Es sind keine Fragestellenden anwesend.
Herr Potthast bittet um die Berücksichtigung eines kurzfristig seitens seiner Fraktion noch eingegangenen Änderungsantrags zu TOP 6, Drs. 22-0159 (siehe dazu TOP 6.1., Drs. 22-0159.01).
Ferner bittet Herr Potthast um Verschiebung des eigentlich in TOP 7 zu behandelnden Antrags, bis die Modalitäten im Zusammenhang mit der Einladung einer Referentin hierzu geklärt sind.
Frau Elatawna referiert anhand einer - dieser Niederschrift anliegenden - Präsentation über die Potentiale von Grünbeetpatenschaften sowie über Förderung und Beratung zu diesem Projekt, letzteres anhand von Beispielen in den Bezirken Altona und Harburg. Im Anschluss daran beantwortet die Referentin Nachfragen dazu.
Auf Nachfragen verschiedener Ausschussmitglieder zu den jeweiligen Bedingungen für Grünbeetpatenschaften in den Bezirken berichtet Frau Elatawna, dass im Falle von Harburg der Bezirk selbst auf die Stiftung zugekommen sei.Hier habe auch die Entlastung des Personals, gerade im Hinblick auf Beratung, sowie die Bewilligung von Fördergeldern - in Gestalt von Sondermitteln der Bezirksversammlung - eine Rolle gespielt. Ansprechpartner sei dort der Leiter der Abteilung Stadtgrün. In Harburg sei man auch in die Öffentlichkeitsarbeit mit eingebunden und erarbeite momentan einen projektbezogenen Flyer.
Herr Charles erwähnt, dass es in Bergedorf seit 25 Jahren Grünbeetpatenschaften gebe, zurzeit derer 70. Hier sei auch eine gewisse Beratung durch die Verwaltung möglich; eine Förderung gebe es (bisher) allerdings nicht. Zu beachten seien bei diesem Projektimmer bestimmte Rahmenbedingungen, insbesondere in Bezug auf den öffentlichen Raum. Zum Thema Grünbeetpatenschaften sei auch ein Flyer gemeinsam mit der Stabsstelle Klimaschutz erstellt worden.
Herr Stüwe referiert ausführlich, unterstützt durch eine dieser Niederschrift anliegendePräsentation, über den Stand der Wärmeplanung Hamburg und beantwortet währenddessen und im Anschluss daran (Verständnis-) Nachfragen.
Auf eine Frage von Herrn Potthast verweist Herr Stüwe auf geplante themenspezifische Veranstaltungen vor Ort, in Ergänzung zu den bisherigen zentralen Online-Veranstaltungen zu dieser Thematik. Dazu entwickle man bereits ein Konzept.
Eine entsprechende Frage von Herrn Wegner beantwortend verweist der Referent darauf, dass keine finanziellen Mittel eingeworben würden. Es ständen aber vom Bund bereitgestellte Mittel zur Verfügung sowiezusätzlich Mittel aus dem Infrastrukturfonds. Weitere(Klimaplan-) Mittel würden in die Förderung und Beratung fließen. Zudem zielten die Umsetzungsmaßnahmen zuvörderst auf Verwaltungsprozesse, die zu optimieren und beschleunigen seien. Diese benötigten vor allem Beratungs- und Diskussionsaufwand, was wiederum nicht kostenintensiv sei.
Herr Stüwe merkt an, dass (auch) Bergedorf das Potential habe, um weiter den Wärmenetzausbau zu steigern. Grundsätzlich sei festzustellen, dass viele Gebiete für Wärmenetze und auch für Wärmepumpen geeignet seien, was für Eigentümer eine komfortable Situation bedeute, weil eine Wahlmöglichkeit bestehe.
Auf eine dahingehende Frage eingehend erwähnt Herr Stüwe einen gemeinsam mit dem Denkmalschutzamt überarbeiteten Leitfaden, welcher Empfehlungen gebe, wie auch denkmalgeschützte Gebäude umd Wärmepumpen miteinander in Einklang gebracht werden können.
