21-2633

Änderungen und Ergänzungen zum Maßnahmenkatalog des Klimaschutzkonzeptes (KSK)

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.01.2022
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

GNUVWDi

(Antrag der GRÜNE-Fraktion)

19.01.2022

6.1

21-2614

Die Abstimmung erfolgte abschnittsweise:

Änderungen

  • Abschnitt A01 bzw. A02: Dem Abschnitt A01 Bzw. 02 wird mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-, FDP und AfD.-Fraktion zugestimmt.
  • Abschnitt B06: Dem Anschnitt B06 wird in der geänderten Version einstimmig zugestimmt.
  • Abschnitt C01: Ergebnis: Dem Abschnitt wird unter Berücksichtigung der ergänzenden Formulierung mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-, FDP- und der AfD-Fraktion zugestimmt.
  • Abschnitt C02: Der Ergänzung des Abschnittes wird einstimmig zugestimmt.
  • Abschnitt C08: Der Ergänzung des Abschnittes wird einstimmig zugestimmt.
  • Abschnitt D04.3: Empfehlung unter Berücksichtigung der Änderung bzw. Ergänzung mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zugestimmt.
  • Abschnitt D11: Dem Abschnitt wird unter Berücksichtigung der Änderung und Ergänzung mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zugestimmt.
  • Abschnitt D15: Dem Abschnitt wird mehrheitlich bei Gegenstimmen der FDP- und der AfD-Fraktion zugestimmt.
  • Abschnitt E02, S. 105: Dem Abschnitt wird mehrheitlich bei Gegenstimmen der FDP- und der AfD-Fraktion zugestimmt.
  • Abschnitt E06: Dem Abschnitt wird mehrheitlich bei Gegenstimmen der FDP- und der AfD-Fraktion zugestimmt.

Neue Maßnahmen

Sektion D

  • Erste neue Maßnahme: Der ersten neuen Maßnahme wird mehrheitlich bei Gegenstimmen der FDP- und der AfD-Fraktion zugestimmt.
  • Zweite neue Maßnahme: Der zweiten neuen Maßnahme wird mehrheitlich bei Gegenstimmen der FDP- und der AfD-Fraktion und bei Stimmenenthaltung der CDU zugestimmt.
  • Maßnahme D04.5: Der neuen Maßnahme D04.5 wird unter Berücksichtigung der Änderung mehrheitlich bei Gegenstimmen der FDP- und der AfD-Fraktion zugestimmt.
  • Neue Maßnahme (Reaktivierung des Ohmoor-Moors): Der neuen Maßnahme (Reaktivierung des Ohmoor-Moores) wird mehrheitlich bei Gegenstimmen der FDP- und der AfD-Fraktion zugestimmt.

 

Das durch die Grüne Fraktion in Zusammenarbeit mit der CDU-Fraktion veranlasste Klimaschutzkonzept (KSK) für den Bezirk Eimsbüttel befindet sich auf der Zielgeraden.

Auf diese Weise soll die Zukunft der nachfolgend im Bezirk Eimsbüttel lebenden Generationen geschützt werden durch wirksamen Klimaschutz. Gleichzeitig haben die vergangenen Sommer gezeigt, dass die bereits spürbaren Folgen des Klimawandels auch entschlossenes Handeln zum Schutze der körperlichen Unversehrtheit der Senior:innen verlangen. Sie gehören zu der durch konstante Hitzeperioden besonders bedrohte Gruppe.

Aus diesem Grund besteht aus Sicht der Bezirkspolitik noch Änderungs- und Erweiterungsbedarf des Klimaschutzkonzeptes.

Petitum/Beschluss

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, folgende Änderungen und Ergänzungen in das Klimaschutzkonzept aufzunehmen.

Änderungen

A 01 bzw. A02:

Bezüglich der Fragen nach einer Stabstelle soll im Textteil keine Vorentscheidung getroffen werden. Das Klimaschutzmanagement muss die Möglichkeit haben, auf Entscheidungen der Verwaltung im Sinne des Klimaschutzes und der Klimaanpassung Einfluss zu nehmen. Es soll dementsprechend eine klare Systematik entwickelt werden, bei welchen Fragen der Verwaltung das Klimaschutzmanagement im Sinne einer Querschnittsdienststelle involviert wird. In diesem Zusammenhang sollen Möglichkeiten dargestellt werden, wie im Wechselspiel von Verwaltung und Politik und unter Beachtung des gültigen Rechtsrahmens entsprechend relevante Vorgänge aufzuhalten, in Klärung gehen oder gestoppt werden können. Andernfalls bleibt das Klimaschutzmanagement ein stumpfes Schwert.

 

B06:

Im Rahmen des jährlichen Monitorings soll dargestellt werden, in welchem Umfang die vom Bezirksamt genutzten Gebäude auf LEDBeleuchtung umgestellt wurden und mit welchen Meilensteinen eine Umrüstung erfolgen kann.  

C01:

Der mögliche Klimabeirat soll explizit um Vertreter:innen der hamburgischen Wissenschaft erweitert werden.

