Protokoll
Sitzung des Fachausschusses für Verkehr und Inneres vom 25.06.2025

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragesteller anwesend.

Ö 2

Beschluss über die Tagesordnung

Die Tagesordnung wird einvernehmlich genehmigt.

Ö 3

Kriminalstatistik 2024 (Referenten: Herr Meier und Herr Linkogel (Bundespolizei))

Herr Meier und Herr Linkogel stellen die Kriminalstatistik aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei im Bezirk Bergedorf auf Grundlage der beigefügten Präsentation vor und beantworten anschließend Fragen aus dem Plenum.

 

Herr Froh bittet Herrn Meier und Herrn Linkogel, zu veranlassen, dass die Bundespolizei künftig ihre Bergedorf betreffenden Zahlen an das PK 43 liefert, damit diese in die jährliche Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik einfließen können.

Herr Linkogel erklärt, dass auch im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei begangene Verbrechen, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht sind, durch die Hamburger Polizei geahndet werden und somit in die allgemeine Kriminalstatistik einfließen.

 

Aufgrund der Frage von Herrn Fleige nach der Altersstruktur der Opfer kündigt Herr Meier an, entsprechende Angaben gegebenenfalls nachzuliefern.

 

Nachdem Herr Meier betont hat, wie Videoüberwachungen im Hinblick auf die Prävention bei hohen Kosteneffektiv funktionieren, weist Herr Roßborg darauf hin, dass deren Einsatz in Bergedorf aufgrund der niedrigen Fallzahlen unverhältnismäßig wäre.

 

Herr Linkogel erläutert Herrn Krohn, dass die Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf Schwarzfahrende nicht durch die Bundespolizei sondern seitens der S-Bahn erfolgen. Dennoch wird Herr Meier veranlassen, dassvorhandene Daten hinsichtlich der Erschleichung von Beförderungsfahrten erhoben und nachgeliefert werden.

 

Herr Linkogel erläutert auf Nachfragen von Herrn Capeletti, dass die Bundespolizei im Hinblick auf Waffenkontrollen auf der Grundlage von Allgemeinverfügungen arbeitet. Diese müssen sich jedoch auf ein Lagebild stützen, das in Bergedorf nicht gegeben ist.

 

Nachdem sich Frau Jacobsen nach Personen im Gleisbett erkundigt hat, bekräftigt Herr Linkogel, dass sich nach seiner Lagewahrnehmung Bergedorf hier ebenfalls unauffällig zeigt. Es gab eine Häufung im Bereich Neuallermöhe, die zum Teil durch einen Social-Media-Trend, Fotos auf Bahngleisen zu posten, angetrieben wurde. Er wird nach Möglichkeit Daten hinsichtlich diesbezüglicher Präventionsmaßnahmen nachreichen.

 

Herr Linkogelteilt Herrn Stachan mit, dass die aktuelle Lage keine ständige Präsenz vor Ort bzw. eine Verbindungsperson zum PK43 rechtfertigt. Die Aufklärungsquote der Bundespolizei im Bahnbereich liegt generell bei ca. 70%. Spezifische Daten für Bergedorf müssten ebenfalls nachgereicht werden.


Anlagen
Niederschrift - Anlage PKS 2024 BPol (1342 KB)

Ö 4 - 22-0091.01

Parkscheinzonen in der Bergedorfer City neu regeln (Referierende der BVM bzw. des LBV sind eingeladen. Die BVM hat eine Teilnahme jedoch abgelehnt. Der WHT ist nachrichtlich hinzugeladen.)

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass es die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und der Landesbetrieb Verkehr (LBV) ablehnen, Referierende zum Thema zu entsenden.

 

Herr Capeletti bezeichnet die vorliegenden Ausführungen der BVM als unverschämt. Hier wird behauptet, dass eine Regelung über Parkscheiben manipulationsanfälliger wäre. Tatsächlich lassen sich auch Parkscheine über Apps wie „EasyPark“ problemlos nachlösen. Zudem wird unterstellt, dass eine Parkraumbewirtschaftung über Parkscheine im Interesse aller Beteiligten sei, obwohl Stellungnahmen von Geschäftsinhabern, vom Wirtschafts- und Stadtmarketing für die Region Bergedorf eV. (WSB) oder der Handelskammer nie eingeholt wurden.

