20-1943

Inobhutnahme von Säuglingen und Kleinkindern

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

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Gremium
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28.02.2019
Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Krönker und Fraktion GRÜNE

 

Die große Sensibilität in Bezug auf Kinderschutz hat dazu geführt, dass die Jugendämter umsichtig und zeitnah intervenieren. Immer wieder treten Situationen akuter Kindeswohlgefährdung auf, in denen sofort reagiert und innerhalb eines Tages eine vorübergehende externe Unterbrin­gung für einen Säugling oder ein kleines Kind gefunden werden muss. Dazu hat Hamburg seine Kinderschutzhäuser und viele Bereitschaftspflegefamilien. Gerade die Unterbringung der Kleinkinder verlangt von professionellen Betreuer viel. Nun melden die Kinderschutzhäuser seit längerem erhebliche Engpässe, und es ist ausgesprochen schwieirg, ad hoc einen Platz für ein Kind zu bekommen.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

 

1. Wie viele Inobhutnahmen von Säuglingen und Kleinkindern bis 6 Jahre hat es im Bezirk Bergedorf in den Jahren 2017 und 2018 gegeben?

 

2. Gab es in diesem Zeitraum Kinder, die mehrere Male in Obhut genommen wurden?
Wenn ja, wie viele und wie oft und in welchem zeitlichen Abstand wurden sie im Durchschnitt in Obhut genommen?

 

3. Wo sind wie viele der in Obhut genommenen Säuglinge und Kleinkinder untergebracht wor­den:

a) In Kinderschutzhäusern
- im Bezirk?
- in anderen Bezirken?
- außerhalb Hamburgs?

 

b) in Bereitschaftspflegefamilien
- im Bezirk Bergedorf?
- in anderen Bezirken?
- außerhalb Hamburgs?

 

c) im sozialen Umfeldes des Kindes
- bei Verwandten?
- bei Freunden der Familien?
- bei Nachbarn?

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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