Protokoll
Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 30.04.2019

Ö 1

Öffentliche Fragestunde (Bürgerfragestunde) gem. § 23 GO

An die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden keine Fragen gerichtet.

Ö 2

Beschluss über die Tagesordnung

Die eingeladenen Referenten zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6 konnten aus unterschiedlichen Gründen, nicht an der Sitzung teilnehmen.

 

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses beschließen einvernehmlich die Vertagung. Es bleibt insoweit dem neu zu konstituierenden Jugendhilfeausschuss vorbehalten, diese Themen weiter zu behandeln.

Ö 3 - 20-1962

Jugendzentrum (JUZ) Vierlande Sanierung statt Neubau

Frau Hinsch-Diedrichs stellt sich, das Jugendzentrum und das zugrunde liegende Handlungskonzept kurz vor.

 

Herr Trute erläutert die vorliegende Beschlussvorlage und stellt die Historie hierzu in Umrissen dar. Da sich ein Neubau als nicht realisierbar herausgestellt habe, sei die hier vorgeschlagene Option die sinnvollste. Bevor allerdings mit dem Eigentümer des Objektes konkrete Verhandlungen ausgenommen würden, sei hier ein Votum des Jugendhilfeausschusses gefragt.

 

Auf diesbezügliche Nachfragen erläutert Frau Steffen, es handele sich um betriebssichernde Maßnahmen. Es sei nicht geplant die ebenfalls im Hause befindlichen Mietwohnungen zu sanieren. Sollte der Eigentümer an einer gemeinsamen Maßnahme interessiert sein, sste selbstverständlich eine entsprechende Aufteilung der Kosten vorgenommen werden. Auch auf die naturgemäß noch ausstehende Einschätzung des Hamburger Dienstleister Buchhaltung (HDB) hinsichtlich einer durch das Bezirksamt bei entsprechendem Votum des JHA angestrebten Umwidmung bisher konsumtiver Mittel, sse reagiert werden.

 

Herr Böckenholt bestätigt, dass es sich hier um eine fachliche Sanierung handeln solle, nicht um eine streng bauliche Sanierung. Frau Hinsch-Diedrichs ergänzt, das Angebot der Einrichtung werde bereits durch den Baukörper begrenzt, das Aufgabenspektrum und die Bedarfslage werde aber künftig auch nicht kleiner werden.

 

Herr Krönker regt an, etwaige Ko-Finanzierungsmöglichkeiten zum Beispiel über Bundesmittel zu prüfen und auch einen Prüfauftrag zur energetischen Sanierung in den Beschluss aufzunehmen.

 

 

Diesem Verfahrensvorschlag stimmt der Jugendhilfeausschuss einstimmig zu.

Ö 4

Gewaltprävention

Ö 4.1 - 20-1856.01

Partnerschaftsgewalt, häusliche Gewalt und Hilfsangebote in Bergedorf

Frau Busch erläutert das übliche Prozedere, welches nicht selten mehrere Akteure einschließt. So sei eine Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst üblich, aber auch mit der Polizei, BASFI, Intervento und anderen. Datenschutzrechtlich ergäben sich mitunter Hürden, insbesondere in Fällen, in welchen Frauen Hilfen nicht vollumfänglich in Anspruch nehmen wollten oder könnten.

 

Bezirksübergreifend werde auch an einer sogenannten Handlungsempfehlung für die ASD-Fachkräfte zum Umgang mit häuslicher Gewalt gearbeitet, neben entsprechender Fachliteratur usw. Unterstützungsangebote zur angeleiteten Selbstreflektion für gewaltbereite Männer seien im Übrigen aber kaum vorhanden.

 

r den Bedarfsfall stünden generell ausreichend Plätze in Frauenhäusern zur Verfügung, es besteht allerdings keine Verpflichtung diese in Anspruch zu nehmen. Insoweit kehren die Betroffenen mitunter auch in die Häuslichkeit zurück, obwohl dies im Interesse des Kindeswohles nicht empfehlenswert erscheint. Letztlich käme dann unter Umständen nur noch die Inobhutnahme durch das Jugendamt in Betracht.

 

Frau Ullrich stellt Zornrot e. V. vor, derzeit getragen durch drei festangestellte Mitarbeiterinnen, eine Kollegin für die Verwaltung und eine ebenfalls weibliche Honorarkraft. Zornrot e. V. ist demnach eine Fachberatungsstelle für sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen, grundsätzlich bis zu einer Altersgrenze von 27 Jahren. Diese kann allerdings bei Bedarf auch überschritten werden, zum Beispiel um laufende Beratungsprozesse nicht abbrechen zu müssen. Je nach Verlauf würde natürlich auch verschiedene Kontakte zu entsprechenden Einrichtungen bis hin zu Rechtsanwältinnen unmittelbar genutzt oder auf diese hingewiesen.

