Frau Strehlow übernimmt gemäß § 5 Geschäftsordnung als dienstältestes Mitglied den Vorsitz des Ausschusses.
Keine Wortmeldungen.
Die Tagesordnung wird einvernehmlich beschlossen.
Frau Lenné schlägt Frau Anke Bendt-Soetedjo als stellvertretende Vorsitzende vor.
Frau Bendt-Soetedjo wird einstimmig per Akklamation zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Sie nimmt die Wahl an und übernimmt die Leitung der Sitzung.
Frau Lenné schlägt vor, den restlichen Betrag, der aus ungebundenen Projektmitteln und den Erlösen aus abgerechneten Verwendungsnachweisen resultiert, generell noch einmal insgesamt zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuschreiben als diesen immer wieder unterjährig über einzelne Projekte zu verteilen. Es diene der Fairness gegenüber den Antragstellern, dass jeder die gleiche Möglichkeit habe, sich auf dieses Geld zu bewerben.
Frau Bendt-Soetedjo bittet Frau Lenné um einen Terminvorschlag für die erneute Ausschreibung.
Frau Lenné schlägt vor, die Zeit könne ab sofort laufen, sodass nach der Sommerpause die Kulturmittel wieder freigegeben können.
Frau Garbers fragt, ob alle Projekte wieder neu ausgeschrieben werden sollen oder ob Projekte, die schon anstanden und nichts erhielten, Vorrang bekämen.
Frau Lenné schlägt vor, komplett neu auszuschreiben. Man könne aber auch Projekte, die nichts bekommen haben, wieder mithinzunehmen.
Herr Walter begrüßt den Vorschlag und plädiert dafür, über die Presse auf die Neuausschreibung aufmerksam zu machen, damit sich auch andere Träger bewerben können. Er weist darauf hin, dass die Antragstellerin des vorliegenden Antrags aufgefordert werden solle, zu überprüfen, ob der Antrag so wie gestellt richtig sei.
Frau Thorbeck erklärt, dass dies ein Projekt sei, das durch mehrere Stadtteile und Bezirke gehe. Man habe in dem Antrag konkret das aufgenommen, was Bergedorf betrifft und was in Bergedorf Kosten verursache.
Herr Walter ist der Meinung, dass wenn bereits Mittel vorhanden seien, solle man erfahren, wo diese Mittel verwendet worden seien oder warum kein Anteil der Mittel gleichbedeutend zu allen anderen Veranstaltungsorten in Bergedorf landen werde.
Herr Trute schlägt vor, dem Ausschuss regelhaft zu den Sommerferien zu berichten, wie viele Mittel noch zur Verfügung stehen und dann die Träger zu bitten, sich mit Projektvorschlägen um diese Mittel zu bewerben. Bei den bereits beschiedenen Anträgen gehe es um Verwaltungsakte, deren Bescheide rechtskräftig seien. Projekte, die bereits einen Antrag gestellt hätten, können sich nicht mit demselben Inhalt neu bewerben.
Er fasst zusammen, dass laut Bericht aktuell noch etwa 5.000 Euro vorhanden seien. Wenn man den Antrag von Frau Lenné heute so beschließe, könne die anwesende Bergedorfer Zeitung dies veröffentlichen. Nach einer zu bestimmenden angemessenen Frist für die Antragsteller könne man diese aufarbeiten, eventuelle Nachfragen klären und zur Sitzung nach den Sommerferien die entsprechende Vorlage fertigen. Er schlägt vor, dies regelhaft bis zur letzten Sitzung vor der Sommerpause zu beschließen, sodass die Projektträger:innen innerhalb von sechs Wochen die Anträge einreichen können.
Herr Zaum fragt, was mit Restmitteln geschehe, die nach dem Stichtag Sommerferien noch verfügbar seien und ob man diese dann in der letzten Sitzung im Dezember beschließe.
Herr Trute erklärt, dass Gelder, die bis zur Sitzung, in der die Anträge beschlossen werden dazukämen, mit aufgenommen würden. Im Oktober könne man dann noch einmal darüber berichten, damit die Mittel zum Ende des Jahres vollständig vergeben seien.
