20-1975

Kinderschutzhaus für Bergedorf - wohnortnahe Inobhutnahme von Säuglingen und Kleinkindern, ergänzte Fassung

Antrag

Letzte Beratung: 24.09.2019 Jugendhilfeausschuss Ö 7

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Krönker, Rüssau und Fraktion GRÜNE Bergedorf

der BAbg. Mohrenberg, Rabe und SPD-Fraktion

 

Die große Sensibilität in Bezug auf Kinderschutz hat dazu geführt, dass die Jugendämter umsichtig und zeitnah intervenieren. Immer wieder treten Situationen akuter Kindeswohlge­fährdung auf, in denen sofort reagiert und innerhalb eines Tages eine vorübergehende externe Unterbringung für einen Säugling oder ein kleines Kind gefunden werden muss. Dazu hat Hamburg seine Kinderschutzhäuser und viele Bereitschaftspflegefamilien. Gerade die Unterbringung der Kleinkinder verlangt von professionellen Betreuern viel. Auch die Enquetekommision Kinderschutz und Kinderrechte der Hamburger Bürgerschaft hat sich intensiv und kritisch mit den Fragen der Inobhutnahme von Säuglingen und kleinen Kindern auseinandergesetzt.

 

Die Zahl der Inobhutnahmen ist über die letzten Jahre bundesweit gestiegen. Im Bezirk Bergedorf hat sie sich laut der Antwort auf eine kleine Anfrage vom 20.03.2019 (Drs. 20-1943.01) von 2017 auf 2018 fast verdoppelt. Grund zur Sorge ist neben der hohen Fallzahl die Tatsache, dass in mindestens 36 der 40 Fälle die Kinder nicht im Bezirk untergebracht werden konnten.

Wenn man die kritischen Punkte der Enquetekommision (längere Verweildauer, oft unklare Perspektive, schwierige Frage der Rückführung, Notwendigkeit der Arbeit mit den Eltern) ernst nimmt, ist dieser Tatbestand absolut unbefriedigend. Das Erfordernis, durch externe Unterbringung den Schutz sicherzustellen aber gleichzeitig durch Kontakt- und Beziehungsarbeit die Bindung zwischen Eltern und Kindern – gerade bei kleinen Kindern aufrechtzuerhalten, macht eine wohnortnahe Unterbringung unabdingbar.

 

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund beantragen wir, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Verwaltung prüft, ob im Bezirk ein geeignetes Objekt gefunden oder im Rahmen des Wohnungsneubaus geplant und gebaut werden kann, um ein Kinderschutzhaus einzurichten.
  2. Die Verwaltung setzt sich bei den zuständigen Fachbehörden für die Bereitstellung der Ressourcen für ein solches Projekt ein.
  3. Die Verwaltung berichtet dem Jugendhilfeausschuss.

 

 

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