22-2706

Bezirksweite Einführung und Prüfung des „Feierabends-Parkens“ auf Supermarkt- und Discounterparkplätzen zur Entlastung des Parkdrucks im gesamten Bezirk Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)
Titel: Bezirksweite Einführung und Prüfung des „Feierabends-Parkens“ auf Supermarkt- und Discounterparkplätzen zur Entlastung des Parkdrucks im gesamten Bezirk Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr.: 22-232

Eingangsdatum: 16.09.2026
Datum der Antwort: 01.10.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Der Mangel an nächtlichen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge ist längst kein reines Problem der innerstädtischen Kerngebiete (Eimsbüttel-Kern/Harvestehude) mehr. Auch in den dichter besiedelten Wohnquartieren von Lokstedt, Stellingen, Eidelstedt, Schnelsen und Niendorf) führt der Parksuchverkehr am Abend zu erheblichen Belastungen der Anwohner und der Umwelt. Gleichzeitig stehen im gesamten Bezirk jede Nacht tausende Quadratmeter versiegelter Parkplatzflächen vor Filialen der großen Lebensmittelketten (u. a. ALDI, LIDL, REWE, PENNY, EDEKA) ab Ladenschluss ungenutzt leer. Das Hamburger Pilotprojekt zum „Feierabend-Parken“ zeigt in Stadtteilen wie Hamm (LIDL) oder Ottensen (REWE) bereits erfolgreich, dass eine nächtliche Öffnung gegen eine geringe Gebühr (z.B. per App über Dienstleister wie Wemolo oder Fair Parken) digital und effizient gesteuert werden kann. Auch Nachbarbezirke wie Wandsbek prüfen bereits eine zweistellige Anzahl an Standorten. Es gilt zu verhindern, dass der Bezirk Eimsbüttel bei dieser pragmatischen Entlastungsmaßnahmen den Anschluss verliert.

Hierzu habe ich folgende Fragen an die Verwaltung:

  1. An welchen konkreten Standorten von Lebensmittelmärkten und Discountern im gesamten Bezirk Eimsbüttel (aufgeteilt nach den Stadtteilen) wird das nächtliche Anwohnerparken (Feierabend-Parken) derzeit bereits praktiziert oder befindet sich in der aktiven Vorbereitung?
  2. Welche Standorte im Bezirk verfügen nach Kenntnis des Bezirksamtes bereits über die notwendige digitale Parkraumüberwachungs-Infrastruktur (z.B. Kennzeichenerfassung per Kamera oder Schrankensysteme von Dienstleistern wie Park & Control, Wemolo, FairParken), die eine kurzfristige Freigabe für das nächtliche Parken rein technisch ermöglichen würden?
  3. Plant das Bezirksamt Eimsbüttel, analog zu den Initiativen in anderen Hamburger Bezirken, eine proaktive Kontaktaufnahme mit den regionalen Immobilienleitungen der großen Ketten (bspw. Aldi Nord, Lidl, Rewe-Group, Edeka), um eine bezirksweite Rahmenvereinbarung für das nächtliche Parken zu prüfen? Wenn Nein, warum nicht?
  4. Welche bau- oder ordnungsrechtlichen Einschränkungen (z.B. Lärmschutzauflagen für den Zu- und Abgangsverkehr in reinen Wohngebieten während der Nachtruhe) stehen einer flächendeckenden Öffnung privater Kundenparkplätze in den verschiedenen Stadtteilen Eimsbüttel entgegen? Wie können diese im Sinne der Anwohner flexibilisiert werden?

Die Zuständigkeit zur Beantwortung der gestellten Fragen liegt derzeit zentral bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM). Dort werden die Möglichkeiten und Bedingungen geprüft, um ein Hamburg weites Verfahren zu etablieren. Das Bezirksamt wird diesen Prozess ergebnisorientiert begleiten.

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