Inobhutnahme von Säuglingen und Kleinkindern
Kleine Anfrage des BAbg. Krönker und Fraktion GRÜNE
Die große Sensibilität in Bezug auf Kinderschutz hat dazu geführt, dass die Jugendämter umsichtig und zeitnah intervenieren. Immer wieder treten Situationen akuter Kindeswohlgefährdung auf, in denen sofort reagiert und innerhalb eines Tages eine vorübergehende externe Unterbringung für einen Säugling oder ein kleines Kind gefunden werden muss. Dazu hat Hamburg seine Kinderschutzhäuser und viele Bereitschaftspflegefamilien. Gerade die Unterbringung der Kleinkinder verlangt von professionellen Betreuer viel. Nun melden die Kinderschutzhäuser seit längerem erhebliche Engpässe, und es ist ausgesprochen schwieirg, ad hoc einen Platz für ein Kind zu bekommen.
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 21.02.2019 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Inobhutnahmen von Säuglingen und Kleinkindern bis 6 Jahre hat es im Bezirk Bergedorf in den Jahren 2017 und 2018 gegeben?
Siehe Tabelle zu Frage 2
2. Gab es in diesem Zeitraum Kinder, die mehrere Male in Obhut genommen wurden?
Wenn ja, wie viele und wie oft und in welchem zeitlichen Abstand wurden sie im Durchschnitt in Obhut genommen?
zu 1. und 2.
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Inobhutnahmen insgesamt |
Anzahl Inobhutnahme in Folge |
durchschn. zeitl. Abstand |
2017 |
14 |
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2018 |
26 |
2 |
4 Monate |
3. Wo sind wie viele der in Obhut genommenen Säuglinge und Kleinkinder untergebracht worden:
a) In Kinderschutzhäusern
- im Bezirk?
- in anderen Bezirken?
- außerhalb Hamburgs?
- im Bezirk? Fehlanzeige
- in anderen Bezirken? 36
- außerhalb Hamburgs? Fehlanzeige
b) in Bereitschaftspflegefamilien
- im Bezirk Bergedorf?
- in anderen Bezirken?
- außerhalb Hamburgs?
- im Bezirk Bergedorf? Fehlanzeige
- in anderen Bezirken? Fehlanzeige
- außerhalb Hamburgs? Fehlanzeige
c) im sozialen Umfeldes des Kindes
- bei Verwandten?
- bei Freunden der Familien?
- bei Nachbarn?
- bei Verwandten? Fehlanzeige
- bei Freunden der Familien? Fehlanzeige
- bei Nachbarn? Fehlanzeige
Zwischen der Gesamtzahl der Inobhutnahmen und den aufgeführten Unterbringungsformen ergibt sich eine Diskrepanz von vier Fällen, die nicht in Kinderschutzhäusern, Bereitschaftspflegefamilien oder dem sozialen Umfeld untergebracht wurden. Diese Kinder wurden in anderen für diese Altersgruppe geeigneten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht (z.B. sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften).
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