22-2680

Aufgaben und Zuständigkeiten der Baustellenkoordination

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Aufgaben und Zuständigkeiten der Baustellenkoordination
Fortlaufende. Nr. 22-113

Eingangsdatum: 04.08.2026
Datum der Antwort:
04.09.2026

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt:

Sachverhalt:

Bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende besteht die Baustellenkoordination, um Belastungen des Verkehrs durch Baustellen möglichst zu minimieren und für eine effektive Abwicklung der notwendigen Arbeiten zu sorgen. Allerdings kommt es immer wieder zu erheblichen Verzögerungen, wie beispielsweise beim Fernwärmeausbau in der Osterstraße. Auch zeichnet sich während laufender Bautätigkeiten bereits ab, dass nach Fertigstellung der laufenden Maßnahme in Kürze an derselben Stelle wieder eine Baustelle entstehen wird. So wird die Osterstraße nach Abschluss des Fernwärmeausbaus erneut durch den Glasfaserausbau der Deutschen Telekom belastet werden. Hinzukommt, dass Anwohnerinnen und Anwohner oftmals nicht oder nur sehr kurzfristig über Baumaßnahmen informiert werden, wodurch das Unverständnis für entsprechende Maßnahmen stetig zunimmt. Die Baustellenkoordination scheint vor diesem Hintergrund nicht optimal aufgestellt zu sein, um ihre Aufgaben sachgerecht erfüllen zu können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung, insbesondere die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende.

Fragen

1. Wieviele Personen sind aktuell in der Baustellenkoordination beschäftigt (Bitte in VZae angeben)?

2. Wie hat sich die Stellensituation in der Baustellenkoordination in den letzten 10 Jahren entwickelt (Bitte nach Jahren und VZae aufschlüsseln)?Ist ein Stellenzuwachs, wenn ja in welchem Umfang, in den nächsten zwei Jahren geplant?

3. Für welche Baumaßnahmen / Leitungsträger ist die Baustellenkoordination zuständig?

Die verkehrliche Baustellenkoordination der BVM hat stadtweite Relevanz. Sie koordiniert Baumaßnahmen mit gravierenden Auswirkungen auf das Straßennetz und hat dabei insbesondere das Hauptverkehrsstraßennetz im Blick.

Ziel ist es, notwendige Baumaßnahmen veranlasserübergreifend so aufeinander abzustimmen, dass die Auswirkungen auf das Verkehrsnetz möglichst gering bleiben. Dabei werden die Maßnahmen zeitlich, räumlich und verkehrlich aufeinander abgestimmt und Wechselwirkungen mit anderen Maßnahmen berücksichtigt.

Die Koordinierung bezieht die beteiligten Veranlasser und weitere betroffene Stellen ein. Hierzu gehören unter anderem die Polizei, die Feuerwehr und die Verkehrsbetriebe.

Nicht sämtliche Baumaßnahmen und Vorhabenträger unterliegen dabei der Zuständigkeit beziehungsweise den Steuerungsmöglichkeiten der Hamburger Baustellenkoordination. So unterliegt beispielsweise die durch die DEGES durchgeführte Baumaßnahme „A 7 Tunnel Altona“ als Bundesmaßnahme weder der Hamburger Baustellenkoordinierung noch der Strategie „Zukunft Tiefbau“.

4. Nimmt die Baustellenkoordination geplante Maßnahmen nur zur Kenntnis und schreitet bei zeitlichen Kollisionen ein, oder übernimmt sie auch einen aktiven Planungsansatz und schlägt den Leitungsträgern beispielsweise bestimmte Zeitfenster für die Durchführung vor?

Die Baustellenkoordination der BVM nimmt geplante Maßnahmen nicht lediglich zur Kenntnis, sondern steuert aktiv.

Unter Nutzung der umfassenden Datenlage aller Veranlasser verteilt die Baustellenkoordinierung der BVM Baufenster und stellt einen hohen Informationsaustausch unter den Beteiligten sowie die erforderlichen Abstimmungen sicher. Sie sucht gemeinsam mit den Veranlassern nach verkehrsverträglichen Lösungen und berücksichtigt dabei auch die Wechselwirkungen mit anderen Maßnahmen.

Zur aktiven Steuerung führt die Baustellenkoordinierung der BVM Entscheidungen herbei und kann abschließend über Baufenster abschlägig entscheiden. Abschlägige Entscheidungen werden auf Fachebene mitgeteilt und begründet.

5. Nach welchen Kriterien entscheidet die Baustellenkoordination, wenn es zwischen verschiedenen Baumaßnahmen zu zeitlichen oder örtlichen Konflikten kommt?

Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage einer verkehrlichen Bewertung der vorliegenden Daten. Berücksichtigt werden insbesondere:

  • die Bedeutung der betroffenen Verkehrsachsen,
  • die Leistungsfähigkeit von Umleitungsstrecken,
  • die Wechselwirkungen mit anderen Maßnahmen,
  • technische Aspekte,
  • sicherheitsrelevante Aspekte,
  • wirtschaftliche Aspekte sowie
  • zeitliche Notwendigkeiten.

Darüber hinaus werden die Auswirkungen der verschiedenen Maßnahmen auf das gesamte Verkehrsnetz und deren Wechselwirkungen betrachtet.

Nicht jede Baumaßnahme kann beliebig verschoben werden. Insbesondere dringend erforderliche Arbeiten an unterirdischen Leitungen können bei einer Verschiebung zu einem erhöhten Schadensrisiko und in der Folge zu ungeplanten Notmaßnahmen führen. Solche ungeplanten Eingriffe führen regelmäßig zu stärkeren Beeinträchtigungen des Verkehrs als planbar koordinierte Baustellen.

Zudem sollen mehrfache Eingriffe in denselben Straßenraum vermieden werden, um die Belastungen für die Bevölkerung zu reduzieren.

6. Wie stellt die Baustellenkoordination sicher, dass begonnene Maßnahmen fristgerecht abgeschlossen werden?

Im Rahmen der Steuerungsrunde Baustellenkoordination liegt ein Schwerpunkt des Monitorings auf den Ankerprojekten. Dabei werden insbesondere die Termintreue, verkehrliche Beeinträchtigungen und die Kommunikation betrachtet. Darüber hinaus werden Projekte mit Verzögerungen sowie zeitlich gekoppelte Maßnahmen besonders betrachtet.

Die Strategie „Zukunft Tiefbau“ verfolgt zudem das Ziel, eine höhere Termintreue zu erreichen und den Tiefbauprozess strukturell zu verbessern. Hierzu gehören unter anderem verbindliche Vorgaben, die konsequente Anwendung von Quality Gates im Planungsprozess sowie die Prüfung und gegebenenfalls der verpflichtende Einsatz von Mehrschichtbetrieb.

7. Welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen von Seiten der Baustellenkoordination, wenn eine Maßnahme nicht pünktlich abgeschlossen wird?

Die Baustellenkoordination der BVM verfügt im Rahmen des abgestuften Eskalationsverfahrens über die Möglichkeit, Baufenster abschlägig zu entscheiden, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt werden.

Im Vorfeld einer abschlägigen Entscheidung beziehungsweise bei Differenzen ist grundsätzlich eine Konfliktlösung auf Fachebene vorgesehen.

8. Welche Maßnahmen unternimmt die Baustellenkoordination um Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner möglichst gering zu halten?

Die Baustellenkoordination der BVM berücksichtigt bei der Koordinierung neben den Auswirkungen auf das Verkehrsnetz auch die Wechselwirkungen verschiedener Maßnahmen. Ziel ist es, die verkehrlichen Auswirkungen notwendiger Baumaßnahmen möglichst gering zu halten und insbesondere gleichzeitige Einschränkungen wichtiger Verkehrsachsen nach Möglichkeit zu vermeiden.

Ein weiterer Ansatz besteht darin, mehrfache Eingriffe in denselben Straßenraum zu vermeiden. Darüber hinaus sieht die Strategie „Zukunft Tiefbau“ eine Verbesserung der Kommunikation vor, um die Auswirkungen von Baustellen insgesamt sukzessive zu reduzieren und die Koordination weiter zu verbessern.

Für Ankerprojekte wird die Kommunikation im Rahmen des Monitorings ausdrücklich als eigener Betrachtungsbereich berücksichtigt.

9. Wie werden Folgemaßnahmen durch andere Leitungsträger vermieden? Werden beispielsweise Leerrohre bei einer ersten Baumaßnahme für weitere und andere Leitungsfunktionen verlegt? Wenn nein, warum nicht?

Um Beeinträchtigungen im Straßenraum möglichst gering zu halten und insbesondere wiederholte Bautätigkeiten an gleicher Stelle zu vermeiden, sieht die Strategie „Zukunft Tiefbau“ verschiedene Maßnahmen zur Bündelung und Koordinierung von Baumaßnahmen vor.

