22-0985

Ausschussbefassung mit Bebauungsplan-Themen in der parlamentarischen Sommerpause

Beschlussempfehlung Verwaltung

Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Ö 11.1

Sachverhalt

Gemäß § 22 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung Eimsbüttel sind verschiedene Aufgaben, die die Bauleitplanung, die sonstige städtebauliche Planung und die Landschafts­planung betreffen, von der Bezirksversammlung auf den Ausschuss Stadtplanung übertragen worden.

Der Ausschuss wird seine letzte Sitzung vor der Sommerpause voraussichtlich am 15. Juli 2025 haben und danach bis zum 9. September 2025 eine längere Pause machen (siehe Terminplan).

Um auch in dieser Zeit zum Beispiel laufende Bebauungsplanverfahren weiter bearbeiten zu können, kann trotzdem eine Ausschussbefassung erforderlich werden. Es ist daher notwendig, dass die Bezirksversammlung die nach § 22 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung an den Ausschuss Stadtplanung übertragenen Aufgaben für die Zeit der Sommerpause auf den Hauptausschuss überträgt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung überträgt die nach § 22 der Geschäftsordnung der Bezirksver­sammlung festgelegten Aufgaben des Stadtplanungsausschusses für die Zeit der Sommer­pause gemäß § 15 (2) Satz 2 Bezirksverwaltungsgesetz auf den Hauptausschuss.

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