 

Herr Krohn weist darauf hin, dass Parkscheine im Gegensatz zu einer Bewirtschaftung mit Parkscheiben zu Kosten für die Nutzer führen.

 

Herr Froh schlägt vor, das Thema auf die Controlling-Liste zu nehmen, da die Bezirksamtsleiterin zugesagt hat, hier noch einmal das Gespräch mit der BVM zu suchen. Das Ergebnis ihrer Bemühungen bleibt abzuwarten.

 

Dieser Vorschlag wird einvernehmlich angenommen.  

Ö 5

Schülerbeförderung

Der Vorsitzende verweist auf die erneute Stellungnahme der BVM (Drs. 22-0186.02). Anscheinend hat sich die Situation beruhigt und die Zahl der Ausfälle ist gesunken.

 

Herr Roßborg bestätigt, dass ihm aktuell keine Beschwerden bekannt sind.

Ö 5.1 - 22-0186.01

Kommen Schülerinnen und Schüler im Bezirk per Bus noch pünktlich zur Schule? (Refereriende der vhh.mobility wurden eingeladen. Die BVM hat schriftlich Stellung genommen.)

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 5.2 - 22-0186.02

Kommen Schülerinnen und Schüler im Bezirk per Bus noch pünktlich zur Schule? (Stellungnahme der BVM)

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 6 - 22-0367

Stark frequentierte Bushaltestellen mit Buswartehäuschen ausstatten (Verfasserin: Fraktion GRÜNE Bergedorf)

Herr Detmer erläutert den Ansatz, stark frequentierte Bushaltestellen im Hinblick auf die Ausstattung mit Buswartehäuschen zu priorisieren.

 

Herr Froh bezweifelt, dass die Frequentierung einer Haltestelle ein geeignetes Kriterium ist. Er siehtdann beispielsweise das LandgebietoderHaltestellen vor Senioreneinrichtungen benachteiligt. Zudem sollte berücksichtigt werden, ob es einen anderweitigen Wetterschutz gibt. Er vertraut vor diesem Hintergrund der durch die Verwaltung und den HVV bereits vorgenommenen Priorisierung.

 

Frau Petersen-Griem weist darauf hin, dass die Wartezeiten gerade bei weniger angefahrenen Haltestellen länger sein können.

 

Frau von Redecker kann diese Argumente vor dem Hintergrund des gemeinsamen Ziels, die Zahl der Wartehäuschen zu erhöhen, nicht nachvollziehen und bittet um Gegenvorschläge. Zumindest die Frage, welche die meistfrequentierten Haltestellen sind, sollte beschlossen werden.

 

Herr Stachan schlägt vor, dann hier statt dem vorliegenden Antrag ein Auskunftsersuchen zu stellen. Herr Rosinski ergänzt, dass im Zuge dessen auch gefragt werden nnte, nach welchen Kriterien die bisherige Priorisierung erfolgt, um die vorliegende Liste hinterfragen zu können.

 

Herr Detmer erklärt sich mit diesem Vorgehen einverstanden und zieht den Antrag zurück.

Ö 7 - 22-0363

Grüner Pfeil für den Radverkehr (Verfasserin: Fraktion GRÜNE Bergedorf)

Herr Detmer weist darauf hin, dass es sich bei dem Antrag um einen Prüfauftrag handelt.

 

Herr Krohnerinnert an den Abbau von Grünen Pfeilen für den Autoverkehr. Er lehnt den Antrag ab, da er hier eine Benachteiligung der Autofahrenden erkennt.

 

Laut Herrn Froh prüft die Verkehrsdirektion (VD) den Einsatz Grüner Pfeile für den Radverkehr auch im Zuge von Revisionen bestehender Kreuzungen. Bislang wurden jedoch nur zwei Versuchsfälle angeordnet. Herr Froh befürwortet dieses restriktive Vorgehen im Hinblick auf die seines Erachtens mangelnde Disziplin vieler Radfahrender. Die Prüfauftrag ist deshalb überflüssig.

 

Frau Petersen-Griem sieht sich nicht in der Lage, fachlich zu entscheiden, wo ein solcher Grüner Pfeil sinnvollre.

 

Herr Schramm verweist auf eine existierende fachliche Richtlinie, die im Hamburg jedoch sehr restriktiv angewendet wird. Er erinnert daran, dass Radfahrende ungeschützte Verkehrsteilnehmer sind, weshalb deren Verkehrssicherheit sensibel zu handhaben ist.

