Ausschussbefassung mit Bebauungsplanthemen bis zur konstituierenden Sitzung des Stadtplanungsausschusses nach der Wahl zu den Bezirksversammlungen am 9. Juni 2024
Letzte Beratung: 25.04.2024 Bezirksversammlung Ö 11.2
Gemäß § 22 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung Eimsbüttel sind verschiedene Aufgaben, die die Bauleitplanung, die sonstige städtebauliche Planung und die Landschaftsplanung betreffen, von der Bezirksversammlung auf den Stadtplanungsausschuss übertragen worden. Der Stadtplanungsausschuss wird seine letzte Sitzung vor der Wahl zu den Bezirksversammlungen (09. Juni 2024) am 07. Mai 2024 haben. Wann die konstituierende Sitzung des neu einzusetzenden Stadtplanungsausschusses sein wird, steht noch nicht fest.
Um auch in diesem Zeitraum zum Beispiel laufende Bebauungsplanverfahren weiter bearbeiten zu können, kann trotzdem eine Ausschussbefassung erforderlich werden. Es ist daher notwendig, dass die Bezirksversammlung die nach § 22 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung an den Stadtplanungsausschuss übertragenen Aufgaben für die Zeit bis zur Konstituierung des Stadtplanungsausschusses an den Hauptausschuss überträgt.
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Die Bezirksversammlung überträgt die nach § 22 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung festgelegten Aufgaben des Stadtplanungsausschusses für die Zeit bis zur Konstituierung des Stadtplanungsausschusses gemäß § 15 (2) Satz 2 Bezirksverwaltungsgesetz auf den Hauptausschuss.
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