Frau Bendt-Soetedjo stellt fest, dass Konsens im Ausschuss darüber besteht, die Kulturmittel zweimal im Jahr auszuschreiben. Die Bergedorfer Zeitung solle als Stichtag für die zweite Ausschreibung den 31. Juli nutzen. Der Antrag der Stadtschreiberin könne abermals einfließen.
Der Kulturausschuss nimmt Punkt I des Petitums zur Kenntnis. Der Antrag der Stadtschreiberin wird zurückgestellt.
Frau Bendt-Soetedjo lässt über den Vorschlag von Frau Lenné und den 2. Ausschreibungstermin zum 31. Juli abstimmen. Der Kulturausschuss beschließt beides einstimmig.
Herr von Krenski erklärt, dass das Museum geöffnet sei und arbeite. Im Sommer finden, wenn die Sprinkenhof erfolgreich Handwerker beauftragen könne, die diesjährigen Instandhaltungsmaßnahmen statt. Die Elektrik solle in Vorbereitung der Überarbeitung der Dauerausstellung im Museum angepasst und modernisiert werden.
Herr Walter stellt fest, dass das neu vermietete Café entgegen der Versprechungen noch immer nicht während der Öffnungszeiten des Museums geöffnet sei und fragt, wie lange das Bezirksamt dies noch dulden wolle.
Herr von Krenski teilt mit, dass die Ausschreibung und der Vertrag mit dem Restaurant keine festen Öffnungszeiten vorsehen, diese seien abzustimmen. Das Restaurant werde nicht mit öffentlichen Geldern gefördert, da der Mietvertrag eine gestaffelte Pacht und ab dem 4. Jahr eine umsatzabhängige Pacht vorsehe. Im ersten Jahr werde, als Anlaufunterstützung keine Pacht erhoben. Man habe einen ganz normalen Gastronomievertrag abgeschlossen. Er erklärt, dass sich das Restaurant aufgrund Corona, der aktuellen wirtschaftlichen Lage und des aktuellen Personalmangels, ohnehin in keiner auskömmlichen Lage befinde.
Herr Walter kritisiert, dass dieses teilsubventionierte Café in einem staatlichen Gebäude mit Ausrichtung auf die Öffnungszeiten des Museums eröffnet wurde und dies jetzt nicht erfolgt.
Frau Strehlow erkundigt sich nach dem Café an der Sternwarte.
Herr von Krenski erklärt, man warte noch auf interessierte Gastronomen. Man habe die Sternwarte zu identischen Bedingungen wie das Schloss ausgeschrieben und unter den derzeitigen Marktbedingungen keine Interessenten gefunden. Er bittet die Bergedorfer Zeitung um einen weiteren Appell. Er stehe gerne für Besichtigungen und telefonische Information bereit.
Frau Garbers fragt, ob es auch an anderen Hindernissen, wie anstehenden Reparaturen liegen könne.
Herr von Krenski führt aus, er arbeite mit der Sternwarte bzw. der Universität sehr eng zusammen. Man habe alle Rahmenbedingungen geklärt und der Hausmeister sei bereit, entsprechende Angebote zu machen. Mit dem Corona-Loch und dem Ukraine-Krieg befinde man sich bedauerlicherweise in einer Situation, in der der unternehmerische Mut und Wille fehle, so etwas umzusetzen.
Herr Walter weist darauf hin, dass es an der Sternwarte nur ein Geschäft am Wochenende gebe. Somit sei ein Vergleich mit dem Bergedorfer Schloss nicht möglich. Außerdem müsse der Kundenstamm wieder völlig neu aufgebaut werden. Für ihn sei nicht überraschend, dass bislang kein Pächter gefunden wurde.
Frau Westberg regt an, das Thema bei der Bergedorfer Impuls gGmbH zu adressieren, ob sie bereit seien, den originären Café-Bereich in der Woche im Museum und am Wochenende in der Sternwarte zu übernehmen.
Herr von Krenski erklärt, man werde die Anstrengungen vervielfältigen, um an der Sternwarte einen Pächter zu finden. Man sei für alle Ideen offen. Er bestätigt, dass die Sternwarte andere Rahmenbedingungen habe. Man müsse jedoch sehen, dass diese über ein großes Außengelände verfüge und sich insbesondere für Veranstaltungen gut eigne.
