Anhörung der Bezirksversammlung zu schulstrukturellen Maßnahmen gemäß § 28 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG)
Mit dem in der Anlage beigefügten Schreiben wird der Bezirksversammlung Eimsbüttel gemäß
§ 28 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) die Möglichkeit einer Stellungnahme zu der geplanten Maßnahme binnen eines Monats gegeben.
Die Frist zur Stellungnahme endet am 23.05.2024. Falls eine Stellungnahme gewünscht ist, müsste diese in der Sitzung des Hauptausschusses am 16.05.2024 beschlossen werden.
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Um Kenntnisnahme und ggfls. Stellungnahme wird gebeten.
Anhörung BV HH-Eimsbüttel_Entwurf 2024,25_schulstrukturelle Maßnahmen