Herr Jarchow informiert, dass TOP 2 auf die Sitzung am 02.09.2026 vertagt wird.
Die so geänderte Tagesordnung wird einvernehmlich genehmigt.
Die Beratung wurde auf den 02.09.2026 vertagt.
Frau Gallo stellt den aktuellen Sachstand anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.
Herr Specht ergänzt eine Erläuterung zur Überhöhung der Eckbereiche und der ermittelten Auswertung der Besonnung. Dabei habe sich gutachterlich gezeigt, dass keine wesentlichen Veränderungen gegenüber der bisherigen Planung eintreten. Die Besonnungsdauer am Bemessungstag im März (Tag- und Nachtgleiche) verschlechtere sich nicht bzw. bleibe oberhalb der im B-Planverfahren angesetzten 90 Minuten Besonnungsdauer - bei 3 Fenstern reduziert sie sich um 3 Minuten. Dies werde als vertretbar angesehen.
Frau Westberg erkundigt sich, warum nicht alle Dächer mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden, wie viele Fahrradstellplätze geplant sind und ob die im Innenhof vorgesehenen breiten Wege nicht schmaler gestaltet werden könnten, um die Versiegelung zu reduzieren.
Herr Panz und Herr Specht erklären, dass in den Baufeldern eine Kombination aus Gründach und Photovoltaik im erforderlichen Umfang umgesetzt werde. Auf den eingehausten niedrigeren Dachbereichen werden Luftwärmepumpenanlagen installiert. Die übrigen Dachflächen werden mit Photovoltaikanlagen belegt.
Die Fahrradstellplätze seien noch nicht abschließend verortet, würden jedoch ebenfalls in der geforderten Menge im oberirdischen Bereich, in den Vorzonen, der Tiefgarage als auch im Erdgeschoss mit Fahrradräumen bereitgestellt.
Die Wegebreiten im Innenhof werden noch einmal überprüft. Hierzu sei man in Abstimmung mit der Verwaltung. Die gepflasterten Flächen sollen die Erschließung der zum Innenhof liegenden Gebäudezugänge sichern und insbesondere zum Spielen (Fahren/Rollen) und für weitere Nutzungen vorgesehen werden, die eine befestigte Oberfläche benötigen.
Herr Polkowski befürwortet die städtebauliche Weiterentwicklung mit höheren Ecken am Weidenbaumsweg und am Quartiersplatz. Er merkt an, dass die teilweise geschlossenen Erdgeschossfassaden durch Begrünung aufgewertet werden sollten. Dies diente sowohl der ästhetischen Verbesserung als auch der Graffiti-Prävention.
Herr Panz gibt an, dass die Bereiche, in denen eine bodengebundene Fassadenbegrünung möglich ist, in den weiteren Leistungsphasen detaillierter ausgearbeitet werden.
Herr Krohn erkundigt sich nach der Anzahl der öffentlichen Stellplätze im Erdgeschoss und der privaten Stellplätze in der Tiefgarage.
Herr Panz zeigt die Stellplätze in der Präsentation auf. Im Erdgeschoss des Baufeldes werden für Drogerie, Vollsortimenter, Bäcker und Kita etwa 90 Stellplätze für Mitarbeitende und Kunden vorgesehen. Im Untergeschoss (Tiefgarage) sind weitere 140 Stellplätze für die Bewohner:innen dieses und des angrenzenden Baufeldes 4 geplant.
Herr Schütze möchte wissen, ob die geplanten Gewerbeflächen bereits vermietet seien. Herr Specht spricht von weitgehend finalisierten Vertragsgesprächen für Vollsortimenter, Drogerie und Bäckereicafé sowie Kindertagesstätte.
Frau Jacobsen erkundigt sich nach der Stellplatzquote.
Herr Panz erklärt, dass im städtebaulichen Vertrag keine feste Quote für Stellplätze festgelegt sei, sondern mindestens 100 Stellplätze für Bewohner:innen in der Tiefgarage geschaffen werden müssten, wo jetzt 140 Stellplätze vorgesehen seien. Da diese 140 Stellplätze auch das benachbarte Baufeld 4 miteinschlössen, dessen Wohneinheitenzahl noch nicht abschließend sei, lasse sich keine genaue Quote berechnen. Voraussichtlich werden 140 Stellplätze für ca. 230 Wohneinheiten zur Verfügung stehen.
Frau Petersen-Griem erinnert, dass über Parkplätze für die Anwohner:innen der gegenüberliegenden Seite des Weidenbaumswegs diskutiert worden sei und fragt, ob entsprechende Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum eingeräumt würden.
Herr Panz verweist auf die Funktions- oder Verschickungsplanung für den öffentlichen Raum, die zu Protokoll gegeben werde.
Protokollnotiz:
Der am 02.06.2021 im Stadtentwicklungsausschuss beschlossene Funktionsplan zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Bergedorf 113 (Anlage 4 zur Drucksache 21-0912) beziffert folgende öffentlichen Parkstände im Quartier:
- Planstraße A: 33
- Planstraße B: 24
- Planstraße C: 8
- Ring D: 68
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Akelbein stellt die Auslobungsunterlage anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.
