21-1872

Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 62 (Sportplatzring) Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung zur Feststellung des Bebauungsplanes

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.04.2021
Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.

Ergebnis

StaPla (Beschlussempfehlung der Verwaltung)

23.02.2021

4

21-1723

vertagt

StaPla (Beschlussempfehlung der Verwaltung)

30.03.2021

3

21-1723

Beschlussempfehlung einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

 

  1. Plangebiet

Das Plangebiet liegt nördlich des Sportplatzrings, östlich Stellinger Steindamm und westlich Basselweg. Es umfasst im Wesentlichen die Flächen der ehemaligen Sportplätze (Kampfbahn Stellingen), die Fläche des ehemaligen Oberstufenzentrums der Stadtteilschule Stellingen sowie die angrenzenden Spiel-und Bolzplatzflächen.

 

  1. Planungsanlass und Planinhalt

Durch den Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 62 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um ein Quartier mit vielfältigen Wohnnutzungen sowie ergänzenden Büronutzungen, Einzelhandel und Gemeinschaftseinrichtungen (Stadtteilhaus, Sportverein) so zu entwickeln, dass ein neues, identitätsstiftendes Stadtteilzentrum entsteht. Durch die geplanten öffentlichen Grünflächen und Plätze werden qualitätsvolle Freiräume geschaffen.

 

Hierzu werden überwiegend Flächen für allgemeine Wohngebiete und entlang des südlichen Sportplatzringes Flächen für Mischgebiete festgesetzt. Die Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen sichert die Umsetzung der geplanten Freiräume. Die Erschließung wird durch die Festsetzung von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und durch Gehrechte gesichert. Weiterhin werden zwei öffentliche Platzflächen festgesetzt. 

 

 

 

  1. Städtebauliche Kenndaten (gerundet)

Das Plangebiet ist etwa 73.500 m² groß. Es sollen etwa 700 Wohneinheiten; davon etwa 300 öffentlich gefördert, 6.600 m² öffentliche Grünflächen/ Parkanlagen und 5 000 m² Einzelhandel am südlichen Sportplatzring entstehen.

 

  1. Wesentliche Verfahrensschritte

Aufstellungsinformation     17.04.2012

Öffentliche Plandiskussion     09.06.2015

Öffentliche Auslegung      31.08 bis 30.09.2016

Feststellung       07.09.2017

 

Der Bebauungsplan Stellingen 62 wurde durch den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2019 (HmbGVBl. vom 7.Februar 2020 S. 98) für unwirksam erklärt. Es wurde das ergänzende Verfahren zur Behebung von Fehlern nach § 214 Absatz 4 des Baugesetzbuchs zur rückwirkenden Inkraftsetzung des Bebauungsplans durchgeführt.

Öffentliche Auslegung       02.09. bis 02.10.2020

Zustimmung zur erneuten Öffentlichen Auslegung  17.11.2020

Erneute öffentliche Auslegung     07.12.20. bis 21.12.2020

 

5.                Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung konnten Stellungnahmen nur zu den geänderten Bereichen abgegeben werden. Es gingen zwei Stellungnahmen ein.

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.03.2021 das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis genommen und der Bezirksversammlung empfohlen, der Feststellung des Bebauungsplanes Stellingen 62 zuzustimmen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung stimmt der Feststellung des Bebauungsplanes Stellingen 62 zu.

 

Anhänge

Bebauungsplan-Entwurf mit Planzeichnung, Verordnung und Begründung