 

Der Antrag wird mehrheitlich mit den Stimmen von CDU und AfD bei Enthaltung der SPD und Befürwortung durch Grüne und Die Linke abgelehnt.

 

Der BV wird berichtet.

Ö 8 - 22-0384

Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde

Herr Krohn nimmt Bezug auf die lfd. Nr. XIII und kritisiert den mit der temporären Teilsperrung des Sander Markts einhergehenden Parkplatzverlust.

 

Herr Rosinski weist darauf hin, dass die Verwaltung im Vorwege mit Politik, Wirtschaftsverbänden und BID`s Gespräche geführt hat. Zudem wird der Platz grundsätzlich nicht vollumfänglich durch parkende Kfz gefüllt. Stadtentwicklung lässt sich nicht auf Parkraum reduzieren. Durch das integrative Innenstadtkonzept wird für den Sander Markt Aufenthaltsqualität geschaffen. Weiterhin handelt es sich um ein temporäres Pilotprojekt, welchesauch zur Belebung der Innenstadt beiträgt. Im Vorwege sind umfangreiche Erläuterungen im zuständigen Stadtentwicklungsausschuss erfolgt, die die Maßnahme erläutert haben. Grundsätzlich wird die Verwaltung im Zuge der Maßnahme Befragung mit den Nutzern sowie weiteren Beteiligten durchführen, um Erkenntnisse für den darauffolgenden Prozess zu gewinnen.

 

Herr Schramm und Herr Rosinski bestätigen Herrn Roßborg, dass aktuell keine Beschwerdelage aufgrund der Ausweisung von Parkständen für E-Ladesäulen besteht.

 

Herr Rosinski erläutert Herrn Froh das abgestufte Verfahren, mit dem die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) Konzessionen für den Betrieb von E-Ladesäulen vergibt.

 

Der Fachausschuss nimmt die Straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen zur Kenntnis.

 

Ö 9

Fragen an die Verwaltung (Beantwortung der Fragen, die die Verwaltung bis zum 23.06.25, 08:00 Uhr, schriftlich unter erreicht haben.)

Fragen der SPD:

 

- Zum Werbeträger Reinbeker Redder Einmündung Behnsrade (auf Höhe des Restaurants „Ristorante i due amici“); Frage an das Bezirksamt, ob eine Beschwerdelage hinsichtlich der eingeschränkten Sicht auf beim Einbiegen auf den Reinbeker Redder vorliegt und an das PK 43, wie von dort die Verkehrssicherheit an sich bewertet wird?

 

Herr Rosinski betont, dass es hier keine Beschwerdelage gibt. Herr Schramm erwähnt einen Verkehrsunfall aus dem vergangenen Jahr, der jedoch nicht im Zusammenhang mit der geschilderten Lage stand. Es besteht tatsächlich eine leichte Sichtbehinderung, die aus polizeilicher Sicht jedoch kein Eingreifen nötig macht.

 

- Wann erfolgt der angeordnete Rückbau (?) des grünen Pfeil-Schildes an der Kreuzung Reinbeker Redder/Havighorster Weg, der die Einsichtnahme für Radfahrende erschwert?

 

Herr Schramm berichtet, dass der zuständigen VD nichts zu dem genannten Schild bekannt ist. Es könnte sein, dass es aufgrund einer Baumaßnahme nur temporär angebracht wurde oder an einer falschen Stelle montiert wurde. Es gab auf jeden Fall in den letzten drei Jahren an dieser Stelle keine Unfälle.

 

- Auf dem Grundstück der ehemaligen Gärtnerei Kehr am Reinbeker Redder 55 entstehen 71 Wohnungen. Weiterer Wohnungsbau auf dem Nachbargrundstück ist zu erwarten. In der Nähe sind zwei Bushaltestellen eingerichtet, von der eine ca. 340 m entfernt am Boberger Drift und die andere ca. 220 m entfernt am Rudorffweg belegen ist. Für den Weg auf derselben Straßenseite belegenen Bushaltestelle (Rudorffweg) führt bisher kein Fußweg. Die Straße ist von einem Grünstreifen gesäumt. Dieser Grünstreifen wird von einem Zaun versperrt. Es ist zu befürchten, dass Anwohner*innen, die zu dieser Bushaltestelle gelangen wollen, an der Straße entlang gehen und eher nicht auf einer so kurzen Strecke zweimal die Straße überqueren werden. Daraus ergeben sich folgende Fragen:

a.   Handelt es sich bei dem eingezäunten Grundstück um Privatgelände und wurde der Zaun vom Eigentümer veranlasst?

b.     Ist für die Zukunft ein Fußweg auf dieser Straßenseite des Reinbeker Redder geplant oder wird tatsächlich erwartet, dass zur Erreichung der Bushaltestelle von den künftigen Anwohner*innen zweimal die Straße überquert wird?

