Kinderschutzhaus für Bergedorf - wohnortnahe Inobhutnahme von Säuglingen und Kleinkindern, ergänzte Fassung
Letzte Beratung: 24.09.2019 Jugendhilfeausschuss Ö 7
Antrag der BAbg. Krönker, Rüssau und Fraktion GRÜNE Bergedorf
der BAbg. Mohrenberg, Rabe und SPD-Fraktion
Die große Sensibilität in Bezug auf Kinderschutz hat dazu geführt, dass die Jugendämter umsichtig und zeitnah intervenieren. Immer wieder treten Situationen akuter Kindeswohlgefährdung auf, in denen sofort reagiert und innerhalb eines Tages eine vorübergehende externe Unterbringung für einen Säugling oder ein kleines Kind gefunden werden muss. Dazu hat Hamburg seine Kinderschutzhäuser und viele Bereitschaftspflegefamilien. Gerade die Unterbringung der Kleinkinder verlangt von professionellen Betreuern viel. Auch die Enquetekommision Kinderschutz und Kinderrechte der Hamburger Bürgerschaft hat sich intensiv und kritisch mit den Fragen der Inobhutnahme von Säuglingen und kleinen Kindern auseinandergesetzt.
Die Zahl der Inobhutnahmen ist über die letzten Jahre bundesweit gestiegen. Im Bezirk Bergedorf hat sie sich laut der Antwort auf eine kleine Anfrage vom 20.03.2019 (Drs. 20-1943.01) von 2017 auf 2018 fast verdoppelt. Grund zur Sorge ist neben der hohen Fallzahl die Tatsache, dass in mindestens 36 der 40 Fälle die Kinder nicht im Bezirk untergebracht werden konnten.
Wenn man die kritischen Punkte der Enquetekommision (längere Verweildauer, oft unklare Perspektive, schwierige Frage der Rückführung, Notwendigkeit der Arbeit mit den Eltern) ernst nimmt, ist dieser Tatbestand absolut unbefriedigend. Das Erfordernis, durch externe Unterbringung den Schutz sicherzustellen aber gleichzeitig durch Kontakt- und Beziehungsarbeit die Bindung zwischen Eltern und Kindern – gerade bei kleinen Kindern – aufrechtzuerhalten, macht eine wohnortnahe Unterbringung unabdingbar.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir, die Bezirksversammlung möge beschließen:
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