21-4162

Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 62 (Sportplatzring) Wiederholung des Beschlusses über die Zustimmung zur Feststellung durch die Bezirksversammlung

Beschlussempfehlung Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.11.2023
12.10.2023
Sachverhalt

  1. Plangebiet

Das Plangebiet liegt nördlich des Sportplatzrings, östlich Stellinger Steindamm und westlich Basselweg. Es umfasst im Wesentlichen die Flächen der ehemaligen Sportplätze (Kampfbahn Stellingen), die Fläche des ehemaligen Oberstufenzentrums der Stadtteilschule Stellingen sowie die angrenzenden Spiel- und Bolzplatzfchen.

 

  1. Planungsanlass und Planinhalt

Durch den Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 62 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um ein Quartier mit vielfältigen Wohnnutzungen sowie ergänzenden Büronutzungen, Einzelhandel und Gemeinschaftseinrichtungen (Stadtteilhaus, Sportverein) so zu entwickeln, dass ein neues, identitätsstiftendes Stadtteilzentrum entsteht. Durch die geplanten öffentlichen Grünflächen und Plätze werden qualitätvolle Freiräume geschaffen.

 

Hierzu werden überwiegend Flächen für allgemeine Wohngebiete und entlang des südlichen Sportplatzringes Flächen für Mischgebiete festgesetzt. Die Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen sichert die Umsetzung der geplanten Freiräume. Die Erschließung wird durch die Festsetzung von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und durch Gehrechte gesichert. Weiterhin werden zwei öffentliche Platzflächen festgesetzt. 

 

  1. Städtebauliche Kenndaten (gerundet)

Das Plangebiet ist etwa 73.500 m² groß. Es sollen etwa 700 Wohneinheiten; davon 310 öffentlich gefördert, 6.600 m² öffentliche Grünflächen/ Parkanlagen und 5 000 m² Einzelhandel am südlichen Sportplatzring entstehen.

 

  1. Wesentliche Verfahrensschritte

Aufstellungsinformation     17.04.2012

Öffentliche Plandiskussion     09.06.2015

Öffentliche Auslegung      31.08 bis 30.09.2016

Feststellung       07.09.2017

 

Der Bebauungsplan Stellingen 62 wurde durch den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 10.Dezember 2019 (HmbGVBl.vom 7. Februar 2020 S. 98) r unwirksam erklärt. Es wurde das ergänzende Verfahren zur Behebung von Fehlern nach § 214 Absatz 4 des Baugesetzbuchs zurckwirkenden Inkraftsetzung des Bebauungsplans durchgeführt.

Öffentliche Auslegung       02.09. bis 02.10.2020

Erneute öffentliche Auslegung     07.12.20. bis 21.12.2020

Zustimmung zur Feststellung Hauptausschuss  29.04.2021

 

5.      Wiederholung des Beschlusses zur Feststellung Aufgrund der in der Einladung zum Hauptausschuss am 29.4.2021 formulierten coronabedingten Einschränkungen bestehen Zweifel, ob zur Beschlussfassung über die Feststellung des Bebauungsplanes Stellingen 62 eine ausreichende Öffentlichkeit hergestellt war. Mit dem erneuten Beschluss soll eine mögliche Rechtsunsicherheit behoben werden.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung stimmt der Feststellung des Bebauungsplanes Stellingen 62 zu.

 

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