Änderungen und Ergänzungen zum Maßnahmenkatalog des Klimaschutzkonzeptes (KSK)
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
GNUVWDi (Antrag der GRÜNE-Fraktion) |
19.01.2022 |
6.1 |
Die Abstimmung erfolgte abschnittsweise: Änderungen
Neue Maßnahmen Sektion D
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Das durch die Grüne Fraktion in Zusammenarbeit mit der CDU-Fraktion veranlasste Klimaschutzkonzept (KSK) für den Bezirk Eimsbüttel befindet sich auf der Zielgeraden.
Auf diese Weise soll die Zukunft der nachfolgend im Bezirk Eimsbüttel lebenden Generationen geschützt werden – durch wirksamen Klimaschutz. Gleichzeitig haben die vergangenen Sommer gezeigt, dass die bereits spürbaren Folgen des Klimawandels auch entschlossenes Handeln zum Schutze der körperlichen Unversehrtheit der Senior:innen verlangen. Sie gehören zu der durch konstante Hitzeperioden besonders bedrohte Gruppe.
Aus diesem Grund besteht aus Sicht der Bezirkspolitik noch Änderungs- und Erweiterungsbedarf des Klimaschutzkonzeptes.
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, folgende Änderungen und Ergänzungen in das Klimaschutzkonzept aufzunehmen.
Änderungen
A 01 bzw. A02:
Bezüglich der Fragen nach einer Stabstelle soll im Textteil keine Vorentscheidung getroffen werden. Das Klimaschutzmanagement muss die Möglichkeit haben, auf Entscheidungen der Verwaltung im Sinne des Klimaschutzes und der Klimaanpassung Einfluss zu nehmen. Es soll dementsprechend eine klare Systematik entwickelt werden, bei welchen Fragen der Verwaltung das Klimaschutzmanagement im Sinne einer Querschnittsdienststelle involviert wird. In diesem Zusammenhang sollen Möglichkeiten dargestellt werden, wie im Wechselspiel von Verwaltung und Politik und unter Beachtung des gültigen Rechtsrahmens entsprechend relevante Vorgänge aufzuhalten, in Klärung gehen oder gestoppt werden können. Andernfalls bleibt das Klimaschutzmanagement ein stumpfes Schwert.
B06:
Im Rahmen des jährlichen Monitorings soll dargestellt werden, in welchem Umfang die vom Bezirksamt genutzten Gebäude auf LED‐Beleuchtung umgestellt wurden und mit welchen Meilensteinen eine Umrüstung erfolgen kann.
C01:
Der mögliche Klimabeirat soll explizit um Vertreter:innen der hamburgischen Wissenschaft erweitert werden.
Bei der künftig zu führenden Diskussion über eine Ausgestaltung des Klimabeirats muss zwingend im Zentrum stehen, dass dieser relevante Möglichkeiten der Einflussnahme hat. Um Unmut und Frustration zu vermeiden, muss unbedingt vermieden werden, dass Zeit und Ressourcen gebunden werden, ohne dass ein adäquater Output dem gegenüber steht.
C02
Über die Ergebnisse der Vernetzung / des Austauschs soll im Monitoring berichtet werden.
C08
Das Bezirksamt soll in Zusammenarbeit mit der Stadtreinigung Hamburg regelmäßig prüfen, wo weitere öffentliche Flächen benötigt werden / bereitgestellt werden können, um für die Mülltrennung benötigte Container oder Tonnen aufzustellen.
D04.3:
Es soll konkretisiert werden, dass in allen Bebauungsplänen mit konkreten Vorhaben jegliche Verbrennungsheizungen ausgeschlossen sind. Stattdessen sollen Wärmepumpen oder die Möglichkeit eines Fernwärmeanschlusses genutzt werden. Im selben Zuge ist es das Ziel des Bezirks im Rahmen der Festlegungen des Bündnisses für das Wohnen KFW 40 als Dämmstandard aufzunehmen.
D11:
Es ist das Ziel, keine weitere Bebauung in den Grünachsen, Feldmarken sowie im Niendorfer Geheges vorzunehmen. Eine weitere Ausnahme wird nur in einer Einzelfallprüfung angegangen.
Auf Seite 149 unter D11 ergänzen: „Gewinnung erneuerbarer Energien“
D15:
Es soll geprüft werden, inwiefern der Begriff des Grünvolumens als wesentliche Maßzahl eingeführt werden kann.
Außerdem sollen Maßnahmen auch auf Privatgrundstücken eruiert werden, um die Strahlkraft auf möglichst viele Flächen zu erhöhen. Dieses betrifft zum Beispiel strengere Überwachung der Fällgenehmigungen oder der Anpflanzungsgebote.
E02:
S.105:
An Stelle des Vorhabens „weitere Bedarfe [zu]prüfen“ sollte mit mehr Klarheit ausgesagt werden: Das Bezirksamt strebt die Einrichtung weiterer Fahrradstraße und -zonen und von Radschnellwegen im Rahmen des bezirklichen Fahrradroutenkonzeptes des Radschnellnetz der Metropolregion Hamburg sowie des Veloroutenprogramms an.
E06:
Hier besteht Konkretisierungsbedarf:
Künftig sollen auch Maßnahmen des reinen Erhaltungsmanagements (Straßensanierungen ohne Umplanung) sowie von Leitungsträgern genutzt werden, um schwerwiegende Defizite des Fußverkehrs zu beheben. So wird häufig im Bestand die Mindestbreite von 2,0 m zzgl. Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn oder zum ruhenden Verkehr nicht eingehalten, durch regelwerks- bzw. StVO-widrig angeordnete Verkehrszeichen 315. Jeder Eingriff in öffentliche Verkehrsflächen ist als Chance zu sehen, den Fußverkehr als wichtigen Baustein des Umweltverbundes und der Stadt der kurzen Wege zu stärken. Es soll keine Chance ungenutzt bleiben.
2. Neue Maßnahmen
Sektion D
Neue Maßnahme
Als neue Maßnahme soll sondiert werden, welche Mittel des Baurechts zur Verfügung stehen, um vulnerable Bevölkerungsgruppen vor den Folgen des Klimawandels – insbesondere Hitzetage und Tropennächte – zu schützen. Dies betrifft besonders jene Bereiche, die bereits durch das Gutachten zum Stadtklima von 2012 identifiziert wurden. Es soll geprüft werden, inwiefern neue Bebauungspläne notwendig sind oder welche weiteren Einflussmöglichkeiten zur Gefahrenabwehr in diesem Fall bestehen.
Neue Maßnahme
Bei jeder Straßenraumumgestaltung auf Eimsbütteler Bezirksstraßen soll angestrebt und geprüft werden, in wie fern ein Beitrag zum Klimaschutz und auch zur Klimaanpassung geleistet werden kann, vor allem für Gebiete mit vulnerablen Gruppen.“
Neue Maßnahme D04.5:
Neue Maßnahme
Das Potential der Reaktivierung des Ohmoor-Moors – mit dem Ziel dies als CO2-Senke zu nutzen – soll erhoben werden. Hierfür sollen ggf. Maßnahmen geplant und durchgeführt werden (evtl. in Kooperation mit Schleswig-Holstein).
keine