Lebensmittelkontrollen
17.02.2020
Lfd. Nr. 58 (21)
Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)
Lebensmittelkontrollen
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
Der Bezirk Eimsbüttel wird nicht nur von vielen Menschen bewohnt sondern auch von vielen Personen besucht. Dementsprechend groß ist auch das Angebot der Gastronomie im Bezirk. Hier steht das Bezirksamt in der Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit seiner Bürger zu sorgen, in dem er regelmäßige Lebensmittelkontrollen durchführt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Aus der laufenden Legislatur wird auf die Antworten zu folgenden Anfragen, die sich mit teilweise gleichlautenden Fragen beschäftigen, für die Jahre 2018 und 2019 verwiesen:
Drs. 21/15755, 21/16039, 21/16055, 21/19524, 21/20014.
Dies vorausgeschickt werden für den Bezirk Eimsbüttel folgende aktuelle Angaben gemacht:
Bezirksamt |
Stellenbestand 31.12.2018 (VZÄ LMÜ) |
Stellenbestand 31.12.2019 (VZÄ LMÜ) |
Beschäftigte 31.12.2018/ 31.12.2019 (Anzahl MA) |
VZÄ LMÜ 31.12.2018/ 31.12.2019 |
Vakanzen 31.12.2018/ 31.12.2019 (VZÄ LMÜ) |
Grund der Vakanz |
Eimsbüttel |
6,9
|
7,85 |
10/11 |
6,2/7,85 |
0,7/0 |
LMK-Ausbildung |
Hinweis: Die Arbeitszeit der acht Lebensmittel- und Gewerbekontrolleure steht der LMÜ nur zu 70% zur Verfügung, der restliche Anteil von 30% entfällt auf die Gewerbekontrolle.
Siehe Antwort zu 3.
Routinekontrollen 2018/2019 |
Soll |
Ist |
Wirkungsgrad |
Eimsbüttel |
1751/1780 |
1603/1372 |
92%/77,1% |
Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung setzt die Heranziehung vorhandener Statistiken voraus, hier der Statistik gemäß der Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung – AVV RÜb: Kontrolle vor Ort (ehem. EU-Bericht Teil A). Dabei wird allerdings je Kontrollbesuch nur ein Verstoß je Obergruppe (z. B. unter Verstöße Hygiene allgemein) berücksichtigt, unabhängig davon, wie viele Verstöße jeweils festgestellt wurden.
Verstoßart* |
Verstöße |
Verstöße |
Verstöße |
Verstöße |
Verstöße |
2018 |
119 |
139 |
59 |
3 |
320 |
2019 |
61 |
77 |
39 |
22 |
199 |
*Die Daten zu festgestellten Verstößen beziehen sich auf alle durchgeführten Kontrollen (Routinekontrollen und Anlassbezogene Kontrollen). Das Datenbanksystem BALVI iP ermöglicht keine Auswertung, die sich auf ausschließlich die Verstöße bezieht, die bei Routinekontrollen festgestellt wurden.
Die kontrollierten Betriebe wurden jeweils zur Abstellung der Verstöße aufgefordert, ggf. wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Sanktionsart (2018/2019) |
Bezirksamt Eimsbüttel |
schriftliche Anordnungen |
1/0 |
Bußgeldbescheide |
35/18 |
Verwarnungen |
32/3 |
Strafanzeigen der Bezirksämter |
7/0 |
Hinweis: Die Mitteilung bezieht sich sowohl auf Routinekontrollen als auch auf Anlasskontrollen. Eine Angabe ausschließlich auf Routinekontrollen bezogen wird statistisch nicht erfasst.
Die für die Lebensmittelüberwachung relevanten Rechtsgrundlagen finden sich überwiegend im europäischen, aber auch im nationalen Recht
(https://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/SichereLebensmittel/Hygiene/_Texte/Rechtsgrundlagen.html).
Nach der EU-Kontrollverordnung (VO 882/2004 bzw. seit 14.12.2019 VO 2017/625) hat die zuständige Behörde alle Unternehmen regelmäßig risikobasiert und mit angemessener Häufigkeit amtlichen Kontrollen zu unterziehen. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV Rüb) gibt die Grundsätze für diese Berechnung vor.
Lebensmittelbetriebe |
2018 |
2019 |
|
2188 |
2166 |
Anlassbezogene Kontrollen |
2018 |
2019 |
|
224, 224 |
124, 124 |
Es wird jeder Anzeige, jeden Hinweisen oder Mitteilungen aus der Bevölkerung nachgegangen, insofern ist die Anzahl der eingegangenen Informationen aus der Bevölkerung gleich der Anzahl der (daraufhin) erfolgten Kontrollen.
Mobile Gastronomische Angebote wie Imbissstationen, Eiswagen und Food Trucks sind Lebensmittelunternehmen, die von der bezirklichen Lebensmittelüberwachung – wie jedes andere Lebensmittelunternehmen – auf Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen überwacht werden.
Da die Begrifflichkeiten „Mobile Gastronomische Angebote wie Imbissstationen, Eiswagen und Food Trucks“ im Bereich der Lebensmittelüberwachung nicht definiert und daher auch nicht als Betriebsart im Datenbanksystem BALVI iP auszulesen sind, können keine exakten Betriebszahlen genannt werden. Hilfsweise werden nun die Zahlen für die Betriebsarten angegeben unter die die nachgefragten am ehesten fallen könnten (Stand 10.02.2020):
Ambulanter Lebensmittelhandel einschließlich Verkaufsfahrzeuge - 41
Markstände - 274
Imbissbetriebe einschließlich mobiler Einrichtungen – 141
Auch hier können aufgrund der fehlenden Betriebsdefinition keine exakten Angaben gemacht werden. Außerdem werden die Kontrollzahlen nur anhand der Betriebsgattungen statistisch erfasst. Die nachgefragten Betriebsarten fallen unter die Betriebsgattungen Einzelhandel und Dienstleistungen. Hilfsweise werden die Kontrollzahlen dafür angegeben.
Betriebsgattung |
2018 |
2019 |
Einzelhandel |
458 |
345 |
Dienstleistung |
1018 |
910 |
Auch diese Angaben können aus den bereits genannten Gründen nicht exakt angegeben werden. Außerdem können Angaben zu den Mängeln=Verstößen nur aus der Statistik gemäß der Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung – AVV Rüb (vergleiche Antwort zu Frage 4.) gemacht werden und dann auch nur für die bereits erwähnten Betriebsgattungen.
Betriebsgattung |
2018 |
2019 |
Einzelhandel |
33 |
17 |
Dienstleistung |
282 |
172 |
Da die Sanktionen nur gesamt angegeben werden können und nicht gesondert für einzelne Betriebsarten/Betriebsgattungen, wird auf die Antwort zu Frage 5. verwiesen.
ohne
keine
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