Ausfallquote bei vorgeschriebenen Hygienekontrollen in der Gastronomie und Lebensmittelüberwachung
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Camilla Joyce Thiele, Benjamin Schwanke, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Titel: Ausfallquote bei vorgeschriebenen Hygienekontrollen in der Gastronomie und Lebensmittelüberwachung
Fortlaufende. Nr.: 22-225
Eingangsdatum: 31.08.2026
Datum der Antwort: 08.09.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Einem Medienbericht u.a. vom 24. August 2026 zufolge finden in Hamburg aktuell rund ein Drittel der gesetzlich vorgeschriebenen Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und Imbissen nicht statt. Insbesondere in stark frequentierten und belebten Ausgeh- und Bar-Vierteln, werden die vorgegebenen Prüfungsintervalle demnach massiv unterschritten. Als Hauptursachen werden personelle Engpässe und Zeitmangel bei den zuständigen Kontrollkräften genannt.
Da die Einhaltung hygienischer Standards ein zentraler Baustein des vorsorgenden Gesundheitsschutzes für Bürgerinnen, Bürger sowie Gäste der Stadt ist, fragen wir das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt des Bezirksamts Eimsbüttel
Fragen
Die Intervalle variieren je nach Risikogruppe. Nicht jeder Betrieb wird jährlich routinemäßig kontrolliert. In 2026 = 1.162 Soll-Kontrollen
Eine Auswertung nach Quartalen und Betriebsarten wird statistisch nicht erfasst. Zur Beantwortung der Frage müssten Betriebsakten im vierstelligen Bereich händisch ausgewertet werden.
Die Ausfallquote hat sich 2026 nicht erhöht (siehe nachfolgende Tabellen).
Hinweis: Die Zielerreichung liegt bei 100%, da die jährliche Zielerreichung 80% der Sollkontrollen entspricht. Erklärung hierzu siehe Frage 4.
1.+2.HJ 2025 |
Durchgeführte LM-Kontrollen (=Ist) |
Soll-Kontrollen |
Zielerreichung |
E |
1154 |
1437 |
100% |
Bezirk 1. HJ 2026 |
Durchgeführte LM-Kontrollen (=Ist) |
Soll-Kontrollen |
Zielerreichung |
E |
462 |
1162 |
50% |
8 x 0,7 VZÄ, die derzeit alle besetzt sind (0,7 da jede Planstelle zu 0,3 Gewerbekontrolleur)
Fehlanzeige, siehe Frage 3
Fehlanzeige
Fehlanzeige
Mit der Umstellung auf das neue Fachverfahren ist auch die Einführung eines Statistiktools vorgesehen. Eine statistische Auswertung ist derzeit noch nicht möglich, da die technischen Voraussetzungen dafür noch geschaffen werden.
Zur Beantwortung der Frage müssten Betriebsakten im vierstelligen Bereich händisch ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
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