 

Herr Rosinski bestätigt, dass hier ein Privatgrundstück bis an die Straße heranreicht. Bislang wurde kein Grunderwerb veranlasst, so dass keine Nebenanlagen gebaut werden können. Hier wäre es sinnvoll, noch einmal an die BVM heranzutreten.

 

-   Im August/September 2023 wurde seitens der SPD-Fraktion nachgefragt, ob die Fahrradbügel in Höhe der Alten Holstenstraße 42 wiederhergestellt werden, die durch einen Verkehrsunfall beschädigt wurden. Damals lautete die Antwort ja. Bis heute, so wurde uns von einem Bürger mitgeteilt, stehen immer noch die nach dem Unfall angebrachten Eisenstangen an diesem Ort. Ist das einfach vergessen worden oder ist immer noch geplant, die Fahrradbügel zu ersetzen, bzw. wird der Bedarf noch gesehen?

 

Frau Petersen-Griem erklärt, dass sich diese Frage aufgrund einer Überschneidung erledigt hat.

 

Frage der Grünen:

 

Im letzten Stadtentwicklungsausschuss (SEA) wurde über das Baugebiet Weidensteg berichtet. In diesem Zusammenhang wurde erwähnt, dass die Brücke über den Schleusengraben zwischen dem neuen Wohngebiet Weidensteg und Schilfpark im Oktober dieses Jahres eröffnet werden soll.

 

Wenn die Brücke eröffnet wird, dann werden auch viele Schüler*innen diese Brücke nutzen, um vom Wohngebiet Schilfpark zur Grundschule Nettelnburg zu gelangen. Deswegen wurde im letzten SEA auch gefragt, wann die „äußere Erschließung“ wozu auch der auf ungefährer Höhe Kampbille/ Randersweide der Zebrastreifen gehört, errichtet werden soll. Aus unserer Sicht muss für ein sicherer Schulweg diese geplante Querungsmöglichkeit fertig gestellt sein, sobald die Brücke eröffnet wird.

 

Da der Bau dieses Zebrastreifens nicht mehr zum Plangebiet gehört, konnte im letzten SEA von den anwesenden Kollegen aus dem Bezirksamt keiner diese Frage beantworten und soll zu Protokoll des SEA gegeben werden, welches noch nicht bekannt gegeben wurde.

Wir, Bündnis 90/ Die Grünen fragen daher für den nächsten V+I noch einmal wann die komplette äußere  Erschließung (es ist ja auch ein Kreisverkehr auf Höhe der neuen Einfahrtsstraße zum Weidenstegsquatiers geplant) für das neue Quartier Weidensteg erfolgen soll?

 

Für uns ist es auf Grund der Schulwegsicherheit unabdingbar, dass mit Eröffnung der genannten Brücke, auch der Zebrastreifen an der Randersweide final fertig gestellt sein muss. Kann dies bewerkstelligt werden?

 

Herr Rosinski gibt bekannt, dass die Brücke im Oktober eingehängt werden soll. Im Anschluss erfolgt bis Ende des Jahres die Herrichtung der Rampen. Die Herstellung der anschließenden Wegeverbindung entlang des Schleusengrabens erfolgt im Anschluss der Arbeiten zur Brücke. Die Wegebeziehung  durch das angrenzende Baugebiet hängt jedoch vom dortigen Baufortschritt ab.

Im Rahmen der äußeren Erschließung des Baugebiets sind zwei Fußgängerüberwege (FGÜ) an den Anschlüssen zur Randersweide sowie eine Querungshilfe in Höhe Fiddigshagen vorgesehen. Während die FGÜ in Anhängigkeit vom Fortgang durch den Bauträger eingerichtet werden, erfolgt der Bau der Sprunginsel durch die Verwaltung. Diese Maßnahme soll in das Tiefbauprogramm für das kommende Jahr aufgenommen werden.

