21-1015

Lebensmittelkontrollen

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

17.02.2020

Lfd. Nr. 58 (21)

 

Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)

 

Lebensmittelkontrollen

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

Sachverhalt

Der Bezirk Eimsbüttel wird nicht nur von vielen Menschen bewohnt sondern auch von vielen Personen besucht. Dementsprechend groß ist auch das Angebot der Gastronomie im Bezirk. Hier steht das Bezirksamt in der Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit seiner Bürger zu sorgen, in dem er regelmäßige Lebensmittelkontrollen durchführt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie viel Personal stand 2018 und 2019 für die bezirkliche Lebensmittelkontrolle im Bezirk Eimsbüttel zur Verfügung? Gab es Vakanzen in diesen Jahren? Wenn ja, wie viele und wie lange waren die Vakanzen? Wie hoch war jeweils der Krankenstand in diesen Abteilungen?

 

Aus der laufenden Legislatur wird auf die Antworten zu folgenden Anfragen, die sich mit teilweise gleichlautenden Fragen beschäftigen, für die Jahre 2018 und 2019 verwiesen:

Drs. 21/15755, 21/16039, 21/16055, 21/19524, 21/20014.

Dies vorausgeschickt werden für den Bezirk Eimsbüttel folgende aktuelle Angaben gemacht:

 

Bezirksamt

Stellenbestand 31.12.2018

(VZÄ LMÜ)

Stellenbestand 31.12.2019

(VZÄ LMÜ)

Beschäftigte 31.12.2018/  31.12.2019 (Anzahl MA)

VZÄ LMÜ 31.12.2018/ 31.12.2019

Vakanzen 31.12.2018/ 31.12.2019  (VZÄ LMÜ)

Grund

der  Vakanz

Eimsbüttel

6,9

 

7,85

10/11

6,2/7,85

0,7/0

LMK-Ausbildung

 

Hinweis: Die Arbeitszeit der acht Lebensmittel- und Gewerbekontrolleure steht der LMÜ nur zu 70% zur Verfügung, der restliche Anteil von 30% entfällt auf die Gewerbekontrolle.

 

  1. Wie viele planmäßige, gesetzlich vorgeschriebene Routinekontrollen waren erforderlich und wie viele wurden tatsächlich in den Jahren 2018 und 2019 durchgeführt?

 

Siehe Antwort zu 3.

 

  1. Wie hoch war dabei der Wirkungsgrad im Bezirk Eimsbüttel?

 

Routinekontrollen 2018/2019

Soll

Ist

Wirkungsgrad

Eimsbüttel

1751/1780

1603/1372

92%/77,1%

 

  1. Welche Feststellungen wurden dabei getroffen und welche Maßnahmen wurden eingeleitet?

 

Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung setzt die Heranziehung vorhandener Statistiken voraus, hier der Statistik gemäß der Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung – AVV RÜb: Kontrolle vor Ort  (ehem. EU-Bericht Teil A). Dabei wird allerdings je Kontrollbesuch nur ein Verstoß je Obergruppe (z. B. unter Verstöße Hygiene allgemein) berücksichtigt, unabhängig davon, wie viele Verstöße jeweils festgestellt wurden.

 

Verstoßart*

Verstöße
Hygiene (HACCP,
Schulung)

Verstöße
Hygiene
allgemein

Verstöße
Zusammensetzung, Kennzeichnung, Aufmachung

Verstöße
Andere

Verstöße
(Summe)

2018

119

139

59

3

320

2019

61

77

39

22

199

 

*Die Daten zu festgestellten Verstößen beziehen sich auf alle durchgeführten Kontrollen (Routinekontrollen und Anlassbezogene Kontrollen). Das Datenbanksystem BALVI iP ermöglicht keine Auswertung, die sich auf ausschließlich die Verstöße bezieht, die bei Routinekontrollen festgestellt wurden.

Die kontrollierten Betriebe wurden jeweils zur Abstellung der Verstöße aufgefordert, ggf. wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

 

  1. Welche Sanktionen wurden seit 2018 auf Basis der durch die Routinekontrollen in Lebensmittelbetrieben im Bezirk Eimsbüttel festgestellten Mängel verhängt?

 

Sanktionsart (2018/2019)

Bezirksamt Eimsbüttel

schriftliche Anordnungen
(Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsbelehrung)

1/0

Bußgeldbescheide

35/18

Verwarnungen
(mit und ohne Verwarngeld)

32/3

Strafanzeigen der Bezirksämter

7/0

 

Hinweis: Die Mitteilung bezieht sich sowohl auf Routinekontrollen als auch auf Anlasskontrollen. Eine Angabe ausschließlich auf Routinekontrollen bezogen wird statistisch nicht erfasst.

