21-1395

Corona-Soforthilfe der Bezirksversammlung auch in der zweiten Welle fortsetzen – erneute Fördermöglichkeit schaffen

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 29.10.2020 Bezirksversammlung Ö 12.5

Sachverhalt

Die Corona-Pandemie dauert an und mit ihr die tiefgreifenden Auswirkungen auf das soziale und kulturelle Leben. Zur Unterstützung von im Bezirk Eimsbüttel ansässigen Vereinen und Einrichtungen hat die Bezirksversammlung im April 2020 (Drs. 21-0914) eine Corona-Soforthilfe in Höhe von bis zu 100.000 Euro bereitgestellt. Daraus können Antragsteller eine Förderung für nötige Schutz- und Hygienemaßnahmen, die für die Fortführung ihrer Arbeit unerlässlich sind, beantragen. In der Sitzung des Hauptausschusses am 14. Mai wurde ferner festgelegt, dass Anträge bis zu einer Höhe von 5.000 Euro durch die Verwaltung schnell und direkt bewilligt werden können.

Aktuell sind aus diesem Soforthilfetopf bereits rund 70.000 Euro abgerufen worden, angesichts der wieder steigenden Infektionszahlen und zu erwartenden zusätzlichen Bedarfe erscheint es dringlich, den Soforthilfetopf wieder aufzufüllen, damit Maßnahmen ab sofort bewilligt werden können.

In diesen Wochen sorgen die stark ansteigenden Fallzahlen erneut für weitreichende Kontaktbeschränkungen. Angesichts dieser zweiten Welle, die nicht zuletzt die vielen Vereine und Initiativen im Bezirk Eimsbüttel vor weitere Herausforderungen stellt, ergibt sich gerade jetzt weiterer Bedarf. Deshalb stellt die Bezirksversammlung schnellstmöglich zusätzliche Mittel für die Corona-Soforthilfe bereit und schafft eine zweite Antragsmöglichkeit für Vereine und Institutionen, um erneut eine Unterstützung zu beantragen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

  1. Zur Fortführung der „Corona-Soforthilfe“ (Drs. 21-0914) wird der Soforthilfetopf der Bezirksversammlung auf sein ursprüngliches Volumen in Höhe von 100.000 Euro aufgefüllt. Dafür werden zusätzliche konsumtive Sondermittel der Bezirksversammlung in entsprechender Höhe bereitgestellt.
  2. Die durch die Bezirksversammlung festgelegten Antragsmodalitäten bleiben gültig. Geändert wird lediglich 3. (Drs. 21-0914) wie folgt: „Die Antragsteller können Anträge für Einzelmaßnahmen in Höhe von bis zu 5.000 Euro stellen.“
  3. Vereine und Institutionen, die bereits in der ersten Phase der Corona-Pandemie einen Antrag auf Soforthilfe gestellt haben, erhalten die Möglichkeit, ein weiteres Mal einen Antrag zu stellen sofern dieser einen anderen inhaltlichen Hintergrund im Kontext der Drs. 21-0914 hat.
  4. Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende Information zur "Corona-Soforthilfe" und den zugehörigen Rahmenbedingungen über das digitale Informationsangebot des Bezirksamtes publik zu machen.

Gabor Gottlieb, Ernst Christian Schütt und SPD-Fraktion

Sascha Greshake, Rüdiger Kuhn und CDU-Fraktion

Jan Koriath, Nina Schübel und Grünen-Fraktion

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Keine Themen erkannt.

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.