Seitens der Grünen-Fraktion wurden (kurzfristig) Fragen an die Verwaltung gerichtet, die auch die Stabsstelle betreffen und im Folgenden von Frau Graf-Krumnow beantwortet werden:
1) Gibt es zum jetzigen Zeitpunkt eine belastbare Darstellung der Finanzierung des
geplanten Integrierten Klimaschutzkonzeptes 2.0, einschließlich der vorgesehenen
Mittelherkunft und der Förderprogrammen?
Für die Finanzierung des IKK 2.0 hat das Bezirksamt Bergedorf bei der Behörde für Umwelt Klimaschutz, Energie und Agrarwirtschaft im Jahr 2025 Hamburger Klimamittel in Höhe von 80.000 Euro beantragt und genehmigt bekommen, weitere 50.000 Euro stehen noch aus dem Jahr 2024 ebenfalls dafür zur Verfügung. Die aktuellen Förderprogramme des Bundes können nur für die erstmalige Erstellung eines IKK in Anspruch genommen werden, nicht mehr für eine Fortschreibung wie hier in Bergedorf.
2) Wie ist eine mögliche Verstetigung der im Kontext des Integrierten
Klimaschutzkonzeptes 2.0 vorgesehenen beziehungsweise bereits geschaffenen
Stellen (z. B. Stabstelle Klimaschutz) geplant und auf welcher finanziellen Grundlage
soll diese Verstetigung erfolgen?
Die IKK-Stelle in Bergedorf wurde im Jahr 2023 verstetigt und ist organisatorisch der Stabsstelle Klimaschutz zugeordnet. Seit Oktober 2024 ist diese Stelle mit Frau Hesse besetzt.
Im Weiteren referiert Frau Graf-Krumnow, unterstützt durch eine Präsentation, die dieser Niederschrift anliegt, über aktuelle Aktivitäten und Vorhaben der Stabsstelle Klimaschutz und beantwortet (wenige) Nachfragen dazu.
Der Antrag wird zugunsten eines Änderungsantrags (siehe TOP 6.1.) zurückgezogen.
Der Fachausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt einstimmig, über den kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzten Änderungsantrag abstimmen zu lassen.
Herr Potthast erläutert kurz den Grund für diesen Änderungsantrag sowie seine Zielrichtung.
Durch zwischenzeitlich erfolgte Maßnahmen der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) gebe es veränderte Rahmenbedingungen, die einige Punkte des ursprünglichen Petitumsrelativiert hätten. Es werde, so Herr Potthast, nun keine Verbindlichkeit mehr in den Forderungen hinterlegt; thematisch habe sich bei dem Antrag aber nichts verändert.
Herr Charles sagt auf Nachfrage zu, eine Prüfung von Möglichkeiten und eventuellen Maßnahmen vorzunehmen und dem Ausschuss dann darüber zu berichten. Er stellt fest, dass die Forderungen sehr umfangreich beschrieben seien; ein entsprechender Ergebnisbericht werde möglicherweise unkonkret bleiben (müssen).
Der Fachausschuss für Umwelt und Klimaschutz stimmt dem Petitum des Änderungsantrags einstimmig zu.
Der TOP wird verschoben (siehe TOP 3).
Im Vorfeld der Sitzung wurden (kurzfristig) Fragen an die Verwaltung durch die GRÜNE-Fraktion eingereicht (die beiden ersten Fragen wurden bereits in TOP 3 beantwortet)
Öffentliche Grünflächen entlang der Lohbrügger Landstraße
3) Welche öffentlichen Grünflächen entlang der Lohbrügger Landstraße werden durch den Bezirk bewirtschaftet und wie bewertet die Verwaltung die dortige Belastung der Grünstrukturen durch Verkehr und ruhenden Verkehr?
4) Sind der Verwaltung Schäden an Grünflächen im Bereich der Einmündung der B5 in Fahrtrichtung Hamburg auf Höhe Lohbrügger Landstraße 181 bekannt, die durch dauerhaftes Parken von Fahrzeugen verursacht wurden oder verursacht werden? Wenn ja, welche Schäden werden hier konkret festgestellt und wie gedenkt die Verwaltung darauf zu reagieren?
