Beteiligung der Öffentlichkeit bei digitalen Sitzungen zulassen
Aufgrund der geltenden Eindämmungsverordnung gegen die Ausbreitung des Corona-Virus tagen die Regional- und Fachausschüsse der Bezirksversammlung Eimsbüttel derzeit in der Regel in Form von digitalen Sitzungen. Nach bisheriger Rechtslage ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit dabei nicht oder nur stark eingeschränkt möglich gewesen.
Mit dem zweiten Gesetz zur Erleichterung der bezirklichen Gremienarbeit anlässlich der COVID-19-Pandemie vom 3. Februar 2021 hat die Hamburgische Bürgerschaft nun die Voraussetzungen dafür geschaffen, auch der interessierten Öffentlichkeit Zugang zu den Online-Sitzungen zu geben. Dafür ist ein Beschluss der Bezirksversammlung notwendig. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein hohes Gut. Vor dem Hintergrund der nun angepassten Gesetzeslage sollte im Sinne einer möglichst schnellen Umsetzung daher zeitnah eine Entscheidung herbeigeführt werden.
Bei den bisherigen Sitzungen sind zudem vereinzelt technische Probleme bei der Einwahl aufgetreten. Im Sinne einer möglichst breiten und reibungslosen Beteiligung an digitalen Sitzungen ist es daher wünschenswert, dass – unter Beachtung aller notwendigen Datenschutzauflagen – die Möglichkeit geschaffen wird, neben dem bislang vorgegebenen Programm ggf. auch andere Plattformen für die Online-Sitzungen zu nutzen.
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