22-2054

Alternativantrag zu Drs. 22-1732: „Venedig, Barcelona, Stellingen?! Stellinger B-Pläne zum Schutz des Wohnens ergänzen“

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 28.04.2026 Stadtplanung Ö 5.4

Sachverhalt

In Stellingen ist in den vergangenen Jahren ein Anstieg von Ferienwohnungen und kleinen Beherbergungsbetrieben zu verzeichnen. Diese Entwicklung wirft Fragen hinsichtlich der Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und die gewachsenen Wohngebiete auf.

Nach geltendem Bauplanungsrecht sind Beherbergungsbetriebe in Wohngebieten nur ausnahmsweise zulässig und insbesondere dann unzulässig, wenn sie störende Auswirkungen entfalten. Eine Genehmigung setzt daher stets eine sorgfältige Einzelfallprüfung voraus.

Vor diesem Hintergrund stellt sich weniger die Frage eines generellen Ausschlusses, sondern vielmehr, ob die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten konsequent und einheitlich angewendet werden und wie sich die Entwicklung tatsächlich im Bezirk darstellt.

Petitum/Beschluss

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,

  1. darzustellen, wie sich die Anzahl genehmigter Ferienwohnungen und Beherbergungsbetriebe in den betroffenen Gebieten (insbesondere Stellingen 3 und Baustufenplan Stellingen-Langenfelde) in den letzten Jahren entwickelt hat,
  2. zu erläutern, nach welchen Kriterien im Einzelfall beurteilt wird, ob ein Beherbergungsbetrieb in einem Wohngebiet als „nicht störend“ einzustufen ist,
  3. darzulegen, wie sichergestellt wird, dass die bestehende Ausnahmeregelung nicht zu einer faktischen Regelentwicklung wird,
  4. zu prüfen, ob durch verwaltungsinterne Leitlinien oder eine einheitlichere Anwendungspraxis eine stärkere Steuerung im Rahmen des geltenden Rechts möglich ist,
  5. die Ergebnisse im Stadtplanungsausschuss vorzustellen.

Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion
Ali Mir Agha und GRÜNE-Fraktion

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
28.04.2026
Ö 5.4
14.04.2026
Ö 6.1.1
Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Stellingen

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.