Baustellenkoordination im Bezirk Altona Warum erreicht die zentrale Baustellenkoordination ihre selbst gesetzten Ziele nicht? Auskunftsersuchen von Katarina Blume, Constantin Jebe, Rose Pauly und Kristina von Ehren (alle FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 07.09.2026 Mobilitätsausschuss Ö 11.8
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit der VerkehrlichenBaustellenkoordination sowie mit der Strategie „Zukunft Tiefbau“ das Ziel formuliert,Baumaßnahmen besser aufeinander abzustimmen, den Verkehrsfluss zu sichern, Bauzeiten zuverkürzen und gleichzeitige Sperrungen wichtiger Verkehrsachsen nach Möglichkeit zuvermeiden.
Die gegenwärtige Verkehrssituation im Bezirk Altona vermittelt jedoch vielfach ein anderes Bild.Zeitgleich stattfindende Groß- und Kleinbaustellen auf Hauptverkehrsstraßen undAusweichstrecken führen seit Monaten zu erheblichen Verkehrsbehinderungen, langen Staus,Beeinträchtigungen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie erheblichen Belastungen fürAnwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende und Pendler. In der öffentlichenWahrnehmung entsteht zunehmend der Eindruck, dass die vorhandenenKoordinierungsinstrumente ihre beabsichtigte Steuerungswirkung nicht oder nur unzureichendentfalten.
Besonders kritisch erscheint dabei, dass nicht einzelne Baustellen Anlass zur Kritik geben,sondern die gleichzeitige Durchführung zahlreicher verkehrlich relevanter Maßnahmen imselben Straßenraum beziehungsweise auf alternativen Verkehrsachsen. Dadurch stellt sich diegrundsätzliche Frage, ob die zentrale Baustellenkoordination ihre Aufgaben tatsächlich wirksamwahrnimmt oder ob die bestehenden Abstimmungsprozesse strukturelle Defizite aufweisen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet die Fragen wie folgt:
Die Bauleistungen zur Erneuerung und Sanierung der Infrastruktur in Hamburg haben in den letzten Jahren eine kontinuierliche Steigerung erfahren und werden auch absehbar noch zunehmen. Die Freie und Hansestadt Hamburg kommt hiermit den Bedarfen der Bevölkerung und nachfolgenden Generationen nach u.a. einer zuverlässigen Trinkwasserversorgung, klimaverträglicher Energie und Wärme sowie einer zukunftsfähigen Verkehrsinfrastruktur nach. Temporäre Beeinträchtigungen lassen sich dabei nicht immer vermeiden.
Während mithilfe der verkehrlichen Baustellenkoordination Baumaßnahmen mit erheblichen Auswirkungen auf das Straßennetz miteinander abgestimmt werden, zielt die im September 2025 verabschiedete Strategie „Zukunft Tiefbau“ (Drs. 23/1493) darauf ab, tiefbaubezogene Prozesse strukturell zu verbessern und die Auswirkungen von Baumaßnahmen u.a. durch Bürokratieabbau, Beschleunigung von Verfahren und Digitalisierung zu reduzieren.
Die Baumaßnahme „A 7 Tunnel Altona“ als größte und auswirkungsreichste Baumaßnahme im Bezirk Altona wird durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) durchgeführt. Als Bundesunternehmen unterliegt die DEGES weder der Hamburger Baustellenkoordinierung noch der Strategie Zukunft Tiefbau. Die Zusammenarbeit im Bereich der Baustellen- und Verkehrskoordinierung erfolgt partnerschaftlich und vertrauensvoll. Bei erheblichen verkehrlichen Wechselwirkungen aufgrund von Baumaßnahmen auf den Autobahnen bzw. im innerstädtischen Netz erfolgt eine lösungsorientierte Zusammenarbeit. Diese baut auf einem hohen Vernetzungsgrad und einem schnellen, transparenten Informationsfluss auf.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die BVM die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Eine intakte Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur ist Grundvoraussetzung für eine moderne Stadt und wesentliches Element zur langfristigen Sicherstellung des Verkehrsflusses und der Mobilität sowie der Strom-, Wasser-, Abwasser-, Fernwärme und Glasfaserversorgung der Bevölkerung. Um die Infrastruktur intakt zu halten sind Wartungs- und Baumaßnahmen notwendig, die wiederum den Verkehrsfluss kurz- und mittelfristig beeinträchtigen können.
