Herr Froh hat im Vorfeld der Sitzung Fragen an die Bezirksamtsleiterin zur Baustelle im Zusammenhang mit der Sportveranstaltung Ironman gerichtet.
Im Einzelnen:
Wird die Baustelle am Oberen Landweg bis zum 02.06.2024 komplett fertig gestellt sein, damit der Fahrzeugverkehr in alle Richtungen fließen kann?
Es wird auch noch eine Vollsperrung geben und zurzeit verläuft eine Umleitung -U 20- über den Sander Damm/ Weidenbaumsweg/ Randersweide!
Sonst sind noch mehrere tausende Menschen eingeschlossen?
Das wäre ein Super-GAU.
Wenn nein, wie sieht der Alternativplan aus?
Frau Schmidt-Hoffmann führt zusammenfassend dazu aus, dass die Sperrung mit Ablauf des 31.05. beendet werden soll, die Baustelle solle dann – allerdings wohl noch nicht auf allen Nebenflächen – aufgehoben sein. Die Fahrbahn werde aber fertiggestellt sein, wenn auch noch nicht in voller Breite.
Selbst wenn es hier Verzögerungen gebe, werde man dafür Sorge tragen, dass für den Tag des Ironman, der Regatta im Regattazentrum und des Umzugs des SCVM zumindest diese Engstelle behoben sei.
Die Tagesordnung wird einvernehmlich beschlossen.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Auf Wunsch von Frau Westberg erläutert Frau Schmidt Hoffmann den Inhalt dieser Mitteilung.
Die Frage von Herrn Krohn, ob auf Basis der neuen gesetzlichen Regelungen öffentliche Räume zur Verfügung gestellt würden, wird von Frau Schmidt-Hoffmann im Hinblick auf das Bezirksamt Bergedorf verneint.
Als problematisch wird von Frau Westberg betrachtet, dass wiederum eine Aufgabe durch den Senat zentral an ein Bezirksamt vergeben werde, womit nach ihrer Auffassung auch eine politische Entmachtung der Bezirksversammlungen einhergehe.
Dazu entgegnet Frau Schmidt-Hoffmann, dass hier keine Zuständigkeiten herausgegeben würden, da es bisher niemanden gab, der dafür zuständig war. Mithin habe es hierzu bisher auch keine Einflussmöglichkeiten seitens der Bezirkspolitik gegeben. Vielmehr komme mit dieser Regelung ein ganz neues Instrument zum Tragen. Allerdings hätte man überlegen können, ob hier aufgrund von Bündelungsnotwendigkeiten eventuell eine gänzliche Zuständigkeit des Senats angezeigt gewesen wäre. Dieser habe hingegen anders entschieden und das Bezirksamt Altona sei bereit gewesen, als Federführer für den Verbraucherschutz diese Aufgabe zu übernehmen. Dort müsse die zentrale Zuständigkeit für den spezifischen Bereich nun aber - auch personell - erst aufgebaut werden.
Der Hauptausschuss nimmt von dieser Mitteilung Kenntnis.
Herr von Krenski führt dazu aus, dass es einen Verfahrensfehler gegeben habe, wofür er bereits – vorab auch gegenüber den Fraktionsvorsitzenden – sein Bedauern zum Ausdruck gebracht habe. Während man die Beisitzenden für den Bezirkswahlausschuss vor einiger Zeit durch die Bezirksversammlung regelkonform habe wählen lassen, habe man bedauerlicherweise „kein Bewusstsein“ dafür gehabt, dass der (allerdings auch mit anderen Kompetenzen ausgestattete) Kreiswahlausschuss anders zu bestimmen sei.
Er habe sich hierüber mit der Landeswahlleitung sowie den anderen sechs Bezirksämtern ausgetauscht, auch im Hinblick darauf, ob irgendjemand sonst das Verfahren ebenso fehlerhaft ausgelegt habe, was nicht der Fall gewesen sei. Es sei nun eine entsprechende Anpassung vorgenommen worden, die mit dieser Drucksache dargelegt werde.
Der Hauptausschuss nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis.
Frau Beckel nimmt hierzu, unterstützt durch eine - dieser Niederschrift anliegenden - Präsentation, fachliche Ausführungen vor, zu denen sich Nachfragen ergeben. Frau Schmidt-Hoffmann schickt diesen die Anmerkungen voraus, dass eigentlich geplant gewesen sei, das Bebauungsplanverfahren Oberbillwerder in der laufenden Wahlperiode zum Ende zu bringen, was aber nicht gelungen sei. Vielmehr wolle man im Ergebnis in eine wiederholte Öffentlichkeitsbeteiligung gehen. Es sei schon über die Auswirkungen des Urteils zur Pappelfällung berichtet worden, in Folge dessen das Ausgleichskonzept zur Feldlerche nochmal habe geändert werden müssen.
