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Planfeststellungsverfahren: Neubau der A26 Ost, Abschnitt 6a (VKE7051), A7/AK HH-Hafen (frühere Benennung AK HH-Süderelbe) bis AS HH-Moorburg (frühere Benennung AS HH-Hafen Süd). Beantragung von Planänderungen. hier: Ausgleichsmaßnahmen in den Bergedorfer Gemarkungen Kirchwerder, Neuengamme und Curslack

Mitteilung

Letzte Beratung: 04.05.2022 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4

Sachverhalt

 

Das Rechtsamt der Behörde für Wirtschaft und Innovation führt ein Planfeststellungsverfahren für den rund 1.950 m langen Abschnitt 6a (A7/AK HH-Hafen bis zur geplanten AS HH-Moorburg, vgl. Anlage 1) des beabsichtigten Neubaus der Bundesautobahn A26 Ost (A7/AK HH-Hafen bis zum AD/AS Stillhorn A1) durch. Vorhabenträgerin ist die Autobahn GmbH vertreten durch die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH). Die Planunterlagen haben vom 3. März 2017 bis zum 3. April 2017 ausgelegen und wurden am 28.03.2017 im Stadtentwicklungsausschuss thematisiert (vgl. DrS. 20/1162). Nun reichte die Vorhabenträgerin einen Änderungsantrag ein, dessen zugehörige Unterlagen vom 14. Februar 2022 bis zum 14. März 2022 veröffentlicht wurden (vgl. Anlage 2). Da die Änderungen auch die in Bergedorf befindlichen Ausgleichsflächen betreffen, nahm der Bezirk hierzu am 30.03.2022 Stellung (vgl. Anlage 3).

 

Mit dem Bau des o.g. Abschnitts sind unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden. Diese Eingriffe werden funktional ausgeglichen. Während ein Teil eingriffsnah in Harburg kompensiert werden soll, werden zusätzlich etwa 3,99 ha in Neugraben sowie etwa 73,08 ha plangebietsexterne Ausgleichsfläche im Bezirk Bergedorf vorgesehen. In Bergedorf setzt diese sich wie folgt zusammen:

  • Gemarkung Kirchwerder: 30,65 ha
  • Gemarkung Neuengamme: 39,31 ha
  • Gemarkung Curslack: 3,12 ha

 

Im Vergleich zu 2017 sind 16,64 ha Ausgleichsfläche, davon 13,52 ha in Kirchwerder und 3,12 ha in Curslack, neu aufgenommen worden. Grund hierfür ist u.a. die Aktualisierung des Artenschutzfachbeitrags (Stand 2021) und der Berechnung des Ausgleichbedarfs gemäß Staatsrätemodell, in welche der Time-Lag-Aufschlag (Berücksichtigung von Zeitverzögerung in der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen) aufgenommen wurde.

 

Von den insgesamt 73,08 ha befinden sich ca. 28,05% (ca. 20,5 ha) im Naturschutzgebiet (NSG) Kirchwerder Wiesen und 62,69% (ca. 45,81 ha) in den geplanten Erweiterungsflächen des NSGs. Nur 9,26% (6,77 ha) liegen außerhalb eines Bestands- oder geplanten NSGs. Sämtliche Ausgleichsflächen befinden sich im Eigentum der FHH beim Sondervermögen für Naturschutz und Landschaftspflege der Umweltbehörde.

 

Der Ausgangszustand der vorgesehenen Maßnahmenflächen stellt vornehmlich Intensivgrünland sowie artenarmes bis mesophiles Grünland mit teilweise stark verlandeten Gräben, teilweise geschützten Biotopen (Feldgehölze), und im Bereich der Flächen in Neuengamme oberirdischen Anlagen, die zu einem unterirdischen Erdgasspeicher in dem Bereich gehören,

dar. Geplant sind in Bergedorf bis auf eine kleine Teilfläche in Neuengamme im Wesentlichen eingriffsvorgezogene CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures) für den Ersatz verlorengehender Brutvogelhabitate. Diese Flächen sollen größtenteils in mesophiles Grünland, Feucht- und Nassgrünland in Verbindung mit kleinräumigeren Habitatstrukturen wie zum Beispiel (Feld)-Gehölzen, Graben- und Saumstrukturen, Hochstaudenfluren und Röhrichten aufgewertet werden (vgl. Anlagen 4 und 5).

 

Nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen im Eingriffsbereich sowie extern verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Die Eingriffe werden vollständig kompensiert.

 

Petitum/Beschluss

Stadtentwicklungsausschuss, Umweltausschuss und Regionalausschuss nehmen die Änderungen zu den Ausgleichsmaßnahmen im Zuge des Planfeststellungsverfahrens „A26 Ost, Abschnitt 6a“ zur Kenntnis.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

1)      Übersichtsplan der A26-Ost

2)      Übersicht der Planänderungen

3)      Stellungnahme des Bezirksamtes Bergedorf vom 30.03.2022

4)      Maßnahmenpläne: Blätter 7A, 8A, 9A, 10

5)      Auszug aus den Maßnahmenblättern: Maßnahmenkomplex 6, Maßnahme Nr. 7

 

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