Damit der Verkehrsfluss mit ausreichender Leistungsfähigkeit trotz dieser notwendigen Maßnahmen sichergestellt wird, gibt es in der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) die Abteilung Verkehrliche Baustellenkoordinierung. Sie ist dafür zuständig, Baumaßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen und wichtigen übergeordneten Bezirksstraßen zu koordinieren. Die übrigen Bezirksstraßen werden von den Bezirksämtern selbst koordiniert bzw. von der Hamburg Port Authority AöR im Hafengebiet.
Nötig ist stets eine sorgfältige Abwägung, wie viel Belastung dem Verkehr zugemutet werden kann, ohne die langfristigen Ziele für eine moderne, nachhaltige Infrastruktur zu gefährden. Die Abteilung Verkehrliche Baustellenkoordinierung tauscht sich intensiv mit den Planerinnen und Planern jedes Baulastträgers, dem öffentlichen Personennahverkehr, den Bezirkskoordinatorinnen und Bezirkskoordinatoren sowie der Polizei und Feuerwehr aus und spricht Empfehlungen für das weitere Vorgehen aus. Dabei werden die vielfältigen Bedürfnisse aus Umwelt, Verkehr, Wirtschaft, Politik und Anwohnerschaft sorgfältig abgewogen. So fließen alle relevanten Interessen frühzeitig ein und werden sorgfältig miteinander abgestimmt. Ziel ist stets, Maßnahmen zeitlich, räumlich und verkehrlich so abzustimmen, dass die Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes ausreichend erhalten bleibt und gleichzeitige Sperrungen wichtiger Verkehrsachsen möglichst vermieden werden.
Zu 2:
Die Baustellenkoordinierung der BVM hat stadtweite Relevanz. Es ist eine Aufgabe mit besonderer gesellschaftlicher, medialer und politischer Bedeutung. Sie wirkt darauf hin, dass die Senatsziele im Bereich Tiefbau gemeinsam und veranlasserübergreifend erreicht und gleichzeitig die verkehrlichen Auswirkungen für die Stadt reduziert werden. Unter Nutzung der umfassenden Datenlage aller Veranlasser verteilt die Baustellenkoordinierung Baufenster und gibt Empfehlungen ab.
Dies erfolgt auf Basis einer verkehrlichen Bewertung der vorliegenden Daten. Berücksichtigt werden die Bedeutung der betroffenen Verkehrsachsen, die Leistungsfähigkeit von Umleitungsstrecken sowie Wechselwirkungen mit anderen Maßnahmen. Darüber hinaus werden technische, sicherheitsrelevante und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt sowie zeitliche Notwendigkeiten. Nicht jede Baumaßnahme kann dabei beliebig verschoben werden: Werden beispielsweise dringend erforderliche Arbeiten an unterirdischen Leitungen nicht im Zuge einer ohnehin geplanten Straßenbaumaßnahme durchgeführt, erhöht sich insbesondere das Risiko von Schäden – etwa Wasserrohrbrüchen. Ungeplante Notmaßnahmen werden erforderlich. Solche Eingriffe führen in der Regel zu deutlich stärkeren Beeinträchtigungen für den Verkehr als planbar koordinierte Baustellen. Zudem sind mehrfache Eingriffe in denselben Straßenraum zu vermeiden; auch um Belastungen für die Bevölkerung zu reduzieren.
Weitere Informationen zur Baustellenkoordination sind unter https://www.hamburg.de/verkehr/stau-und-baustellen/einstieg-baustellenkoordination-1073794 zu finden.
Zu 3:
Die Baustellenkoordinierung der BVM steuert aktiv und sucht gemeinsam mit den Veranlassern nach verkehrsverträglichen Lösungen auch unter Betrachtung der Wechselwirkungen mit anderen Maßnahmen. Um zu steuern, führt sie aktiv Entscheidungen herbei. Sie kann abschließend über Baufenster abschlägig entscheiden. Abschlägige Entscheidungen werden auf Fachebene mitgeteilt und begründet. Konflikte, die im Vorfeld einer solchen Entscheidung oder im Nachgang entstehen, werden so weit wie möglich ebenso auf Fachebene geklärt. Alle Beteiligten sind bestrebt, auftretende Konflikte zügig, sachorientiert und vor dem Hintergrund dieser Strategie im gesamtstädtischen Interesse zu lösen.