Auf eine dahingehende Frage von Frau Westberg bestätigt Frau Schmidt-Hoffmann, dass alles neu veröffentlicht werden müsse, da es sich um eine Wiederholung der Auslegung handele. Auch werde es eine Auslegung in Papierform geben. Auf den Hinweis von Herrn Froh, dass die Auslegung, was grundsätzlich vermieden werden solle, während der Sommerferien stattfinde, entgegnet Frau Schmidt-Hoffmann, dass die Auslegungsfrist gerade mit Blick auf die Ferien auf neun Wochen verlängert worden sei.
Herr Noetzel äußert als Kritikpunkt (seiner Fraktion), dass der vorliegende Entwurf hier lediglich zur Kenntnis genommen werde und in die Beteiligung gehe, gleichwohl aber nicht durch den Ausschuss beschlossen worden sei. So handele es sich gerade bei diesem mit hohem Transparenz- und Beteiligungsbedarf ausgestatteten Projekt lediglich um einen (geänderten) Entwurf der „hauptamtlichen Bezirksverwaltung“, nicht aber des Bezirksamtes, da die Bezirksversammlung außen vor gelassen werde. Zusätzlich wird erfragt, ob die inhaltlichen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes auch ohne Formfehler der bisherigen Auslegung zwangsläufig zu einer erneuten Auslegung geführt hätten.
Frau Schmidt-Hoffmann entgegnet, dass eine erneute und wiederholte Öffentlichkeitsbeteiligung nicht weniger, sondern mehr Transparenz bedeute: Es habe keine inhaltliche Änderung an der Gesamtkonzeption des Plans gegeben habe, die eine erneute Auslegung erforderlich gemacht hätte. Auch habe man an der Lage der Ausgleichsflächen nichts verändert, geändert habe sich nur die rechtliche Qualifizierung der Ausgleichsmaßnahme. Insofern entspreche der auszulegende Plan jenem, dem der Stadtentwicklungsausschuss und die Bezirksversammlung zur ersten Veröffentlichung bereits zugestimmt hatten. Formal betrachtet sei ein erneuter Beschluss der Bezirksversammlung zur Einleitung der Wiederholung der öffentlichen Auslegung auch nicht erforderlich.
Frau Westberg möchte festgehalten wissen, dass sich ihre Fraktion mit einer Veröffentlichung, schon aufgrund der Rechtslage, einverstanden erkläre, nicht aber mit der funktionserhaltenden Ausgleichsmaßnahme, da man fest davon ausgehe, dass Feldlerchen auf Hahnöfersand nicht siedeln würden.
Der Hauptausschuss nimmt von dieser Mitteilung Kenntnis.
Der Hauptausschusses befürwortet die Missbilligung des Jugendhilfeausschusses (JHA), dass bisher kein Referierender zu der benannten Thematik dort erschienen ist und schließt sich insoweit einvernehmlich der Beschlussfassung des JHA an.
Herr Zaum fragt, ob es ein Kataster der denkmalgeschützten oder sonstigen unter Schutz stehenden Gebäude für den Bezirk Bergedorf gebe, welches beim Bezirksamt geführt werde und die jeweiligen Erhaltungszustände der Gebäude beinhalte. Auch interessiere ihn, welche Maßnahmen geplant seien, insbesondere, wenn sich diese Gebäude in öffentlicher Hand befänden.
Frau Schmidt-Hoffmann weist darauf hin, dass das Bezirksamt ein solches Kataster nicht führe. Herr Rosinski merkt ergänzend an, dass diesbezügliche Informationen die Behörde für Kultur und Medien – Denkmalschutzamt - vorhalte und der Bezirk hier lediglich zuliefere.
Herr Zaum regt an, diese Informationen bei der Behörde abzuholen und in der Bezirksversammlung bzw. im Hauptausschuss vorzustellen. Herr Noetzel weist auf das Instrument des Auskunftsersuchens hin, um hier zu entsprechenden Erkenntnissen zu gelangen und erinnert an den Inhalt des Antrags, der hier zu erörtern sei.
