21-1395

Corona-Soforthilfe der Bezirksversammlung auch in der zweiten Welle fortsetzen – erneute Fördermöglichkeit schaffen

Gemeinsamer Antrag

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29.10.2020
Sachverhalt

Die Corona-Pandemie dauert an und mit ihr die tiefgreifenden Auswirkungen auf das soziale und kulturelle Leben. Zur Unterstützung von im Bezirk Eimsbüttel ansässigen Vereinen und Einrichtungen hat die Bezirksversammlung im April 2020 (Drs. 21-0914) eine Corona-Soforthilfe in Höhe von bis zu 100.000 Euro bereitgestellt. Daraus können Antragsteller eine Förderung für nötige Schutz- und Hygienemaßnahmen, die für die Fortführung ihrer Arbeit unerlässlich sind, beantragen. In der Sitzung des Hauptausschusses am 14. Mai wurde ferner festgelegt, dass Anträge bis zu einer Höhe von 5.000 Euro durch die Verwaltung schnell und direkt bewilligt werden können.

 

Aktuell sind aus diesem Soforthilfetopf bereits rund 70.000 Euro abgerufen worden, angesichts der wieder steigenden Infektionszahlen und zu erwartenden zusätzlichen Bedarfe erscheint es dringlich, den Soforthilfetopf wieder aufzufüllen, damit Maßnahmen ab sofort bewilligt werden können.

 

In diesen Wochen sorgen die stark ansteigenden Fallzahlen erneut für weitreichende Kontaktbeschränkungen. Angesichts dieser zweiten Welle, die nicht zuletzt die vielen Vereine und Initiativen im Bezirk Eimsbüttel vor weitere Herausforderungen stellt, ergibt sich gerade jetzt weiterer Bedarf. Deshalb stellt die Bezirksversammlung schnellstmöglich zusätzliche Mittel für die Corona-Soforthilfe bereit und schafft eine zweite Antragsmöglichkeit für Vereine und Institutionen, um erneut eine Unterstützung zu beantragen.

 

 

 

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