5) Ist der Verwaltung und gegebenenfalls dem Polizeikommissariat 43 das unzulässige Parken auf den Grünstreifen entlang der Lohbrügger Landstraße auf Höhe der Hausnummer 52 bekannt, obwohl dort ein eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286-20) gilt?
a) Welche Maßnahmen wurden bislang gegen das dortige dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen ergriffen (beispielsweise Kontrollen, Verwarnungen, Ordnungswidrigkeitenverfahren, bauliche Maßnahmen)?
b) Sind weitere Schritte geplant, um die Grünflächen an dieser Stelle nachhaltig zu schützen und das unzulässige Parken zu unterbinden?
6) Welche Maßnahmen hält die Verwaltung darüber hinaus grundsätzlich für geeignet und verwaltungsseitig umsetzbar, um die seit Jahren zugeparkten Grünflächen entlang der Lohbrügger Landstraße stärker vor dem ruhenden Verkehr zu schützen und einen weiteren Missbrauch als Abstellfläche zu verhindern?
7) Zwischen dem Kulturzentrum LOLA und dem Sander Treff befindet sich eine Parkreihe mit angrenzender entsiegelter Fläche, die durch das regelmäßige Überfahren kaum bis gar keinen Bewuchs mit kleineren Gräsern oder Pionierpflanzen aufweist.
a) Inwieweit ist die Verwaltung für diesen Bereich zuständig und wie bewertet sie den aktuellen Zustand der Fläche?
b) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Fläche stärker vor einer weiteren Verdichtung durch den ruhenden Verkehr zu schützen, auch vor dem Hintergrund der erfolgten Entsiegelung?
c) Bestehen seitens der Verwaltung Überlegungen oder Ansätze, die Wasseraufnahmekapazität der Fläche durch ein gegebenenfalls erneutes Auflockern des Bodens und eine gezielte Begrünung zu verbessern?
Herr Charles kündigt an, nicht auf jede Frage im Einzelnen einzugehen, sondern diese im Zusammenhang zu beantworten. Bei Bedarf könnten weitere Details auch noch zu Protokoll gegeben werden.
Es sei Rücksprache mit dem Polizeikommissariat (PK) gehalten worden. Von dort habe es folgende Stellungnahme gegeben:
Die beschriebenen Flächen der Lohbrügger Landstraße in Höhe der Hausnummern 181 und 52 gehören faktisch zum Gehweg und sind zum Parken nicht freigegeben. Das Parkverbot (amtlich: VZ 286) gilt für den Fahrbahnrand. Eine besondere Beschwerdelage zum ordnungswidrigen Parken auf diesen Flächen ist dem PK 43 nicht bekannt. Grundsätzlich wird das PK 43 im Rahmen der personellen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung zu priorisierender Einsatzanlässe den ruhenden Verkehr überwachen und ggf. sanktionieren.
Eine permanente bzw. regelmäßige Überwachung kann nicht gewährleistet werden. Der zuständige Stadtteilpolizist / die Straßenverkehrsbehörde hat aber von dem Sachverhalt Kenntnis erhalten.
Weiterhin verweist Herr Charles darauf, dass es sich bei den in den Fragen angesprochenen Grünbereichen um sogenanntes Straßenbegleitgrün handele, auf welches nicht geparkt werden dürfe. Dieser Bereich dürfe auch nicht überfahren werden, was aber trotzdem geschehe. Die beschriebenen Schäden seien der Verwaltung bekannt. Ein dauerhaftes Verhindern des Parkens sei baulich nur möglich, indem beispielsweise Findlinge dort ausgebracht würden. Der Baum wäre dadurch erst einmal geschützt. Aufgrund der derzeitigen angespannten Lage, insbesondere durch das Parkplatzmoratorium, werde die Verwaltung kurzfristig von diesen Maßnahmen aber absehen.