Ö 10

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 12.05.2025, öffentlicher Teil

Der öffentliche Teil der Niederschrift wird einvernehmlich genehmigt.

Ö 11

Verschiedenes

Parkprobleme am Eichbaumsee

 

Frau Jacobsen verweist auf das Badeseenkonzept für die Vier- und Marschlande und bemängelt, dass die Festwiese am Eichbaumsee trotz guten Wetters an den letzten Wochenenden nicht zum Parken freigegeben wurde. Sie bittet, künftig hierfür rechtzeitig Sorge zu tragen, um vor Ort ein Park-Chaos zu vermeiden.

 

Herr Schramm gibt zur Kenntnis, dass in den Momenten, als die Polizei die Lage am Eichbaumsee erhoben hat, sich jeweils eine noch auskömmliche Parkraum-Lage zeigte. Er verweist hier auf die vorhandenen Personalressourcen und die weiteren Disponierungen aufgrund des guten Wetters. Er nimmt den Hinweis auf und kündigt an, den Eichbaumsee künftig mit einer höheren Priorität in den Blick zu nehmen.

 

Erschließung Oberbillwerder - Lage der künftige Bushaltestelle Billwerder Billdeich

 

Herr Detmer mahnt eine frühzeitige Lösung der im Zuge der Erschließung für Oberbillwerder zu erwartenden Konflikte mit der Radverkehrsführung an der künftigen Bushaltestelle Billwerder Billdeich an.

 

Herr Rosinski macht deutlich, dass die künftige ÖPNV-Anbindung noch nicht feststeht. Außerdem wäre es z.B. möglich, statt der vorgesehenen „Kopenhagener Lösung“r den Radverkehr einen Schutzstreifen einzurichten. Damit wäre auch die Möglichkeit gegeben, bei Bedarf durch einfache Ummarkierungen den möglichen Konflikt aufzulösen.

 

Erschließung Oberbillwerder - Planungen Mittlerer Landweg

 

Herr Detmer bittet, die Verschickungsunterlagen zum Mittlerer Landweg im V+I vorzustellen.

Herr Froh erinnert daran, dass die Erschließung für Oberbillwerder im derzeitigen Stadium unter Hinzuladung des V+I im Stadtentwicklungsausschuss beraten wird. Eine Beratung im V+I würde somit eine unzulässige Doppelbefassung darstellen.

 

Herr Rosinski nimmt die Bitte um Vorstellung der Pläne auf. Diese wird gegebenenfalls im zuständigen Ausschuss erfolgen.

 

Einbahnstraßenregelung Schulenburgring?

 

Herr Detmer berichtet von Beschwerden über die bisher nichterfolgte Ausweisung einer Einbahnstraße im Schulenburgring.

 

Herrn Schramm ist keine explizite Beschwerdelage bekannt. Er erwähnt aber ein Gespräch mit dem Leiter der dortigen Schule, in dem er diesem erklärt hat, dass es nach wie vor aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde keine Lage gibt, die eine Einbahnstraßenregelung rechtfertigen würde. 

 

Anlieferungen mit Kfz auf dem Fleetplatz

 

Der Vorsitzende erinnert an die Diskussion unter TOP 11 in der Sitzung am 28.04.25 und fragt, ob es einen neuen Sachstand gibt.

 

Herr Schramm bestätigt, dass der Fleetplatz als Fußngerzone gewidmet ist. Auch der Bebauungsplan weist den Platz lediglich als Fläche für den Fuß- und Radverkehr aus. Von den angrenzenden Geschäften verfügt nur ein Blumenladen über eine Ausnahmegenehmigung zugunsten der Anlieferung mit einem PKW. Generell ist der Untergrund auch nicht dafür ausgelegt, mit LKW befahren zu werden.

Herr Schramm hat in Anbetracht des faktisch notwendigen Lieferverkehrs keine Ideen, wie sich die Situation lösen lässt. Denkbar wäre höchstens eine Einpflegung von Lieferbereichen im Zuge der Umgestaltung des Platzes.

Laut Herrn Schramm wird die Polizei in Anbetracht dieser Lage ihr Ermessen mit besonderem Fingerspitzengefühl ausüben. Eine konkrete Beschwerdelage über die Situation gibt es derzeit nicht.