Frau Westberg fragt, wo die Lehrerarbeitsplätze vorgesehen seien.
Herr Hoffmann erklärt, die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) habe eine Bestellung für eine viereinhalb-zügige Grundschule mit entsprechenden Klassen-, Verwaltungs- und Fachräumen sowie ausreichend Lehrerarbeitsplätzen erteilt. Er gibt an, dass letztlich die Architekten durch ihre Entwürfe und Ideen entscheiden, wie diese Vorgaben umgesetzt werden, etwa durch größere Lehrerzimmer oder unterschiedliche Raumaufteilungen.
Herr Detmer erkundigt sich, ob die Fahrradstellplätze bei diesem Schulbauprojekt überdacht sein werden.
Herr Hoffmann erklärt, dass das Konzept diesmal anders sei, da man Elterntaxis vollständig ausschließen wolle, sodass Überdachungen von Fahrradstellplätzen im Wettbewerbsverfahren nicht ausgeschlossen wurden.
Herr Dietrich erkundigt sich nach den Außensportanlagen.
Herr Hoffmann erklärt, dass im Rahmen der Planung der Außenanlagen der Sportbereich neu gedacht wurde, da traditionelle Schulsportarten wie Leichtathletik oder Kugelstoßen nicht dem modernen Anspruch einer Modellschule entsprächen. Deshalb habe man im Vorfeld der Phase 0 architektonische Unterstützung hinzugezogen und innovative Ansätze für die Außenanlagen als auch den Gebäudesport im Konzept verankert.
Frau Petersen-Griem stellt fest, dass die Schule auch Kinder mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen inkludieren soll. Sie gehe davon aus, dass dies insbesondere bei der Planung der sportlichen Aktivitäten und der Außenanlagen Berücksichtigung finde.
Herr Hoffmann erläutert, dass die Schule als Schwerpunktschule mit dem Förderschwerpunkt auf körperliche und motorische Entwicklung definiert sei. Er betont, dass hierfür spezielle Einrichtungen wie Motorikräume, Pflegebäder, Stauräume sowie durchgängig barrierefreie Zugänge erforderlich seien. Diese Anforderungen wurden bereits in Phase 0 umfassend behandelt und den Architekten zur fachgerechten Umsetzung bereitgestellt.
Herr Emrich hält den Verzicht auf eine Drop-off-Zone für einen Fehler und plädiert dafür, diese nicht ideologisch abzulehnen, sondern situativ, u. U. auch in der näheren Umgebung zu prüfen. Er äußert, dass eine Einfeldsporthalle für diese Schule zwar ausreichend erscheine, jedoch zumindest eine Schule Oberbillwerders eine Dreifeldsporthalle für den weiteren Sport im Jugend- und Erwachsenenbereich vorsehen solle.
Herr Hoffmann erklärt, dass intensiv über die Umsetzung von Drop-off-Zonen diskutiert wurde. Da Oberbillwerder mit einem besonderen Mobilitätsansatz geplant wurde, und der Verkehr vorrangig in den Mobility Hubs abgewickelt werde, wird keine Drop-Off-Zone vorgesehen. Die Stellplätze auf dem Grundstück würden minimal gehalten, zur Abholung von Kindern bei Notfällen oder ähnliches, wobei ein Stellplatz behindertengerecht sei. Hinsichtlich der Dreifeldsporthalle erläutert er, dass diese in den anderen Schulen Berücksichtigung findet und auf dem großen Campus in Summe sechs Hallenfelder vorgesehen werden.
Herr Detmer erkundigt sich nach der Zweckbestimmung der drei Stellplätze auf dem Grundstück der Grundschule.
Herr Hoffmann erklärt, dass vor Ort ein Behindertenstellplatz, ein Stellplatz für Anlieferungen und ein Notstellplatz, etwa zum Abholen kranker Kinder, vorgesehen sind. Diese Stellplätze sollen flexibel genutzt werden können.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Wittmann stellt das bisherige Verfahren sowie die Grundzüge der Planung dar, insbesondere Aspekte der Stadtgestalt, der Wohnformen, der Erschließung, des Schulwegs und der Eingriffe in Natur und Landschaft.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Öffentlichkeitsbeteiligung einstimmig zu.
(Herr Emrich nimmt aus Befangenheitsgründen nicht an der Abstimmung teil.)
Herr Smith stellt die Machbarkeitsstudie anhand einer Präsentation vor.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Rosinski teilt mit, dass die Schleusengrabenbrücke am 9. Juli um 10 Uhr eröffnet werde und lädt die Politik herzlich zur Teilnahme ein.
Herr Wittmann berichtet zum Sachstand des Bebauungsplanverfahrens Ochsenwerder 15 (Butterberg), dass sich der Bebauungsplanentwurf und der dazugehörende Städtebauliche Vertrag in Arbeit bzw. Verhandlung befinden. Aktuell sei auch ein naturschutzfachliches Gutachten zu ergänzen. Im weiteren Verfahren wird der Bebauungsplanentwurf mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt, der Vertragsentwurf werde entsprechend weiterzuentwickeln sein. Das weitere Verfahren ist vom Ergebnis der Abstimmungen abhängig.
Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 08.04.2026 wird einvernehmlich genehmigt.