Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 62 (Sportplatzring) Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung zur Feststellung des Bebauungsplanes
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs. |
Ergebnis |
StaPla (Beschlussempfehlung der Verwaltung) |
23.02.2021 |
4 |
vertagt |
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StaPla (Beschlussempfehlung der Verwaltung) |
30.03.2021 |
3 |
Beschlussempfehlung einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. |
Das Plangebiet liegt nördlich des Sportplatzrings, östlich Stellinger Steindamm und westlich Basselweg. Es umfasst im Wesentlichen die Flächen der ehemaligen Sportplätze (Kampfbahn Stellingen), die Fläche des ehemaligen Oberstufenzentrums der Stadtteilschule Stellingen sowie die angrenzenden Spiel-und Bolzplatzflächen.
Durch den Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 62 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um ein Quartier mit vielfältigen Wohnnutzungen sowie ergänzenden Büronutzungen, Einzelhandel und Gemeinschaftseinrichtungen (Stadtteilhaus, Sportverein) so zu entwickeln, dass ein neues, identitätsstiftendes Stadtteilzentrum entsteht. Durch die geplanten öffentlichen Grünflächen und Plätze werden qualitätsvolle Freiräume geschaffen.
Hierzu werden überwiegend Flächen für allgemeine Wohngebiete und entlang des südlichen Sportplatzringes Flächen für Mischgebiete festgesetzt. Die Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen sichert die Umsetzung der geplanten Freiräume. Die Erschließung wird durch die Festsetzung von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und durch Gehrechte gesichert. Weiterhin werden zwei öffentliche Platzflächen festgesetzt.
Das Plangebiet ist etwa 73.500 m² groß. Es sollen etwa 700 Wohneinheiten; davon etwa 300 öffentlich gefördert, 6.600 m² öffentliche Grünflächen/ Parkanlagen und 5 000 m² Einzelhandel am südlichen Sportplatzring entstehen.
Aufstellungsinformation 17.04.2012
Öffentliche Plandiskussion 09.06.2015
Öffentliche Auslegung 31.08 bis 30.09.2016
Feststellung 07.09.2017
Der Bebauungsplan Stellingen 62 wurde durch den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2019 (HmbGVBl. vom 7.Februar 2020 S. 98) für unwirksam erklärt. Es wurde das ergänzende Verfahren zur Behebung von Fehlern nach § 214 Absatz 4 des Baugesetzbuchs zur rückwirkenden Inkraftsetzung des Bebauungsplans durchgeführt.
Öffentliche Auslegung 02.09. bis 02.10.2020
Zustimmung zur erneuten Öffentlichen Auslegung 17.11.2020
Erneute öffentliche Auslegung 07.12.20. bis 21.12.2020
5. Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung
Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung konnten Stellungnahmen nur zu den geänderten Bereichen abgegeben werden. Es gingen zwei Stellungnahmen ein.
Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.03.2021 das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis genommen und der Bezirksversammlung empfohlen, der Feststellung des Bebauungsplanes Stellingen 62 zuzustimmen.
Die Bezirksversammlung stimmt der Feststellung des Bebauungsplanes Stellingen 62 zu.
Bebauungsplan-Entwurf mit Planzeichnung, Verordnung und Begründung