22-2643

Aufwertung des Ohmoors: Maßnahmen zur Wiedervernässung und zur Umsetzung des Moorschutzkonzepts realisieren

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

Intakte Moore sind hochspezialisierte Ökosysteme, die eine Vielzahl wichtiger Funktionen haben. Sie bieten seltenen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum und sind somit für die Erhaltung der biologischen Vielfalt bedeutend. Moorstandorte, deren Zustand und Nutzung haben zudem einen Einfluss auf den Landschaftswasserhaushalt und Nährstoffflüsse. Abhängig vom Wasserstand sind sie darüber hinaus klimawirksam, d.h. in nassem Zustand wirken sie als Kohlenstoffspeicher und in entwässertem Zustand als Treibhausgasquelle.

Große Flächen der Moorböden in Europa sind jedoch entwässert und werden z. B. landwirtschaftlich genutzt. Dies führt zu einem Verlust vieler ökologischer Funktionen und zu erheblichen Treibhausgasemissionen. Zum Schutz der Moore bzw. der Moorböden hat die Bundesrepublik Deutschland 2022 die Nationale Moorschutzstrategie verabschiedet. Hauptziele dieser Strategie sind der Schutz noch intakter Moore sowie die Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung bisher entwässerter Moorböden unter Berücksichtigung der Interessen der örtlichen Bevölkerung, von Flächeneigentümerinnen und -eigentümern sowie von denen, die diese Flächen bewirtschaften. Neu aufgelegt ist auch ein mit 1,75 Mrd. Euro ausgestattetes Bundesprogramm zur Wiedervernässung von Mooren. Mit diesem wird nicht nur die konkrete Wiedervernässung gefördert, sondern auch entsprechende Vorabgutachten und evtl. Entschädigungsleistungen für landwirtschaftliche Nutzung. Aus diesem Topf sollten auch für Eimsbüttel Fördermittel eingeworben werden. Die Behörde für Umwelt, Klima und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat zu diesem Themenkomplex ein Gutachten beauftragt, welches nun als Moorschutzkonzept für die Freie und Hansestadt Hamburg vorliegt. Darin werden alle in Frage kommenden Flächen im Hamburger Gebiet betrachtet und entsprechend ihren möglichen Wirkungen auf die Minderung von THG Emissionen und/oder die Förderung der moortypischen Biodiversität priorisiert.

In Eimsbüttel liegt im nördlichen Niendorf das Ohmoor, eines der letzten Moorgebiete des Bezirks. Es ist besonders erhaltens- und schützenswert und bereits durch die strenge Landschaftschutzgebietsverordnung (LSG-VO Ohmoor) geschützt.

Zur Einordnung: Das Ohmoor ist der Rest eines weit nach Schleswig-Holstein reichenden, mehrere tausend Jahre alten Hochmoores, das durch Entwässerung, Torfstich, Bebauung und den angrenzenden Flughafen stark beeinträchtigt wurde. 1987 wurde es zum Landschaftsschutzgebiet erklärt, Renaturierungsmaßnahmen führten zur Wiederansiedlung moortypischer Flora und Fauna im Ohmoor. Aktivitäten und Initiativen der Loki-Schmidt-Stiftung, der Gesellschaft für ökologische Planung e.V. (GÖP) sowie des NABU haben wesentlich zur Regeneration dieser wichtigen Fläche beigetragen. Das Ohmoor gilt – so das von der GÖP 2017 erstellte Gutachten „Mögliche Flächen zur Ausweisung als Naturschutzgebiete in Hamburg“ – als eine Perspektivfläche zur Ausweisung als Naturschutzgebiet. Es wäre dann das erste Naturschutzgebiet in Eimsbüttel. Im Moorschutzkonzept wird das Ohmoor in dem Kriterium „Potenzielle maximale Effekte durch Moorschutzmaßnahmen (nach Koppensteiner et al.) als „gering bis mäßig“ eingestuft und in ganz Hamburg der Priorität III zugeordnet.

Erste Schritte auf dem Weg zum Naturschutzgebiet wären die ökologische Aufwertung und Maßnahmen zum Wasserrückhalt, um die Wiedervernässung, zumindest von Teilen des Ohmoors zu erreichen. Im Moorschutzkonzept der BUKEA werden hierfür konkrete Maßnahmen empfohlen. Dort wird ausgeführt: „Maßnahmen zur Erhöhung des Grundwasserstandes führen aufgrund der sehr unebenen Topographie mit Hügeln und Senken zu einer Vielzahl differenzierter Standortbedingungen. Eine flächenhafte Vernässung ist entsprechend nicht möglich. Von einer Vernässung profitieren entsprechend vor allen Dingen die Senken im Ohmoor. Eine Optimierung des Wasserhaushaltes kann vor allem durch den Anstau des Ohmoornebengraben E und des Ohmoornebengraben G in Verbindung mit umfassenden wasserwirtschaftlichen Maßnahmen erreichen werden (JELINSKI, J. 2019). Die Entwässerung der angrenzenden Siedlungsflächen muss in jedem Fall gewährleistet sein. Außerdem muss die Verfüllung der Beetgräben und die Entfernung von ggf. vorhandenen Drainagen geprüft werden. Ziel muss auf diesen Flächen die Nutzung als Feuchtwiese sein.“ Sinnvollerweise sollte hier auch mit der zuständigen Naturschutzbehörde in Schleswig-Holstein für den dortigen Teil des Ohmoors kooperiert werden.

Im Übrigen sei an dieser Stelle auf das von der Bezirksversammlung 2022 beschlossene Integrierte Klimaschutzkonzept verwiesen, das die Maßnahme D24 „Potenzial der Reaktivierung des Ohmoors“ vorsieht (Drs. 21-2633).

Petitum/Beschluss

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,

  • die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen für das Ohmoor aus dem Moorschutzkonzept der BUKEA zu veranlassen und einen Zeit- und Handlungsplan aufzustellen
  • die Kosten für die Umsetzung dieser Maßnahmen zu ermitteln, und sich um die Förderung aus Bundesmitteln – konkret aus dem Programm zur Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden (PALU-Richtlinie) zu bewerben.
  • zu klären, ob etwaige andere Fördermittel aus EU, Bund oder Hamburg zur Verfügung stehen würden.
  • in Zusammenarbeit mit der BUKEA zu klären, welche Schritte noch fehlen, um das Ohmoor perspektivisch als Naturschutzgebiet auszuweisen.
  • über die Ergebnisse der Prüfungen in einer der nächsten Sitzungen des GNU berichten zu lassen.

Juliane Papendorf, Dietmar Kuhlmann, Katrin Meyer und GRÜNE Fraktion
Ann-Kathrin Riegel und SPD-Fraktion

Lokalisation Beta
Ohmoor
Stadtteile

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