 

Generell kann festgestellt werden, dass die Anzahl der gemeldeten Fälle tendenziell ansteigt. Die Ursachen hierfür sind aktuell aber noch nicht eindeutig zuzuordnen. So kann zum einen die gestiegene Sensibilität für, wie auch die Enttabuisierung der Thematik ein Aspekt sein, welche sich bisher aber noch nicht in vergleichbarem Umfang auf eine etwaige Mittäterschaft durch Mütter oder Großtter erstreckt. Zum anderen seien aber auch das Internet im Allgemeinen sowie die Social Media-Aktivitäten im Besonderen mögliche Multiplikatoren.

 

Krisenintervention an Schulen sei gegenwärtig noch ein Problemfeld, welches institutionell noch zu erschließen sei. Auf Nachfrage von Herrn Krönker erläutert Frau Ullrich, dies gelte generell auch für Sportvereine. Insgesamt sei der Bedarf hoch, mit steigender Tendenz, die Kapazitäten hingegen sehr begrenzt.

Ö 4.2

Kinder als Opfer von Gewalt (Referenten Zornrot / Kinderschutzbeauftragte)

Siehe TOP 4.1.

Ö 5

Kita-Auslastung und Fachkräftemangel (Referenten Frau Elsner und Frau Albert)

Bis auf weiteres vertagt. Der neu zu konstituierende Jugendhilfeausschuss wird über die Fortgestaltung der Jahresplanung und damit über den geeigneten Zeitpunkt befinden, zu welchem die Thematik erneut aufgegriffen werden sollte.

Ö 6 - 20-1975

Kinderschutzhaus für Bergedorf - wohnortnahe Inobhutnahme von Säuglingen und Kleinkindern, ergänzte Fassung (Referent Herr Müller)

Bis auf weiteres vertagt. Der neu zu konstituierende Jugendhilfeausschuss wird über die Fortgestaltung der Jahresplanung und damit über den geeigneten Zeitpunkt befinden, zu welchem die Thematik erneut aufgegriffen werden sollte.

Ö 7

Personalverstärkungsmittel

Frau Frieß sieht hier die Regierungsfraktionen in der Pflicht.

 

Frau Rabe weist darauf hin, dass es sich letztlich immer um ein Verhandlungsergebnis handele, welches über eine möglichst sinnvolle Verteilung endlicher Ressourcen zu erzielen sei.

Ö 8 - 20-2027

Verteilung Restmittel Hier: Ferienprojekte der Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Verständnisfragen werden beantwortet. Soweit Restmittel verbleiben, könnte eventuell auf die unter TOP 7 thematisierte Problematik reagiert werden, so Frau Steffen.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag über die Verteilung der Mittel einstimmig zu.

Ö 9 - 20-1913.01

Nachweisverfahren

Frau Winkler ist der Auffassung, bürokratische Hürden im Nachweisverfahren sollten möglichst abgebaut werden.

Ö 10 - 20-1965

Tätigkeitsbericht 2018

Der Tätigkeitsbericht des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

Ö 11

Haus der Jugend

Herr Trute berichtet, es sei zwischenzeitlich ein Architekturbüro ausgewählt worden. Nach den Sommerferien nnten voraussichtlich erste Entwürfe vorgestellt werden.

Ö 12

Austausch zum aktuellen Sachstand der Aktivitäten mit Bezug auf die Flüchtlingsthematik

Diesbezüglich wird gegenwärtig kein Erörterungsbedarf gesehen.

Ö 13

Mitteilung der Verwaltung

HerrnTrute zufolge, werden zurzeit Auswahlgespräche hinsichtlich der Stelle SR 30 geführt.

Ö 14

Mitteilung der AG 78

Spezifische Mitteilungen der AG 78 werden nicht vorgetragen.

Ö 15

Mitteilung der freien Träger

Herr Baumann erinnert an die zuletzt angekündigten Aktivitäten der Fraktionen gegen rechts. Gerade in Bezug auf die bevorstehenden Wahlen, sollten vorbeugende Maßnahmen selbstverständlich sein, um Jugendliche z. B. über klassische Kommunikationsmuster rechter Parteien zu informieren. Auch weist Herr Baumann auf Initiativen hin, welche seitens der Tger eingeleitet wurden.

Ö 16

Verschiedenes

Herr Krönker regt an, die Verlagerung der Justizvollzugsanstalt von Hahfersand nach Billwerder solle gegebenenfalls durch den JHA fachlich begleitet werden.

 

Frau Rogalski-Beeck weist darauf hin, entsprechend sei bei vergleichbaren Projekten bereits verfahren worden. Dies ergebe sich also quasi aus dem thematischen Kontext.

Ö 17

Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der Sitzung vom 26.03.2019

Die Niederschrift über die Sitzung am 26.03.2019 -öffentlicher Teil- liegt bisher nicht vor. Die Genehmigung wird insoweit bis auf weiteres vertagt.