Bei der Entscheidungs- und Lösungsfindung stimmt sich die Baustellenkoordination fachlich mit allen betroffenen Stellen (Veranlasser, Polizei, Feuerwehr, Verkehrsbetriebe) ab. Alle Beteiligten sind bestrebt, auftretende Konflikte zügig, sachorientiert zu lösen. Können BVM und Veranlasser keine verkehrsverträgliche Lösung herbeiführen, trifft die BVM in Abstimmung mit der Senatskanzlei die Letztentscheidung. Diese ist im gesamtstädtischen Interesse und vor dem Hintergrund der Vorgaben dieser Strategie zu begründen und zu dokumentieren. Die rechtliche Umsetzung erfolgt durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde mittels verkehrsrechtlicher Anordnung.
Zu 4:
Ziel der Baustellenkoordinerung ist, Lösungen gemeinsam mit dem Veranlasser und der Straßenverkehrsbehörde vor dem Hintergrund der Hamburger Senatsziele zu entwickeln. Insofern erfolgen im Rahmen der Koordinierungsprozesse regelmäßig Empfehlungen zur zeitlichen Verschiebung oder Anpassung, die berücksichtigt werden. Die unter Frage 3 genannte Einbindung der Senatskanzlei war seit Beschluss der Strategie Zukunft Tiefbau noch nicht erforderlich.
Zu 5:
Da die Realisierungsträger in dem Koordinierungsprozess involviert sind und die Empfehlungen gemeinsam abgestimmt werden, setzen die Realisierungsträger diese um. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.
Zu 6:
Die Baustellenkoordinierung der BVM kann abschließend über Baufenster abschlägig entscheiden, wenn
• die Anforderungen im Bereich der Datenlieferung nicht eingehalten worden sind,
• der Bauablauf und die Verkehrsführung von den Konzepten, die zum Durchschreiten des relevanten Quality Gates eingereicht wurden, abweichen,
• eine erforderliche Zulieferung eines Verkehrskonzepts bzw. einer verkehrstechnischen Untersuchung oder einer Verkehrsmodellberechnung nicht rechtzeitig und in vollem Umfang erfolgt ist,
• erforderliche kommunikative Anforderungen im Sinne dieser Strategie nicht eingehalten worden sind oder bei Ankerprojekten ein erforderliches Kommunikationskonzept nicht rechtzeitig erfolgt ist,
• der Bauablauf aufgrund der vorgelegten Informationen als nicht ausreichend optimiert bewertet wurde,
• die zu erwartenden verkehrlichen Beeinträchtigungen oder Wechselwirkungen mit anderen Maßnahmen aufgrund der vorgelegten Informationen, Betrachtung des Verkehrsnetzes und -raums und fachlicher Erfahrungen als nicht verträglich bewertet werden.
Im Vorfeld einer abschlägigen Entscheidung oder bei Differenzen ist eine Konfliktlösung durchzuführen, siehe Antwort zu 3 und 4. Die Baustellenkoordinierung der BVM kann zur Entscheidungsfindung auch Dienstwege abkürzen.
Losgelöst von der Baustellenkoordinierung unterscheiden sich die Durchsetzungsmöglichkeiten je nach Akteur wie folgt:
• Gegenüber dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer ist die BVM als Aufsichtsbehörde weisungsbefugt und kann Entscheidungen verbindlich durchsetzen.
• Für die Bezirksämter gelten die §§ 42 ff. des Bezirksverwaltungsgesetzes
• Gegenüber den städtischen Leitungsunternehmen (z. B. Hamburger Energienetze, Hamburger Energiewerke, Hamburg Wasser) ist die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zuständig.
Zu 7:
Entfällt.
Zu 8 und 9:
Der Schwerpunkt der inhaltlichen Betrachtung liegt auf dem Monitoring der Ankerprojekte (Termintreue, verkehrliche Beeinträchtigungen und Kommunikation) sowie solcher Projekte, die Verzögerungen haben und solche Maßnahmen, die zeitlich gekoppelt sind. Daten im Sinne der Fragestellung werden nicht erhoben.
Zu 10:
Die BVM ist nicht verpflichtet, Fragen nach konkreten Bewertungen zu beantworten.
Zu 11 und 12:
Die Strategie „Zukunft Tiefbau“ schafft einen Handlungsrahmen, um den komplexen Tiefbauprozess ab sofort und in den kommenden Jahren über alle Akteure und Phasen hinweg zu reformieren und strukturell zu verbessern. Die Strategie verfolgt das Ziel, den Tiefbauprozess stärker zu digitalisieren, die Bündelung von Baumaßnahmen zu fördern, eine höhere Termintreue zu erreichen und die Kommunikation zu verbessern. Die Auswirkungen von Baustellen sollen so sukzessive reduziert und die Koordination weiter verbessert werden.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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