Ein Ansatz ist die Mitverlegung von Leerrohren. Ziel ist, dass bei jeder Baumaßnahme Leerrohre für den Glasfaserausbau mitverlegt werden. Die Regelungen zur Mitverlegung, insbesondere zu Planung, Finanzierung und den rechtlichen Folgen sind komplex und werden durch die BVM gemeinsam mit den zuständigen Stellen entwickelt.

10. Wenn Leerrohre verlegt werden, bei wie vielen Baustellen ist dies in den letzten fünf Jahren in Hamburg bereits erfolgt (Bitte nach Jahr und Belegenheit aufschlüsseln).

Eine nach Jahren und Belegenheit aufgeschlüsselte Erhebung darüber, bei wie vielen Baumaßnahmen in Hamburg in den vergangenen fünf Jahren Leerrohre für den Glasfaserausbau mitverlegt wurden, liegt der BVM nicht vor.

  1. Wie stellt die Baustellenkoordination eine frühzeitige Information über geplante Maßnahmen an die Anwohnerinnen und Anwohner sicher?

Die Strategie „Zukunft Tiefbau“ sieht eine Verbesserung der Kommunikation als einen wesentlichen Bestandteil der Weiterentwicklung des Tiefbauprozesses vor. Für Ankerprojekte ist ein Kommunikationskonzept erforderlich; die Einhaltung der entsprechenden kommunikativen Anforderungen wird im Rahmen der Baustellenkoordination berücksichtigt.

Sofern erforderliche kommunikative Anforderungen nicht eingehalten worden sind oder bei Ankerprojekten ein erforderliches Kommunikationskonzept nicht rechtzeitig vorliegt, kann dies im Rahmen der Baustellenkoordination zu einer abschlägigen Entscheidung über ein Baufenster führen.

  1. Welchen zeitlichen Vorlauf für eine Information erachtet die Baustellenkoordination für rechtzeitig und angemessen?
  2. Wie wird die laufende Information der Bürgerinnen und Bürger über den Fortgang einer Baumaßnahme sichergestellt und die Information über etwaige Verzögerung? Wenn keine Information erfolgt, warum nicht?

Die Bürgerinformation sollte den gesamten Prozess einer Baumaßnahme begleiten und bei Großprojekten bereits in der Planungsphase ansetzen. Der Baustart wird im Regelfall so früh wie möglich angekündigt, im Idealfall 14 Tage vor Beginn. Während der Bauphase wird immer dann informiert, wenn es zu relevanten Änderungen bei der Verkehrsführung, dem Bauablauf oder zu Verzögerungen kommt. Da es keinen starren, verbindlichen Fristenplan gibt, richtet sich der genaue Vorlauf flexibel nach Art, Umfang und den Auswirkungen der jeweiligen Baustelle.

Besondere Regeln gelten für Ankerprojekte, für die spätestens drei Monate vor Baubeginn ein strukturiertes Kommunikationskonzept vorliegen muss. Im Rahmen der Strategie „Zukunft Tiefbau“ ist eine optimierte Kommunikation verpflichtend: Werden die Informationsvorgaben oder Fristen für Konzepte missachtet, kann dies bei der Freigabe des Baufensters in der Baustellenkoordination negativ berücksichtigt werden.

  1. Inwieweit bindet die Baustellenkoordination in die Planung Leitungsträger ein, für die sie selbst nicht zuständig ist? Werden diese über geplante Maßnahmen informiert und findet ein Austausch über die Planung von Baumaßnahmen statt? Wenn nein, warum nicht?

Die Baustellenkoordination arbeitet veranlasserübergreifend und bezieht auch Unternehmen und Vorhabenträger ein, die nicht in der unmittelbaren Zuständigkeit der jeweiligen Baustellenkoordination liegen. Ziel ist es insbesondere, frühzeitig mögliche Wechselwirkungen und Potenziale zur Bündelung von Baumaßnahmen zu erkennen.

  1. Welche Möglichkeiten hat die Baustellenkoordination auf Baumaßnahmen Einfluss zu nehmen, die von Verantwortlichen geplant werden, für die die Baustellenkoordination nicht zuständig ist?

Auch bei Baumaßnahmen von Vorhabenträgern, die nicht der Hamburger Baustellenkoordination unterliegen, erfolgt eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung, um verkehrliche Konflikte und negative Wechselwirkungen mit dem innerstädtischen Verkehrsnetz möglichst frühzeitig zu erkennen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln.

Weiterhin teilt die BVM mit: „Die Fragen 1 und 2 können von der BVM leider nicht beantwortet werden, da sie in den Zuständigkeitsbereich der bezirklichen Baustellenkoordinierung des Bezirksamts Eimsbüttel fallen.“

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