Bei der künftig zu führenden Diskussion über eine Ausgestaltung des Klimabeirats muss zwingend im Zentrum stehen, dass dieser relevante Möglichkeiten der Einflussnahme hat. Um Unmut und Frustration zu vermeiden, muss unbedingt vermieden werden, dass Zeit und Ressourcen gebunden werden, ohne dass ein adäquater Output dem gegenüber steht.

C02

Über die Ergebnisse der Vernetzung / des Austauschs soll im Monitoring berichtet werden.

 

C08

Das Bezirksamt soll in Zusammenarbeit mit der Stadtreinigung Hamburg regelmäßig prüfen, wo weitere öffentliche Flächen benötigt werden / bereitgestellt werden können, um für die Mülltrennung benötigte Container oder Tonnen aufzustellen.

D04.3:

Es soll konkretisiert werden, dass in allen Bebauungsplänen mit konkreten Vorhaben jegliche Ver­brennungsheizungen ausgeschlossen sind. Stattdessen sollen Wärmepumpen oder die Möglichkeit eines Fernwärmeanschlusses genutzt werden. Im selben Zuge ist es das Ziel des Bezirks im Rahmen der Festlegungen des Bündnisses für das Wohnen KFW 40 als Dämmstandard aufzunehmen.

D11:

Es ist das Ziel, keine weitere Bebauung in den Grünachsen, Feldmarken sowie im Niendorfer Geheges vorzunehmen. Eine weitere Ausnahme wird nur in einer Einzelfallprüfung angegangen.

Auf Seite 149 unter D11 ergänzen:Gewinnung erneuerbarer Energien“

D15:

Es soll geprüft werden, inwiefern der Begriff des Grünvolumens als wesentliche Maßzahl eingeführt werden kann.

Außerdem sollen Maßnahmen auch auf Privatgrundstücken eruiert werden, um die Strahlkraft auf möglichst viele Flächen zu erhöhen. Dieses betrifft zum Beispiel strengere Überwachung der Fällgenehmigungen oder der Anpflanzungsgebote.

E02:

S.105: 

An Stelle des Vorhabens „weitere Bedarfe [zu]prüfen“ sollte mit mehr Klarheit ausgesagt werden: Das Bezirksamt strebt die Einrichtung weiterer Fahrradstraße und -zonen und von Radschnellwegen im Rahmen des bezirklichen Fahrradroutenkonzeptes des Radschnellnetz der Metropolregion Hamburg sowie des Veloroutenprogramms an.

E06:

Hier besteht Konkretisierungsbedarf:

Künftig sollen auch Maßnahmen des reinen Erhaltungsmanagements (Straßensanierungen ohne Um­planung) sowie von Leitungsträgern genutzt werden, um schwerwiegende Defizite des Fußverkehrs zu beheben. So wird häufig im Bestand die Mindestbreite von 2,0 m zzgl. Sicherheitsstreifen zur Fahr­bahn oder zum ruhenden Verkehr nicht eingehalten, durch regelwerks- bzw. StVO-widrig angeord­nete Verkehrszeichen 315. Jeder Eingriff in öffentliche Verkehrsflächen ist als Chance zu sehen, den Fußverkehr als wichtigen Baustein des Umweltverbundes und der Stadt der kurzen Wege zu stärken. Es soll keine Chance ungenutzt bleiben.

2. Neue Maßnahmen 

Sektion D

Neue Maßnahme

Als neue Maßnahme soll sondiert werden, welche Mittel des Baurechts zur Verfügung stehen, um vulnerable Bevölkerungsgruppen vor den Folgen des Klimawandels – insbesondere Hitzetage und Tropennächte – zu schützen. Dies betrifft besonders jene Bereiche, die bereits durch das Gutachten zum Stadtklima von 2012 identifiziert wurden. Es soll geprüft werden, inwiefern neue Bebauungs­pläne notwendig sind oder welche weiteren Einflussmöglichkeiten zur Gefahrenabwehr in diesem Fall bestehen.

 

Neue Maßnahme

Bei jeder Straßenraumumgestaltung auf Eimsbütteler Bezirksstraßen soll angestrebt und geprüft werden, in wie fern ein Beitrag zum Klimaschutz und auch zur Klimaanpassung geleistet werden kann, vor allem für Gebiete mit vulnerablen Gruppen.

 

Neue Maßnahme D04.5:

  1. Zur Umsetzung der PV-Pflicht soll ein sinnvoller Bruttodachflächenanteil der nach Süden Osten oder Westen geneigten Dachfläche festgelegt werden.
  2. Der Bestand soll auf Einhaltung der GRZ2 (Versiegelung) überprüft werden. Neubau: Möglichkeiten der Forderung nach Reduzierung der GRZ 2 bei Überschreitung der GRZ 1 überprüfen.

 

Neue Maßnahme

Das Potential der Reaktivierung des Ohmoor-Moors mit dem Ziel dies als CO2-Senke zu nutzen soll erhoben werden. Hierfür sollen ggf. Maßnahmen geplant und durchgeführt werden (evtl. in Kooperation mit Schleswig-Holstein).

 

Anhänge

keine