Parkscheinzonen in der Bergedorfer City neu regeln
Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 9.1
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.10.24 (Drs. 22-0091):
In den genannten Straßenabschnitten erfolgt die Parkraumbewirtschaftung mittels Parkschein von montags bis samstags in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr. Die maximale Parkdauer beträgt drei Stunden; es handelt sich um die Gebührenzone 2, in der ein Entgelt von 3 Euro je Stunde erhoben wird.
Das Ziel einer Parkraumbewirtschaftung liegt in der Erhöhung der Umschlaghäufigkeit der begrenzt verfügbaren öffentlichen Stellplätze sowie in der Vermeidung von dauerhaft abgestellten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum. Diese Maßnahme der Parkraumbewirtschaftung in den genannten Straßenzügen verfolgt primär das Anliegen, die Erreichbarkeit und Attraktivität des lokal ansässigen Gewerbes nachhaltig zu stärken, indem Kundinnen und Kunden eine realistische Chance auf kurzfristig verfügbare Parkmöglichkeiten erhalten.
Zur Steuerung der Parkraumnutzung stehen grundsätzlich zwei gängige Instrumente zur Verfügung: die Bewirtschaftung mittels Parkscheibe und die mittels Parkschein. Aus verkehrs- und ordnungspolitischer Sicht stellt die Parkscheinregelung ein deutlich effektiveres Steuerungsinstrument dar. Während bei der Parkscheibe lediglich ein manuelles Einstellen der Ankunftszeit erfolgt – das zudem manipulationsanfällig ist und in der Praxis häufig durch wiederholtes „Weiterschalten“ umgangen wird – erlaubtder Parkschein eine genaue zeitliche Erfassung der tatsächlichen Parkdauer. Dies ermöglicht eine verlässliche Kontrolle der Höchstparkzeiten sowie eine konsequente Sanktionierung von Verstößen, wodurch die angestrebte hohe Fluktuation wirkungsvoll unterstützt wird. Die Parkraumbewirtschaftungszeiten in der Bergedorfer Innenstadt richten sich derzeit nach den Öffnungszeiten des ansässigen Gewerbes.
Vor diesem Hintergrund ist die Parkraumbewirtschaftung mittels Parkschein deutlich wirkungsvoller einzuschätzen als die mittels Parkscheibe. Aus Sicht der BVM wie des Landesbetriebs Verkehr ist sie daher eine zielführendere und für alle beteiligten Akteure vorteilhaftere Maßnahme.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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