20-1913

Nachweisverfahren

Große Anfrage nach § 24 BezVG

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28.02.2019
Sachverhalt

 

Große Anfrage der BAbg. Mirbach, Bauer, Jobs, Sturmhoebel, Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

Immer wieder hören wir von Eltern, die in unmittelbarer Nähe ihres Wohnortes keinen Platz in einer Krippe oder einem Kindergarten finden. Viele machen sich dann selbst auf die Suche, da sie nicht wissen, dass sie beim Jugendamt ein Nachweisverfahren beantragen können, um ihren Rechtsanspruch auf einen KITA-Platz auch durchsetzen zu können.

 

Wir fragen das Bezirksamt:

1.       Wird in Bergedorf öffentlich über das Nachweisverfahren informiert? Wenn nein, warum nicht?

2.       Wie informiert das Jugendamt / Bezirksamt über das Nachweisverfahren?

3.       Wie häufig wird im Jahr ein Nachweisverfahren beantragt? Bitte die Zahlen der letzten 3 Jahre nennen.

4.       Welche fachliche Einschätzung hat das Bezirksamt zu diesen Zahlen?

5.       Welche Kriterien für die Vergabe im Nachweisverfahren werden angewendet?

6.       Gibt es Beschwerden zum Nachweisverfahren? Wenn ja, welche?

7.       Wie lange dauert es, bis nach einem Antrag auf Nachweis eines KITA-Platzes das Kind untergebracht ist?

8.       Welche Entfernungen vom Wohnort müssen für die Unterbringung des Kindes nach einem Nachweisverfahren in Kauf genommen werden?

 

Müssen Sorgeberechtigte den nach einem Nachweisverfahren angebotenen Platz annehmen oder können sie ihn ablehnen und auf einem Platz in der Nähe ihres Wohnortes bestehen?

 

Petitum/Beschluss

 

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Anhänge

 

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