Alternativantrag zu Drs. 22-1732: Venedig, Barcelona, Stellingen?! Stellinger B-Pläne zum Schutz des Wohnens ergänzen
Letzte Beratung: 28.04.2026 Stadtplanung Ö 5.4
In Stellingen ist in den vergangenen Jahren ein Anstieg von Ferienwohnungen und kleinen Beherbergungsbetrieben zu verzeichnen. Diese Entwicklung wirft Fragen hinsichtlich der Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und die gewachsenen Wohngebiete auf.
Nach geltendem Bauplanungsrecht sind Beherbergungsbetriebe in Wohngebieten nur ausnahmsweise zulässig und insbesondere dann unzulässig, wenn sie störende Auswirkungen entfalten. Eine Genehmigung setzt daher stets eine sorgfältige Einzelfallprüfung voraus.
Vor diesem Hintergrund stellt sich weniger die Frage eines generellen Ausschlusses, sondern vielmehr, ob die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten konsequent und einheitlich angewendet werden und wie sich die Entwicklung tatsächlich im Bezirk darstellt.
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,
Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion
Ali Mir Agha und GRÜNE-Fraktion
keine
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