20-1962

Jugendzentrum (JUZ) Vierlande Sanierung statt Neubau

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.04.2019
26.03.2019
Sachverhalt

 

Um die Jugendarbeit im Landgebiet zu verbessern, war seit 2013 beabsichtigt ein Jugendzentrum am zukünftigen Standort der Stadteilschule Kirchwerder zu errichten. Für dies Vorhaben konnten bei der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) Haushaltmittel in Höhe von insgesamt 500.000 € eingeworben werden. Diese stehen dem Bezirksamt seit dem Jahr 2016 zur Verfügung. Mit Beschluss der Bezirksversammlung Bergedorf über die Rahmenzuweisung 2015/2016 wurden diese Mittel zu diesem Zweck festgelegt.

Da die präferierte Variante eines Neubaus auf dem Gelände der noch zu errichtenden Stadtteilschule Kirchwerder nicht umgesetzt werden konnte, wurden verschiedene Standorte für einen Neubau des Jugendzentrums im Umfeld des geplanten Schulbaus geprüft. Diese waren aber ebenfalls nicht realisierbar, unter anderem da die vorhandenen Mittel für den Erwerb eines Grundstückes plus späterem Neubau nicht ausreichend sind.

Da der Bedarf für die bereits bestehende Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Landgebiet aufgrund der demografischen Entwicklung weiterhin gegeben ist, wurden mit dem Träger Gespräche über eine Sanierung der bestehenden Einrichtung geführt. Der Träger bedauert zwar, dass die Realisierung eines Neubaus nicht möglich ist, steht einer Sanierung aber positiv und offen gegenüber. Der Träger würde dort dann eine Kooperation mit dem SHA-Projekt „mobelan“ anstreben und gemeinsam ein zusätzliches Angebot für junge Eltern mit Kindern in der Vormittagszeit einrichten.

Die Verwaltung schlägt auf Grundlage des obigen Sachverhaltes vor, statt eines Neubaus eine Sanierung des Gebäudes am bestehenden Standort anzustreben. Im weiteren Verlauf muss durch die Verwaltung die Finanzierung geklärt werden, da derzeit nur investive Mittel zur Verfügung stehen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Sanierung des Gebäudes am bestehenden Standort zu.

 

 

Anhänge

 

keine