Machbarkeitsstudie zum Neubau eines Gemeinschaftshauses in Bergedorf-West
Letzte Beratung: 03.06.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 6
Drs.: XIX/0700, XIX-1508.3, 20-1009, 20-1680.01, 21-0694, 21-0698, 21-0742, 21-0742.01, 21-1037.09, 22-0611
Aufgrund der baulichen Defizite des Bürgerhauses Westibül, des Vereinspavillons P5 sowie des kommunalen Spielhauses ist der Neubau eines zentral gelegenen Gemeinschaftshauses in Bergedorf-West vorgesehen. Ziel ist es, die bestehenden Nutzungen an einem Ort zu bündeln und zukunftsfähig aufzustellen.
Das neue Gemeinschaftshaus soll als sozialer Ankerpunkt im Quartier dienen, die soziale Infrastruktur stärken und vielfältige Angebote für unterschiedliche Zielgruppen unter einem Dach vereinen. Durch flexible, bedarfsgerechte Raumkonzepte werden Teilhabe, Integration und nachbarschaftliches Miteinander gefördert. Gleichzeitig soll ein identitätsstiftender Treffpunkt mit hoher Aufenthaltsqualität entstehen, der die nachhaltige Entwicklung des Gemeinwesens im Quartier unterstützt. Die funktionale, städtebauliche und wirtschaftliche Realisierbarkeit des Vorhabens wird durch eine Machbarkeitsstudie geprüft.
Mit der vorliegenden Mitteilung fasst das Bezirksamt die Historie des Projekts zusammen, stellt den aktuellen Bearbeitungsstand dar und gibt einen Überblick auf die Leistungsbausteine der Machbarkeitsstudie.
Das Projekt blickt auf eine lange Entstehungsgeschichte zurück (vgl. o.s. Drs.). Zuletzt untersuchte das Bezirksamt 2023/2024 gemeinsam mit der steg Hamburg mbH alternative Standorte und ergänzende Nutzungen (vgl. Drs. 21-1037.09 und 22-0611). Als geeigneter Standort wurde eine rund 4.000 m² große Brachfläche am Friedrich-Frank-Bogen (Flurstück 5277) identifiziert (vgl. Abb 1). Das Grundstück ist im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg und im Bebauungsplan Bergedorf 39 als Gemeinbedarfsfläche („Kindertages- und Jugendheim“) ausgewiesen, sodass die planungsrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich vorliegen (vgl. Abb. 2).
Um die Angebotsvielfalt zu erweitern und Nutzungs- sowie Finanzierungssynergien zu stärken, prüfte das Bezirksamt ergänzende Nutzungen. Dabei wurde als zusätzlicher Baustein eine Tagesförderstätte (TaFö) für Menschen mit Behinderungen identifiziert. Die TaFö fördert den inklusiven Charakter des Gemeinschaftshauses und ermöglicht Mehrfachnutzungen, u.a. da die Räume ab 15:00 Uhr verfügbar sind.Mit der Alsterdorf Assistenz Ost gGmbH konnte ein potenzieller Betreiber gewonnen werden. Ein LOI zur kooperativen Gemeinschaftshausplanungwurde mit dem Bezirksamt geschlossen.
Auf der Grundlage der beschriebenen Vorarbeiten wurde 2025 eine Machbarkeitsstudie ausgeschrieben. Die Machbarkeitsstudiesoll die technische, funktionale, städtebauliche, planungsrechtliche und wirtschaftliche Realisierbarkeit des Vorhabens am ausgewählten Standort untersuchen. Das Vorgehen wurde in der zweiten Zwischenbilanzierung und IEK-Fortschreibung des RISE-Fördergebiets 2025 dargestellt (Drs. 22-0611).
Angesichts der Grundstücksgröße von rund 4.000 m² bietet die Fläche nicht nur ausreichend Raum für die Realisierung des Gemeinschaftshauses, sondern auch Potenzial für ergänzenden Wohnungsbau in Sonderwohnformen (z. B. für Menschen mit Behinderungen). Dieses Potenzial wird ebenfalls im Rahmen der Machbarkeitsstudie geprüft.
Abb.1.: Lage im Quartier Abb 3.: Bebauungsplan Bergedorf 39
Im Januar 2026 wurde die Machbarkeitsstudie durch die Büros Baupiloten und STATTBAU HAMBURG gestartet.
Die Studie umfasst folgende Leistungsbausteine:
Neben den genannten Ankernutzungen sollen die entwickelten Räume künftig auch weiteren Einrichtungen, Projekten und Initiativen offenstehen. Die Träger der Ankernutzungen werden im Prozess kontinuierlich und umfassend beteiligt.
Die Fertigstellung der Machbarkeitsstudie ist für die zweite Jahreshälfte 2026 vorgesehen. Die Ergebnisse bieten einen klaren Entwicklungsrahmen für das Grundstück und ein neues Gemeinschaftshaus in Bergedorf-West.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.
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