Frau Schmidt-Hoffmann stellt hinsichtlich des zugrunde liegenden Antrags fest, dass es erforderlich sei, Ideen zu entwickeln, was man aus dem Hasse-Haus machen könne. Bisher gebe es nämlich noch kein Gutachten über die notwendigen Sanierungsmaßnahmen und damit auch keine Grundlage für eine Finanzierung aus RISE-Mitteln. Vielmehr befinde man sich noch am Anfang der Überlegungen, die aber Eingang in den RISE-Prozess finden würden.
Frau Kramer betrachtet es im Hinblick auf das Antragspetitum als falsches Signal, dass denkmalgeschützte Häuser, die nicht im Eigentum der FHH seien, von dieser gekauft würden. Vielmehr sollte eine Sanierung auch im originären Interesse der Eigentümer liegen. Es solle zunächst, gemeinsam mit der Kirchengemeinde, eine Prüfung vorgenommen und abgewartet werden, was diese ergibt.
Der Hauptausschuss beschließt, in dem Antrag Punkt 2 und 3 des Petitums zu streichen und als Zusatz die Bitte an das Bezirksamt zu richten, Ideen im Hinblick auf eine künftige Nutzung des Gebäudes zu entwickeln. Das so veränderte Petitum wird bei Enthaltung der GRÜNEN-Fraktion beschlossen.
Der Einladung eines Referenten wird wie vorgeschlagen einvernehmlich zugestimmt.
Der Einladung der Referentin wird wie vorgeschlagen einvernehmlich zugestimmt.
Der Einladung eines Referenten wird wie vorgeschlagen einvernehmlich zugestimmt.
Der Einladung der Referentin und des Referenten wird wie vorgeschlagen einvernehmlich zugestimmt.
Der Einladung von Referenten wird wie vorgeschlagen einvernehmlich zugestimmt.
Der Einladung des Referenten wird wie vorgeschlagen einvernehmlich zugestimmt.
7.1 Informationskampagne für junge Leute
Herr von Krenski berichtet, optisch begleitet durch eine dazu vorliegende (und dieser Niederschrift anliegenden) Datei, über die Ergebnisse einer Umfrage unter Erst- und Jungwählern im Mai 2024. Diese sei von der Werbeagentur Die Creativen, für die man sich nach dem Ausschreibungsverfahren für eine Motivations- und Informationskampagne zu den anstehenden Wahlen entschieden habe (siehe TOP 3 der Sitzung vom 11.04.2024), durchgeführt worden. Für die Umfrage, welche lediglich junge Menschen umfasst habe und damit nicht repräsentativ sei, wurde ein Onlineformat gewählt. Die Ergebnisse würden als „Diskussions-Input“ an Vereine, Jugendhäuser und Schulen verschickt. Nicht zuletzt würden Die Creativen auch noch eigene Kommunikationskanäle bedienen. Schließlich gebe es eine Zusammenarbeit der Werbeagentur mit dem im Bezirksamt zuständigen Fachamt Sozialraummanagement.
7.2 ÖPNV/VHH während der Ironman-Veranstaltung
Herr Froh bittet Frau Schmidt-Hoffmann um Auskunft, wie es um den ÖPNV bzw. konkret um den Betrieb der VHH während der Ironman-Veranstaltung am 02.06.24 bestellt sei, zumal diese ja nicht nur die Vier- und Marschlande, sondern auch Bergedorf betreffen werde. Nach dazu bereits eingeholten Erkundigungen durch Frau Schmidt-Hoffmann wird es während dieses Events absehbar zu massiven Beeinträchtigungen kommen. Unter hvv.de würden geänderte Fahrpläne bereitgestellt; es gebe aber keine gesonderte Streckenkarte, wie die Busse dann jeweils verkehren. Es werden aber alle Gebiete, die nicht von Straßensperrungen betroffen seien, wenn auch auf Umleitungswegen, angefahren. Insgesamt gebe es schon sehr konkrete Planungen; Frau Schmidt-Hoffmann habe angeregt, diese in einer gesammelten Presseerklärung rechtzeitig zu der Veranstaltung zu veröffentlichen.
Frau Brodbeck berichtet von der Sorge bei am Neuengammer Hausdeich wohnenden Menschen, dass während der Ironman-Veranstaltung eine Notfallversorgung möglicherweise nicht gegeben sei. Frau Schmidt-Hoffmann entgegnet, dass im Regionalausschuss deutlich ausgeführt und bestätigt wurde, diese sei in jedem Fall - nicht nur dort, sondern überall - gesichert.
Der öffentliche Teil der Niederschrift wird einvernehmlich beschlossen.