Bessere Beleuchtung Streckenabschnitt Hinter der Lieth, Höhe U-Bahn-Station Ha-gendeel bis Hagendeel/Wehmerweg sowie in Richtung Schwübb Drs. 22-0827, Beschluss der BV vom 27.03.2025
Letzte Beratung: 16.06.2025 Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen Ö 14.1
die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zur Ziffer 2 des o.g. Beschlusses wie folgt Stellung:
Die Anliegen der Anwohnenden hinsichtlich der unzureichenden Ausleuchtung und des damit verbundenen subjektiven Unsicherheitsgefühls sind nachvollziehbar. Gleichwohl ist bei der Planung und Umsetzung neuer oder ergänzender Beleuchtungseinrichtungen eine besondere Berücksichtigung naturschutzfachlicher Anforderungen zwingend erforderlich.
Um negative Auswirkungen auf Insekten, nachtaktive Tiere sowie den angrenzenden Gehölzbereich der Grünfläche zu vermeiden, sind nach Maßgabe der geltenden artenschutzrechtlichen Vorgaben insbesondere folgende Kriterien einzuhalten:
• Außenleuchten sind mit einer maximalen Farbtemperatur von 3.000 Kelvin zulässig.
• Die Leuchtgehäuse müssen gegen das Eindringen von Insekten abgeschirmt sein.
• Eine Oberflächentemperatur der Leuchten von über 60 Grad Celsius ist unzulässig.
• Die Lichtquellen sind in geschlossener Bauweise zu realisieren.
• Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie insbesondere in die Gehölz- sowie Wasserflächen ist zu vermeiden, um lichtökologische Störungen zu minimieren.
• Die Lichtpunkthöhe und die Beleuchtungsstärke sind so niedrig wie möglich zu wählen, um den Grundsatz des „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ umzusetzen.
• Der Lichtkegel ist gezielt auf den Gehweg auszurichten, um eine möglichst geringe Streuung in die umgebende Fläche zu verursachen und damit die Lichtverschmutzung zu minimieren.
Aus Artenschutzsicht ist keine Beleuchtung immer die beste Option. Für etwaige Rückfragen oder weiterführende Hinweise steht die Naturschutzabteilung der BUKEA gerne zur Verfügung, um eine bestmögliche Berücksichtigung sowohl der Interessen der Anwohnenden als auch der naturschutzfachlichen Erfordernisse sicherzustellen.
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Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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