Frau Garbers weist darauf hin, dass das Café Raum & Zeit der Geschwister Klerman sehr gut funktioniert habe, auch weil sie die Führungen hätten mitmachen können. Sie fragt, ob das neue Café auch die Möglichkeit habe, Führungen mitzumachen.
Herr von Krenski erwidert, dass dies Bestandteil des Konzeptes sei. Die Führungen wurden immer durch den Freundeskreis der Sternwarte organisiert. Die Geschwister Klerman haben die Führungen beim Freundkreis gebucht. Dies werde auch weiterhin so angeboten. Das sei die Besonderheit dieses Standortes, dass man etwas anbieten könne, was es an keinem zweiten Standort in Hamburg gebe. Der Vorteil des Cafés an der Sternwarte bestehe auch darin, dass man sofort starten könne.
1) Frage der Fraktion DIE LINKE an die Verwaltung:
Am 28.02.2019 wurde von der Bezirksversammlung (20-1930) beschlossen, dass zwei Infotafeln zur Person Kurt A. Körber in der Kurt-A.-Körber-Chaussee aufgestellt werden. Dies ist bis jetzt nicht umgesetzt worden. Wir fragen:
- Wie ist der aktuelle Sachstand?
- Wann wird der Beschluss umgesetzt?
Herr von Krenski verweist auf die Drucksache 20-1298.02 aus dem Januar 2019. Diese schließe damit, dass es sich hierbei um einen Präzedenzfall und zugleich um eine landeseinheitlich zu regelnde Angelegenheit handle. Über neu zu fassende oder komplett auszutauschende Erläuterungstexte beschließt auf Vorschlag des Bezirks der Senat. Dies sei bei der Neufassung der Straßennamenerläuterungen deutlich geworden, mit dem der Senat historisch verdrängte Frauennamen den bisher allein männlichen Namensgebern hinzugefügt habe.
Mit dem Einzelfall Körber und der Frage, ob und wie Erläuterungstexte neu zu fassen seien, habe sich der Senat bisher nicht befasst. Zugleich ist die Frage eines QR-Codes bisher noch nicht behandelt worden. Hierzu sei eine Grundsatzentscheidung des Senats zu treffen, da diese nicht nur für den Einzelfall Körber zu klären ist, sondern für zahlreiche weitere Fälle etwaiger NS-Belastung.
Zu beiden Punkten, Neufassung des Körber-Textes und QR-Codes muss eine Grundsatzentscheidung getroffen werden, bei der organisatorische, rechtliche und kulturpolitische Aspekte berücksichtigt würden. Eine kurzfristige Entscheidung sei aufgrund der komplexen Fragestellung nicht möglich.
An diesem Stand von 2019 habe sich nichts geändert. Der Senat und die Kulturbehörde hätten bislang keine QR-Codes vorgesehen.
2) Frage der Fraktion DIE LINKE an die Verwaltung
- Wie ist der Sachstand zur Mitbenennung des Harnackringes?
Der Harnackring ist nach Arvid Harnack benannt. Hier sollte seine Frau Mildred Harnack mitbenannt werden. Beide wurden am 16.2.1943 in Berlin-Plötzensee hingerichtet.
Herr von Krenski erläutert, dass nach seinem Stand die Mitbenennung des Harnackrings auf den Zeitpunkt geschoben worden ist, zu dem der Abschlussbericht zu den NS-belasteten Straßennamen vorgelegt werde. Der Bericht wurde vor kurzem vorgelegt. Die Bezirksversammlung habe sich noch nicht auf ein weiteres Verfahren zur Umbenennung des Harnackrings verständigt.
- Wie ist der Sachstand Mitbenennung des Schulenburgsring?
Der Schulenburgring ist nach Graf Fritz-Dietlof von der Schulenburg benannt. Seine Schwester Tisa von der Schulenburg sollte als Gegnerin des NS-Regimes mitbenannt werden.
Herr von Krenski führt aus, dass sich die Bezirksversammlung mit dieser Frage befasst habe: Die Mitbenennung des Schulenburgrings wurde am 17. Juni 2021 mit der Drucksache 21-0941 (Antrag der Fraktion DIE LINKE) in der Bezirksversammlung mehrheitlich abgelehnt und werde demnach nicht umgesetzt.
Herr Walter fragt zu der Tafel Kurt A. Körber, welche Bemühungen es vom Bezirksamt gegeben habe, diesbezüglich in Richtung Hamburg tätig zu werden.
Herr von Krenski erwidert, es habe, nachdem die Bergedorfer Historikerkommission ihr Gutachten vorgelegt habe, eine Befassung dazu in der Bezirksversammlung gegeben. Bezug genommen wurde damals auf die Drucksache 20-1528.01. Im März 2018 habe ein Gremium aus mehreren Fachleuten eine Drucksache aufgelegt, die daraufhin durch die Bezirksversammlung wie folgt beschlossen wurde:
1. Die Bezirksversammlung beschließt, die Schorrhöhe umzubenennen.
2. Die Bezirksversammlung setzt eine Arbeitsgruppe, bestehend aus je einem Vertreter der vier Fraktionen, Frau Alyn Beßman, Herrn Dr. Jochen Schramm, einer/m Vertreter/in des Bergedorfer Kultur- und Geschichtskontors und zwei von der Universität benannten Personen, ein, die
der Bezirksversammlung einen Vorschlag für die Neubenennung der Schorrhöhe machen soll (Dabei sollte insbesondere geprüft werden, ob für die Namensgebung ein/e Astronom/in oder ein Astrophysiker/in, die/der wegen ihrer Religion, politischen Betätigung oder ihrer wissenschaftlichen Ansichten in der Zeit zwischen 1933 und Mai 1945 staatlichen Repressalien ausgesetzt war, in Betracht kommt.)
einen mittels QR-Code zu erschließenden Text mit Hintergründen zur alten und neuen namensgebenden Person und zum Prozess der Umbenennung erarbeitet und
einen Text für eine im Bereich der Einmündung der Schorrhöhe in die Hermann-Löns-Höhe aufzustellende Informationstafel erarbeitet.
Der Mitbenennungstext und der QR-Code wurden seinerseits von der Kulturbehörde abgelehnt. Die Kommission hatte beschlossen, die Schorrhöhe in Schmidthöhe umzubenennen. Im Mai 2022 habe die Kulturbehörde nun mitgeteilt, der Name Schmidthöhe stehe nicht zur Verfügung, da in Bergedorf bereits ein Schmidtweg vorhanden sei, der auf den gleichen Schmidt Bezug nehme und dieser nicht zweimal benannt werden dürfe. Daher habe die Bezirksversammlung mit der Drucksache 21-1373 beschlossen, das Gremium aus der Drucksache 20-1528.01, möglichst in der dort genannten Zusammensetzung, erneut zusammenrufen, um über eine neue Namensidee für die Schorrhöhe zu beraten und sich ebenfalls Gedanken über eine passende Namensgebung für den Elingiusplatz, eventuell sogar unter Beteiligung der dortigen Anwohnerinnen und Anwohner zu machen. Die Ergebnisse des Gremiums sollen dem Hauptausschuss im August vorgestellt werden.
Die Kurt-A.-Körber-Chaussee betreffend warte das Bezirksamt ab, was der Senat und die Kulturbehörde dazu mitteilten.
Herr Walter wiederholt seine Frage, was das Bezirksamt an Aktivitäten entwickelt habe, um gegenüber dem Senat oder der Kulturbehörde deutlich zu machen, dass man eine Entscheidung zum Sachverhalt Kurt-A.-Körber-Chaussee haben wolle. Der QR-Code sei eine ganz eigene Geschichte für sich und habe nichts mit der Infotafel zu tun.
Herr von Krenski erwidert, dass er erneut nachfragen werde.
3) Frage der Fraktion DIE LINKE an die Verwaltung
In der Bergedorfer Zeitung am 17.05.2022 war zu lesen „Das Bergedorfer Schloss soll barrierefrei werden“. In diesem Artikel wurden diverse Sanierungsmaßnahmen angekündigt. Was in dieser Auflistung fehlte, ist die Sanierung der Grundmauern des Schlosses. Sie waren vor der letzten Sanierung des Dachgeschosses als zweiter dringend notwendiger Sanierungsbedarf schon beschlossen worden.
- Sind die Mauern durch eindringendes Grundwasser nicht mehr bedroht?
- Gibt es hier einen neuen Sachstand?
Herr von Krenski erklärt, dass das Bezirksamt Mieter im Schloss sei und man sich gut bei der Sprinkenhof GmbH aufgehoben fühle. Diese bereite im Zuge der normalen Instandhaltung aktuell die Elektrik und Aufarbeitung der Böden vor. Bei Fragen bezüglich der Grundsanierung der Mauern müsse man sich an die Sprinkenhof wenden, die dafür verantwortlich ist. Aus Sicht des Bergedorfer Schlosses gibt es keine Probleme mit Wasser im Keller. Bei den Toiletten im Restaurant gebe es Ausflockungen an den Fliesen im Flur. Dies sei jedoch nichts, das substanzgefährdend sei oder Schimmel in der Nachwirkung habe. Die Sammlungsräume im Keller sind alle unbelastet. Es besteht kein dringlicher Handlungsbedarf.
Für die Grundsanierung und weitere Sanierungen des Schlosses ist die Sprinkenhof GmbH in der Verantwortung. Das Bezirksamt steht mit dieser und dem Gutachter im Dialog.
Herr Walter erklärt, dass die für den Zustandsbericht verantwortliche Sachverständige die Sanierung der Grundmauern als wichtigsten Punkt angesehen habe, da das Eindringen von Wasser gebäudegefährdend sei.
Dann sei aufgrund der Mitarbeitergefährdung als erster Schritt die Sanierung des Dachgeschosses beschlossen worden. Damals habe man die Sanierung der Grundmauern etwas herausgeschoben, um dem Personal ein bisschen Luft zu geben, um sich von der durchgestandenen Sanierung erholen zu können. Aus seiner Sicht sei man als Mieter mitverantwortlich dafür, dass das Gebäude in einem einwandfreien Zustand sei. Er bittet um schriftliche Informationen zum tatsächlichen Zustand zum nächsten Ausschuss bzw. die Gutachter noch einmal berichten zu lassen.
Herr von Krenski erklärt, dass das Schloss in das Mieter-Vermieter-Modell überführt worden ist. In diesem Zusammenhang habe die Sprinkenhof einen Gutachter beauftragt, der einen Grundsanierungsbedarf ermittelt habe. Dabei ist keine hohe Priorität in der Sanierung der Kellermauern festgestellt worden. Nach jetzigem Stand sind laut Gutachter die Umsetzung der Barrierefreiheit und einige Dinge, die an den Fenstern zu erledigen sind, vorzuziehen. Die Grundmauern sind es zunächst nicht.
Herr Walter bittet darum, dass dem Ausschuss dieses Gutachten zur Verfügung gestellt wird.
Herr von Krenski erklärt, dass hierzu ein Auskunftsersuchen an die Sprinkenhof GmbH gestellt werden müsse.
Herr Zaum stellt fest, dass es jedem Mieter freistehe, ein Hygrometer in den gemieteten Räumen aufzustellen, um eine dauerhafte Feuchtigkeitsmessung zu gewährleisten. Das könne man dann einmal im Monat protokollieren. Wenn man grundsätzliche Zweifel an der Darstellung der Sprinkenhof habe, müsse man einen Antrag für eine professionelle Feuchtigkeitsmessung stellen.
Frau Garbers fragt, ob nach dem Gutachten des Bezirkes, das viele Jahre zurückliege, ein neues Gutachten erstellt worden sei.
Herr von Krenski verneint dies.
Frau Bendt-Soetedjo fasst zusammen, dass ein Gutachten vorliege, nachdem es keinen Handlungsbedarf gebe.
Herr Walter weist darauf hin, dass man beim Sachverhalt bleiben müsse. Es soll ein Gutachten geben, was dem Bezirksamt aber nicht vorliege. Die Linke wolle, dass es vorgelegt wird. Daher werde man Mittel und Wege finden, um dieses Gutachten kennenzulernen.
4) Frage der Fraktion DIE LINKE an die Verwaltung
I) In der Großen Anfrage (21-1301.01) ´Wie steht's um das Archiv der Bergedorfer Museumslandschaft?´ wurde unter Punkt 3 gefragt: Wo liegt der Schwerpunkt der Sammlung und des Archivs? In der Antwort steht: „Ein Archiv betreibt die Museumslandschaft nicht.“
- Wir fragen das Bezirksamt: Was ist der genaue Unterschied zwischen einem Archiv und einer Sammlung im Hinblick auf die Museumslandschaft?
- Warum spricht die Museumslandschaft auf ihrer Internetseite selbst von “Archivanfragen“ oder von „ Archiv bis Konzertreihe“ oder „Bestimmen historischer Objekte im Archiv“, obwohl es doch nach vorheriger Aussage gar kein Archiv gibt?
II) Unter Punkt 6 steht in der Antwort “Die Bergedorfer Museumslandschaft hat keine eigene Bibliothek.“
- Warum steht dann auf der Internetseite der Museumslandschaft der Begriff „Die Bibliothek der Museumslandschaft“? Und weiterhin: „Nutzung des Leseraums. Die Bergedorfer Museumslandschaft sammelt Literatur zur Geschichte Bergedorfs und der Vier- und Marschlande. Sie führt daneben sogenannte graue Literatur und Jahresschriften.“
- Wie betreut das Museum für Hamburgische Geschichte die Bibliothek?
III) Unter Punkt 19 wird nach den in der Gemäldesammlung vertretenen Bergedorfer Künstlern gefragt. Leider gibt es darauf keine Antwort.
- Warum wird die Frage nicht beantwortet?
- Gibt es keine Auflistung der Bergedorfer Künstler, die in der Gemäldesammlung vorhanden sind?
Herr von Krenski erklärt, dass in einem Archiv nach anderen Kriterien gesammelt werde als in einer Museumssammlung. Ein Archiv ist grundsätzlich ein Gebäude, in dem sich Archivalien befänden. In der Regel gebe es dazu Archivgesetze. Sammlungsgesetze gibt es nicht. Archive befassen sich mit bestimmten Themen. Sammlungen seien eher so etwas wie Kleidersammlungen oder Kunstwerksammlungen in einer anderen Ausrichtung. Der wesentliche Unterschied sei, dass Archive sich nach anderen Kriterien organisieren als Sammlungen.
Zur Veranschaulichung zeigt er einen Zollstock auf, auf dem bekanntermaßen keine Zoll verzeichnet sind, sondern Zentimeter. Es handelt sich demnach eigentlich um ein Zentimetermaßstab. Er erklärt, dass sich die Homepage an ein allgemein interessiertes Publikum wendet und daher eher landläufige Begriffe verwende, mit denen Besucher mehr anfangen können als mit den korrekten Fachbegriffen.
Zu II) erklärt Herr von Krenski, dass dies auch populärwissenschaftlich auf der Homepage ausgedrückt ist. Das Museum für Hamburgische Geschichte erfasse seines Wissens die Bücher im Bibliothekskatalog und mache sie so zugänglich.
Zu III) teilt Herr von Krenski mit, man sei der Meinung, dass man die Frage beantwortet habe. Zum Thema Sammlungsbestände der Gemälde gebe es eine Datenbank, in der alle Gemälde, die man habe, abrufbar seien. Man wisse, was man habe. Man werde nicht veröffentlichen, was „im Keller liege und welche Werte dies habe“. Das Museum erfasse seine Sammlungsbestände selbstverständlich nicht in Listen.
Herr Walter erwidert, man könne zumindest beantworten, welche Bergedorfer Künstler im Gemäldearchiv vertreten seien. Er kritisiert, dass die Fragen nicht beantwortet wurden. So wurde nicht beantwortet, was in der Bibliothek seit der Ausgliederung aus dem Hamburg Museum geschehen sei.
Herr von Krenski erklärt, es sei schwierig zu sagen, was genau ein Bergedorfer Künstler sei und woran man dies festmache - Schaffensort oder Geburtsort.
Frau Niemeyer meint, man müsse definieren, wer Bergedorfer Künstler ist und was als Bergedorfer Kunst gelte. Dass die Sammlung eines städtischen Museums geheim sei, verstehe sie nicht.
Frau Westberg äußert eine dritte Kategorie der Darstellung auf Websites, wie Sachverhalte vermittelt würden: Den Auftrag, das, was das Bergedorfer Museum habe, in einfacher Sprache darzustellen. Daran wolle sie erinnern, dass das Bergedorfer Museum sich auch diesem Auftrag stelle.
Herr von Krenski erklärt, es sei ein Dauerauftrag, Barrierefreiheit und leichte Sprache umzusetzen.
Frau Garbers erinnert daran, dass man ein Mitglied des Museumsbeirates einladen wolle. Außerdem fragt sie nach dem Sachstand zu den RISE-Mitteln.
Herr von Krenski erklärt, der Beirat konstituiere sich demnächst. Er sei von der Bezirksversammlung gewählt worden, dann müsse er erstmalig zusammentreten, dann könne man einen Vertreter einladen.
Herr Trute erklärt zum Thema RISE-Gebiete, dass diese noch nicht ausgewählt wurden. Er verweist auf die Drucksache 21-1037.01 „Zentrum Bergedorf (RISE)- Anpassung Zeitplan der Problem- und Potenzialanalyse (PPA)“. In dieser wird mitgeteilt, dass sich die Erstellung der PPA etwas verzögere. Die PPA ist die Grundlage für die Förderphase. Das habe man nicht abschließen können, weil die BSW (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) noch Anmerkungen gehabt habe. Dadurch verzögere sich die Auswahlphase von August in den November 2022. Dann soll das RISE-Gebiet endgültig festgelegt sein und man könne in die Umsetzungsphase von Projekten gehen.
Herr Zaum fragt nach dem Sachstand zur Tauschkiste am Brink.
Herr Trute erklärt, die Tauschkiste sei im Zuge eines RISE-Prozesses entstanden. Das neue Betreibergremium in Bergedorf Süd habe sich des Themas angenommen und stehe in der Verantwortung. Hier müsse die Sondernutzung neu beantragt werden. Der Verfügungsfonds wolle seines Wissens nach das Projekt weiter unterstützen.
Herr Zaum erklärt, der Betreiber sei der Bergedorf Südblick e. V. Das Anliegen seiner Frage war, dass wenn die Sondergenehmigung für die Aufstellung beantragt werde, dass dies dann zu den gleichen und nicht zu schlechteren Konditionen beschieden werde.
Herr von Krenski ist der Meinung, dass dies sichergestellt sei, da dies im Interesse aller sei. Die Bezirksversammlung unterstütze die Wiederaufnahme.
Frau Westberg fragt, ob man die Besichtigung des neuen KörberHauses am 17.06. um zwei Stunden vorziehen könne, damit er nicht mit der Eröffnung der Serrahnstraße kollidiere.
Herr von Krenski sieht hierin Schwierigkeiten, da für die Terminfindung mehrere Abstimmungen, beispielsweise mit der Sprinkenhof GmbH nötig, seien.
Herr Walter fragt, ob es richtig ist, dass es sich bei dem Bojemann auf dem Serrahn, um die Aluminiumausführung handele. Er fragt, was mit dem alten, mit viel Geld restaurierten, Bojemann geschehen ist.
Herr von Krenski erklärt, es sei die Aluminiumausführung. Der hölzerne Bojemann habe zuletzt sicher verwahrt gelegen. Der Künstler habe sich noch nicht entschieden, was er damit machen wolle.
Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 04.04.2022 wird einvernehmlich genehmigt.
Frau Thorbeck erklärt, auf Seite 16 unter TOP 7 sei der Restmittelbetrag mit 10.260,12 Euro beziffert worden. Korrekt müsse es 9.210,12 Euro heißen.
Mit dieser Änderung wird der öffentliche Teil der Niederschrift über die Sitzung vom 07.02.2022 einvernehmlich genehmigt.
Frau Westberg merkt an, dass eine so alte Niederschrift nur sehr schwerlich zu erinnern sei. Das müsse berücksichtigt werden. Sie fragt, ob die Niederschriften gelöscht werden, bevor sie vom Ausschuss genehmigt würden.
Herr von Krenski erklärt, das sei eigentlich nicht der Fall, im Einzelfall aber schon. Er bittet um Nachsicht und hofft, dass man jetzt langsam wieder in einen Fluss komme.
Herr Zaum fragt, warum die Niederschrift erst jetzt zur Genehmigung vorliegt.
Herr von Krenski erklärt, dass dies durch Fluktuation, hohe Arbeitsbelastung, Personalausfälle und Wechsel in der Gremienbetreuung entstanden sei.
Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 12.04.2021 wird einvernehmlich genehmigt und von der CDU zur Kenntnis genommen.