20-1913.01

Nachweisverfahren

Antwort

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30.04.2019
28.03.2019
Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Mirbach, Bauer, Jobs, Sturmhoebel, Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

Immer wieder hören wir von Eltern, die in unmittelbarer Nähe ihres Wohnortes keinen Platz in einer Krippe oder einem Kindergarten finden. Viele machen sich dann selbst auf die Suche, da sie nicht wissen, dass sie beim Jugendamt ein Nachweisverfahren beantragen können, um ihren Rechtsanspruch auf einen KITA-Platz auch durchsetzen zu können.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 05.02.2019 wie folgt:

 

Wir fragen das Bezirksamt:

1.       Wird in Bergedorf öffentlich über das Nachweisverfahren informiert? Wenn nein, warum nicht?

 

Seit Mitte 2018 informieren sog. Kita-Kulturlotsinnen der Koordinierungsstelle Kita-Einstieg Hamburg u.a. auch über den Anspruch und das Verfahren zu Platznachweisen. Diese Informationen werden bei öffentlichen Veranstaltungen und auch in den Kitas gegeben.

 

 

2.       Wie informiert das Jugendamt / Bezirksamt über das Nachweisverfahren?

 

Die Eltern werden bei der Beantragung der Gutscheine über den Anspruch und das Verfahren dazu informiert. Bei Bedarf erfolgen entsprechende Beratungen auch telefonisch und per Mail.

 

 

3.       Wie häufig wird im Jahr ein Nachweisverfahren beantragt? Bitte die Zahlen der letzten 3 Jahre nennen.

 

2018 sind erstmalig Anträge zum Nachweisverfahren eingegangen, in sechs Fällen. In 2019 sind es zwei (Stand 28.02.2019).

 

 

4.       Welche fachliche Einschätzung hat das Bezirksamt zu diesen Zahlen?

 

Dieser Umstand ist durch das Wachstum des Stadtteils bei annähernd gleichbleibender Anzahl der Plätze zu erklären.

 

 

5.       Welche Kriterien für die Vergabe im Nachweisverfahren werden angewendet?

 

Die individuellen Bedürfnisse der Familien werden weitestgehend berücksichtigt.

 

 

6.       Gibt es Beschwerden zum Nachweisverfahren? Wenn ja, welche?

 

Beschwerden sind bislang nicht aufgetreten.

 

 

7.       Wie lange dauert es, bis nach einem Antrag auf Nachweis eines KITA-Platzes das Kind untergebracht ist?

 

Kita-Plätze konnten in den bisher aufgetretenen Fällen innerhalb von zwei Tagen bis zu sechs Wochen nachgewiesen werden. Die Unterbringung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn z.B. das Kind das entsprechende Alter ncoh nicht erreicht hat.

 

 

8.       Welche Entfernungen vom Wohnort müssen für die Unterbringung des Kindes nach einem Nachweisverfahren in Kauf genommen werden?

 

Die Entfernung zum Wohnort muss angemessen sein. Angemessen ist aufgrund der hierzu bestehenden Regelung eine Dauer von 20 Minuten Fußweg bzw. mit dem ÖPNV.

 

 

9.       Müssen Sorgeberechtigte den nach einem Nachweisverfahren angebotenen Platz annahmen oder können sie ihn ablehnen und auf einem Platz in der Nähe ihres Wohnortes bestehen?

 

Im Rahmen der Nachweisverfahrens können Sorgeberechtigte einen Platz ablehnen. Da die Kriterien zur Entfernung zum Wohnort berücksichtigt werden, würde das Verfahren bei der Ablehnung eines weiteren Platznachweises nicht weitergeführt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

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Anhänge

 

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