Auf Nachfrage von Herrn Potthast betont Herr Charles, dass man die weitere Situation erst einmal abwarten werde und während dieser Zeit keine Maßnahmen ergreifen würde. Sollte es dazu eine formelle Initiative, zum Beispiel in Gestalt eines zu beschließenden Antrags als Grundlage dazu geben, werde man dann handeln (müssen).
Herr Potthast betrachtet die seitens seiner Fraktion gestellten Fragen ausdrücklich als ausreichend beantwortet.
Herr Charles informiert darüber, dass die Fällliste noch etwas erweitert werden müsse, was sich kurzfristig ergeben habe. Er erläutert und begründet dies näher anhand eines dieser Niederschrift anliegenden Lageplans und einer Skizze zum Bewegungspark am Schleusengraben. Im Anschluss daran beantwortet Herr Charles(Verständnis-) Nachfragen dazu.
Der Fachausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt Kenntnis.
Der Fachausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt Kenntnis.
Der Fachausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt Kenntnis.
Herr Charles erläutert die Bestandssituation am Mohnhof und am Lohbrügger Markt sowie drei Varianten an letzterem Ort anhand von Bildern, die dieser Niederschrift angehängt sind.
Frau Niemeyer verweist auf den Antragsbeschluss, welcher besage, dass der Zwischenstreifen am Lohbrügger Markt genauso bepflanzt werden solle wie dies am Mohnhof der Fall sei. Ein mögliches Konzept, die Bepflanzung am Mohnhof zu reduzieren zugunsten des Lohbrügger Markts, sei nicht Intention des Antrags gewesen.
Herr Charlesmerkt an, dass eine Wechselbepflanzung aufgrund fehlender finanzieller Mittel derzeit nicht umsetzbar sei. Auch wenn dies momentan schwierig erscheine, werde er sich aber darum bemühen, hierfür Mittel zu akquirieren und dem Ausschuss darüber zu berichten.
Herr Wegner und Herr Froh sprechen sich ausdrücklich dafür aus, den Mohnhof im Hinblick auf die Bepflanzung„unangetastet“ zu lassen, dem seinerzeitigen Beschluss zu folgen und den Antrag so lange auf der Controllingliste zu belassen, bis eine Umsetzung aufgrund freigewordener Mittel möglich sei.
Der öffentliche Teil der Niederschrift wird einvernehmlich genehmigt.
Es gibt eine kurze kontroverse Diskussion über den Umfang und die Länge von Wortbeiträgen einzelner Ausschussmitgliedern während der Sitzung und ob eine dahingehende Sanktionierung durch die Vorsitzende nach der Geschäftsordnung statthaft sei. Herr Froh verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Status als Bezirksabgeordneter und die jederzeitige Möglichkeit, an Ausschusssitzungen inklusive Rederecht teilzunehmen.
Bezugnehmend auf die Baumfällliste (siehe TOP 9.1.) verweist Herr Zaum auf die Maßgabe, dass für jeden gefällten Baum 1,5 neue Bäume nachgepflanzt werden sollen und fragt Herrn Charles nach einer Übersicht dazu.
Herr Charles verweist auf die Fällliste, wo auch Nachpflanzungen ausgewiesen seien. Nachpflanzungen größeren Ausmaßes seien nicht angängig, weil dazu die entsprechenden Mittel fehlten.
Frau Haloui berichtet davon, dass in ihrem Verein ein Nutria angeschossen worden sei und möchte diesen Vorgang aus verschiedenen Gründen in einer nächsten Ausschusssitzung behandelt wissen. Frau Niemeyer und Herr Froh sowie Herr Charles verweisen darauf, dass seitens der Bezirkspolitik und -verwaltung keine Möglichkeit bestehe, in dieser Sache in irgendeiner Form einzugreifen. Mit der Verständigung der Wasserschutzpolizei und der Einbeziehung weiterer Stellen sei diesbezüglich von Frau Halouibereits der richtige Weg gegangen worden.
Frau Haloui möchte diesen Vorfall noch einmal intern besprechen. Möglicherweise würden Anträge dazu gestellt werden.