen und Eimsbütteler sehr solidarisch mit ihren Mitmenschen. Verschiedenste Gruppen und Einzelpersonen organisieren über soziale Medien oder per Aushang an Haustüren bzw. Briefeinwürfen Nachbarschaftshilfe für ältere oder gesundheitlich vorbelastete Menschen, für die ein Gang aus dem Haus mit einem erhöhten Risiko verbunden ist, hängen Lebensmitteltüten für Obdachlose an "Gabenzäune" oder stehen einfach im telefonischen Gespräch mit Rat zur Seite.

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel begrüßt dieses soziale Engagement sehr und sieht sich in diesen Krisenzeiten gefordert, soziale / gemeinnützige Vereine, Verbände und freie Kulturschaffende vor Ort zu unterstützen, oder bei solidarischen Ideen im Kleinen pragmatisch und unbürokratisch zu helfen. Denn gerade die Eimsbüttelerinnen und Eimsbütteler, welche sich in diesen zahlreichen Institutionen oder Projekten betätigen, machen einen wichtigen Teil unseres täglichen Lebens hier in unserem schönen Bezirk aus. Diesen gilt es für die Zeit nach der Krise zu bewahren.

Zu diesem Zweck richtet die Bezirksversammlung Eimsbüttel eine "Corona-Soforthilfe" ein, welche mit Mitteln in Höhe von bis zu 100.000 Euro ausgestattet wird. Um eine zeitnahe Hilfestellung gewährleisten zu können, werden hierfür vereinfachte Vergabekriterien festgelegt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel reserviert aus konsumtiven Sondermitteln eine „Corona-Soforthilfe" in Höhe von 100.000 Euro für den Bezirk Eimsbüttel. Diese Sondermittel können von sozialen / gemeinnützigen Vereinen, Verbänden, freien Kulturschaffenden oder anderen Antragsberechtigten in Anspruch genommen werden, und sollen für die Dauer der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung bereit gestellt werden.

Aus diesen Sondermitteln kann die Bezirksverwaltung Beträge mit einer Einzelhöhe von bis zu 2.000 Euro direkt vergeben. Die Verwaltung orientiert sich hierbei an den geltenden "Richtlinien zur Förderung von Initiativen im Bezirk Eimsbüttel". Die Vergaben sind regelmäßig dem nächstmöglichen Hauptausschuss zur Kenntnis vorzulegen. Anträge, die diese Summe überschreiten, sind dem Hauptausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

Bei der Vergabe der Mittel sind folgende Kriterien zu beachten:

  1. Die Antragssteller können entweder soziale / gemeinnützige Vereine und Verbände, die nicht gewinnorientierte Ziele verfolgen, freie Kulturschaffende oder andere Antragsberechtigte sein;
  1. Die Antragsteller müssen mit einer Adresse im Bezirk Eimsbüttel gemeldet und vor dem 1. Januar 2020 bereits tätig gewesen sein, oder neue Projektideen umsetzen, die direkt im Zusammenhang mit der Coronakrise stehen und Hilfen für Menschen mit Unterstützungsbedarf bieten;
  1. Die Antragssteller können einmalig einen Antrag auf Soforthilfe stellen;
  1. Mit diesen Sondermitteln sollen insbesondere folgende Maßnahmen gefördert werden:

- Deckung von Kosten für Umstellungsmaßnahmen von Räumlichkeiten, Produkte oder Dienstleistungen für die Nutzung der Bürgerinnen und Bürger während der Krise (Beispiele: Schutzkleidung, Hygienebedarf, Raumteiler, Spuckschutz, Hinweisschilder, digitale Infrastruktur / IT-Bedarf, Apps- und Lernsoftware);

- Anschaffungskosten für Infrastruktur im Falle von neuentstandenen Initiativen, die speziell aus der Coronasituation hervorgegangen sind und den Mitmenschen direkt während der Krise helfen sollen, sowie allgemeine Förderung solcher Dienstleistungen und Produkte.

  1. Bis zu maximal 10.000 Euro können aus diesen Sondermitteln auch Organisationen erhalten, die treuhänderisch, unter Beachtung der oben genannten Kriterien, betroffene Institutionen, Projekte und Maßnahmen unterstützen. So sollte ein Betrag von 10.000 Euro in einem ersten Schritt dem Diakonischen Werk Hamburg West/Südholstein zur Verfügung gestellt werden, der sich bereit erklärt hat, die Abwicklung zu übernehmen und die Mittel an Initiativen und Projekten weiterzuleiten. Über weitere Träger wird im Einzelfall durch den Hauptausschuss entschieden.

Die Öffentlichkeit soll möglichst breit auf die Möglichkeiten der Nutzung dieser Sondermittel hingewiesen werden. Eine entsprechende Information zur "Corona-Soforthilfe" und den zugehörigen Rahmenbedingungen soll über das digitale Informationsangebot des Bezirksamtes erfolgen. Um den Antragsprozess für die Bürgerinnen und Bürger einfach zu gestalten, soll ein Antragsformular zum Download bereitgestellt werden, das digital eingereicht werden kann.

Die Verwaltung wird gebeten, regelmäßig über den Stand der Inanspruchnahme der Sondermittel im Hauptausschuss für die Dauer der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zu berichten. Nach regelmäßiger Prüfung der noch im Corona Soforthilfetopf verbleibenden Geldmittel hält sich der Hauptausschuss die Möglichkeit offen die Sondermittel für die "Corona-Soforthilfe" aufzustocken.

Sascha Greshake, Rüdiger Kuhn, Jutta Höflich und CDU-Fraktion

Carl-Maria Bohny, Nina Schübel, Lynne Hunter, Dietmar Kuhlmann, Jan Koriath und GRÜNE-Fraktion

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Keine Themen erkannt.

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.