 

  1. Nach welchen Grundlagen wurden die Kontrollen durchgeführt? Gibt es dabei eine Vorgabe, wie viele Kontrollen durchgeführt werden müssen oder sollen? Wenn ja, nach welchen Richtlinien richtet sich diese Vorgabe?

 

Die für die Lebensmittelüberwachung relevanten Rechtsgrundlagen finden sich überwiegend im europäischen, aber auch im nationalen Recht

(https://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/SichereLebensmittel/Hygiene/_Texte/Rechtsgrundlagen.html).

Nach der EU-Kontrollverordnung (VO 882/2004 bzw. seit 14.12.2019 VO 2017/625) hat die zuständige Behörde alle Unternehmen regelmäßig risikobasiert und mit angemessener Häufigkeit amtlichen Kontrollen zu unterziehen. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV Rüb) gibt die Grundsätze für diese Berechnung vor.

 

  1. Wie viele Lebensmittelverarbeitende und -anbietende Betriebe gab es 2018 und 2019 im Bezirk Eimsbüttel?

 

Lebensmittelbetriebe

2018

2019

 

2188

2166

 

  1. Wie viele Lebensmittelkontrollen wurden seit 2018 anlassbezogen aufgrund von Anzeigen, Hinweisen oder Mitteilungen aus der Bevölkerung durchgeführt? Wie viele Anzeigen, Hinweise oder Mitteilungen gab es in den jeweiligen Jahren insgesamt?

 

Anlassbezogene

Kontrollen

2018

2019

 

224, 224

124, 124

 

Es wird jeder Anzeige, jeden Hinweisen oder Mitteilungen aus der Bevölkerung nachgegangen, insofern ist die Anzahl der eingegangenen Informationen aus der Bevölkerung gleich der Anzahl der (daraufhin) erfolgten Kontrollen.

 

  1. Wie ist die Kontrolle von Mobilen Gastronomischen Angeboten wie Imbissstationen, Eiswagen und Food Trucks organisiert? Ist dafür auch der Bezirk Eimsbüttel zuständig und wenn ja, inwiefern werden diese überprüft? Wenn nein, wer ist dann zuständig?

 

Mobile Gastronomische Angebote wie Imbissstationen, Eiswagen und Food Trucks sind Lebensmittelunternehmen, die von der bezirklichen Lebensmittelüberwachung – wie jedes andere Lebensmittelunternehmen – auf Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen überwacht werden.

 

  1. Für wie viele Mobile Gastronomische Angebote wie Imbissstationen, Eiswagen und Food Trucks ist das Bezirksamt Eimsbüttel seit 2018 zuständig?

 

Da die Begrifflichkeiten „Mobile Gastronomische Angebote wie Imbissstationen, Eiswagen und Food Trucks“ im Bereich der Lebensmittelüberwachung nicht definiert und daher auch nicht als Betriebsart im Datenbanksystem BALVI iP auszulesen sind, können keine exakten Betriebszahlen genannt werden. Hilfsweise werden nun die Zahlen für die Betriebsarten angegeben unter die die nachgefragten am ehesten fallen könnten (Stand 10.02.2020):

Ambulanter Lebensmittelhandel einschließlich Verkaufsfahrzeuge - 41

Markstände - 274

Imbissbetriebe einschließlich mobiler Einrichtungen – 141

 

  1. Wie viele Mobile Gastronomische Angebote wie Imbissstationen, Eiswagen und Food Trucks wurden seit 2018 jeweils kontrolliert?

 

Auch hier können aufgrund der fehlenden Betriebsdefinition keine exakten Angaben gemacht werden. Außerdem werden die Kontrollzahlen nur anhand der Betriebsgattungen statistisch erfasst. Die nachgefragten Betriebsarten fallen unter die Betriebsgattungen Einzelhandel und Dienstleistungen. Hilfsweise werden die Kontrollzahlen dafür angegeben.

 

Betriebsgattung

2018

2019

Einzelhandel

458

345

Dienstleistung

1018

910

 

  1. In wie vielen der in Frage 11. abgefragten Fälle gab es welche Mängel bzw. Beanstandungen?

 

Auch diese Angaben können aus den bereits genannten Gründen nicht exakt angegeben werden. Außerdem können Angaben zu den Mängeln=Verstößen nur aus der Statistik gemäß der Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung – AVV Rüb (vergleiche Antwort zu Frage 4.) gemacht werden und dann auch nur für die bereits erwähnten Betriebsgattungen.

 

Betriebsgattung

2018

2019

Einzelhandel

33

17

Dienstleistung

282

172

 

  1. Welche Sanktionen wurden jeweils in den in Frage 12. abgefragten Mängeln bzw. Beanstandungen verhängt?

 

Da die Sanktionen nur gesamt angegeben werden können und nicht gesondert für einzelne Betriebsarten/Betriebsgattungen, wird auf die Antwort zu Frage 5. verwiesen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine