Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 04.05.2022

Ö 1

Beschluss über die Tagesordnung

Die Tagesordnung wird einvernehmlich ohne Änderungen beschlossen.

Ö 2 - 21-1190.01

Mehrfachbeauftragung Beensroaredder Hier: Ergebnis des Verfahrens

Herr Panz stellt das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung Beensroaredder anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.

 

Herr Krohn stellt fest, dass die beiden unterlegenen Entwürfe insgesamt mehr Wohnungen beinhalteten und bittet diesbezüglich um Stellungnahme.

 

Herr Panz erklärt, dass der Siegerentwurf den Prozentvorgaben der Auslobung zum Wohnungsmix gut entspricht und 61 Wohnungen beinhaltet. Außerdem seien die meisten Wohnungen im geförderten Bereich in diesem Entwurf etwas größer, aus Gründen der Barrierefreiheit. Dies stehe grundsätzlich im Einklang mit den Förderrichtlinien der IFB HH. Zudem sei es Bestandteil der Überarbeitungsempfehlungen, die Wohnfläche weiter zu optimieren, sodass voraussichtlich 65 bis 70 Wohnungen entstehen werden. Die anderen Entwürfe beinhalteten ca. 6 bis 10 Wohnungen mehr.

 

Frau Petersen-Griem befürwortet den gewählten Entwurf und hebt insbesondere die Schaffung eines Mehrwerts für die Anwohner hervor.

 

Herr Noetzel befürwortet ebenfalls den Entwurf, der nicht schlicht die Quadratmeterfläche für die Wohnnutzung optimiere, sondern auch Qualität sicherstelle. Er bedankt sich bei dem Vorhabenträger für das angenehme Verfahren.

 

Herr Sturmhoebel fragt, ob die umliegenden Altbestände in das fossilfreie Energiekonzept einbezogen werden sollen.

 

Ein Vertreter der HANSA Baugenossenschaft eG führt aus, dass die Genossenschaft aktuell ihre Altbestände im Rahmen einer Portfoliountersuchung clustere, um Bestände mit vordringlichem Bedarf für eine energetische Optimierung zu identifizieren. Im vorliegenden Fall lag der Fokus auf dem Neubau. Die umliegenden Gebäude weisen aktuell keinen vordringlichen Bedarf auf.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Vorlage einstimmig zu.

 

Ö 3 - 21-1354

Neubau Stadtteilschule Lohbrügge Hier: Abstimmung der Auslobungsunterlagen zum nicht offenen, einphasigen hochbaulichen Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem VgV-Verhandlungsverfahren (Hinzuladung des Fachausschusses für Sport und Bildung)

 

Herr Schneede stellt den hochbaulichen Realisierungswettbewerb für die Stadtteilschule Leuschnerstraße anhand einer Kurzpräsentation vor.

 

Herr Emrich befürwortet das Wettbewerbsverfahren. Er betont die Bedeutung des Neubaus der Stadtteilschule, deren Einklang mit der bestehenden Grundschule, die Beachtung des Denkmalschutzes sowie die Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft. Er bedauert, dass die CDU als Oppositionsfraktion lediglich in Vertretungsfunktion an der Jury teilnehmen könne.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Vorlage einstimmig zu.

Ö 4 - 21-1349

Planfeststellungsverfahren A26 Ost, Abschnitt 6a - Ausgleichsflächen in den Vier- und Marschlanden (Hinzuladung des Umweltausschusses und des Regionalausschusses)

Frau Lühr bittet Herrn Stitz einen Überblick zum Planfeststellungsverfahren zu geben und darzustellen wie sich der Mehrwert einer Ausgleichsfläche darstellt. Darüber hinaus möchte sie wissen, welche Möglichkeiten neben einem funktionellen Ausgleich bestehen.

 

Herr Stitz resümiert kurz das Eingriffsvorhaben (Neubau Teilabschnitt A 26) und zeigt die geplanten Ausgleichsflächen in den Vier- und Marschlanden anhand eines Übersichtsplans auf. Beispielhaft führt er an einer geplanten Ausgleichsfläche aus, welche Aufwertungsmaßnahmen konkret umgesetzt werden sollen. Er führt aus, dass die Ausgleichsflächen mit dem besonderen Artenschutz nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz begründet sind. Das heißt in diesem Vorhaben konkret, dass wiesenbrütende Vogelarten betroffen sind. Deren Lebensraumverlust lässt sich ausschließlich funktional ausgleichen, indem in zum Eingriffsstandort erreichbarer Nähe neue oder aufgewertete/verbesserte Wiesenflächen geschaffen werden. Ein nicht-funktionaler Ausgleich ist im besonderen Artenschutz nicht möglich. Für Ausgleichsbedarfe in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist man flexibler. Ein rechtlich mögliches Beispiel hierfür wäre der Ausgleich einer Gehölzfläche durch extensives Grünland an anderer Stelle.

 

Herr Capeletti bittet um Konkretisierung zu Flurstück 8633 der Gemarkung Kirchwerder, welcher Teil als Dorfgebiet bzw. als Grünlandfläche dienen soll.

 

Herr Stitz zeigt anhand des B-Plans Kirchwerder 21 auf, dass nur ein sehr kleiner nördlicher Bereich des Flurstücks in einem als Dorfgebiet festgesetzten Bereich liegt. Dieser ist sehr schmal, weist nach B-Plan kein Baufeld für ein Wohngebäude auf und liegt zwischen zwei Wohngebäuden, so dass er im Prinzip nur als Zufahrt genutzt werden kann. Der Rest des Flurstücks ist als „Fläche für die Landwirtschaft“ festgesetzt, wo auch die die Umsetzung der Ausgleichsflächen vorgesehen ist.

 

Herr Krohn fragt, ob auf den Ausgleichflächen zusätzlich Bäume angepflanzt werden sollen. Zudem möchte er wissen, ob die Ausgleichflächen komplett in öffentlicher Hand liegen.

 

Herr Stitz führt aus, dass die Vier- und Marschlanden vorrangig von Offenland- und Wiesenbrütern genutzt werden, dies naturschutzfachlich unterstützt wird und somit in den großen Wiesenflächen kaum Bäume zum Ausgleich gepflanzt werden. Er bestätigt, dass sich alle Flächen vollständig im Sondervermögen der Stadt Hamburg befinden. Zudem unterliegen diese Flächen bereits heute fast vollständig dem Vertragsnaturschutz und werden in Abstimmung mit der BUKEA bewirtschaftet.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 5

Mitteilung der Verwaltung

Keine Wortmeldungen.

 

Ö 6

Verschiedenes

Keine Wortmeldungen.

 

Ö 7

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.04.2022

Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 06.04.2022 wird einvernehmlich genehmigt.