22-1942

Projekt Feierabendparken im Bezirk Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
rg Pillatzke (AfD-Fraktion)
Titel: Projekt Feierabendparken im Bezirk Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr.: 22-167

Eingangsdatum: 27.02.2026
Datum der Antwort: 11.03.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Der Verkehrswende zum Dank ist die Parkplatzfindungssuche in vielen Bereichen unseres Bezirkes mittlerweile zu einem wahren Glücksspiel mutiert. In Pilotprojekten wurde bspw. in Städten wie Köln, Bonn und Düsseldorf die Möglichkeit geschaffen, auf den Parkplätzen von Supermärkten in den Nachtstunden und an Sonn- und Feiertagen seinen Wagen abstellen zu können. Auch in Hamburg-Hamm wurde auf einem Parkplatz der Firma Lidl ein diesbezügliches Projekt gestartet.

Hierzu frage ich die Verwaltung:

  1. Unter welchen Voraussetzungen könnte ein Pilotprojekt des Feierabend-Parkens auch im Bezirk Eimsbüttel umgesetzt werden?

Bei dem Pilotprojekt des Feierabend-Parkens handelt es sich um die Nutzung von privaten Flächen. Das Bezirksamt hat keinen Einfluss auf die gewünschte Nutzung von privaten Flächen. Die Umsetzung ist vorrangig abhängig von den privaten Eigentümern.

  1. Gibt es Überlegungen des Bezirks selbst so eine Projektmaßnahme zu starten um den andauernden Parkdruck zu lindern? Und falls nein, warum nicht?

Siehe Antwort Frage 1

  1. Ist dem Bezirk bekannt, wo im Bezirk ggf. vorhandene Parkflächen etwa von Lebensmittelmärkten oder anderen großflächigen Einzelhandelsbetrieben außerhalb der Geschäftszeiten zeitlich begrenzt für Anwohner zur Verfügung gestellt werden könnten? Und wenn ja, welche Flächen kämen in Betracht?

Das ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta

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