Neues Quartierszentrum Bergedorf-West hier: Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfs, Abstimmung der Funktionsplanung und Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Bergedorf 124
Letzte Beratung: 06.09.2023 Stadtentwicklungsausschuss Ö 2
Der Eigentümer des heutigen Stadtteileinkaufszentrums in Bergedorf-West hat in Abstimmung mit dem Bezirksamt Bergedorf im August 2020 ein städtebaulich-hochbauliches Workshopverfahren für das ca. 7.974 m2 große Grundstück im Quartierszentrum von Bergedorf-West am Friedrich-Frank-Bogen (Flurstücke 2088, 2089 und 3699) ausgelobt. Zum Verfahren gehörten neben dem Realisierungsteil zwei städtebaulich-freiraumplanerische Ideenteile, die die Grundstücke des bestehenden P+R Platzes (Flurstück 2151) inkl. des umlaufenden Friedrich-Frank-Bogens mit einer Fläche von ca. 9.000 m² und die Fläche des Werner-Neben-Platzes (Flurstücke 2333 und 3378) sowie das angrenzende Kirchengrundstück (Flurstücke 2131 und 2087) umfassten (s. Drucksache 21-0468 Abstimmung des Auslobungstextes).
Das Ergebnis des Verfahrens wurde dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 24.02.2021 vorgestellt (siehe Drucksache 21-0742).
Der Siegerentwurf von KPW Papay Warncke und Partner Architekten mbB aus Hamburg in Zusammenarbeit mit Hahn Hertling Von Hantelmann Landschaftsarchitekten GmbH wurde, ausgehend von den Überarbeitungsempfehlungen der Jury, überarbeitet und zusammen mit den zweit- und drittplatzierten Büros Coido architects / Cordsen Ipach + Döll GmbH und BeL Sozietät für Architektur BDA, die in die Realisierung für einzelne Gebäude einbezogen werden sollten, weiterentwickelt. Die Weiterentwicklung stellt die nun vorliegende Funktionsplanung dar, in der wesentliche Punkte intensiv abgestimmt wurden.
Grundzüge der Planung:
Ziel des Verfahrens ist die Neuordnung und Aufwertung des heutigen Nahversorgungsstandortes am Friedrich-Frank-Bogen als zukünftiges Versorgungszentrum und attraktiver Wohnstandort.
Die prämierte städtebauliche Grundidee sieht einen neuen zentralen Platz für das Quartierszentrum in Bergedorf-West vor, in dem sich die stadträumlichen Ankerpunkte der S-Bahn-Station im Süden, der Freiraumachse im Norden und der Einzelhandelsflächen im Osten begegnen und durch neue Wohn- und Einzelhandelsgebäude bzw. Büro-, Praxis- und Stellplatzflächen (Mobility Hub) ergänzen.
Ermöglicht wird dies durch die Verlagerung des Zugangs zum Quartier östlich des Bestandshochhauses der Bergedorf-Bille-Genossenschaft. Damit können die bestehenden und zukünftigen Einzelhandelsnutzungen, die Quartiersgarage, Praxisflächen, Gastronomie und Seniorenwohnen sowie Eigentums- und Mietwohnungen durch Zusammenfassung an einem gemeinsamen Ort gestärkt und neue öffentliche/belebte Räume und Wegeverbindungen geschaffen werden.
Des Weiteren schafft der westlich gelegene hofähnliche Innenbereich nördlich des Bestandshochhauses der Bergedorf-Bille-Genossenschaft einen großzügigen, ruhigen Freiraum, der den Bewohnern als Erholungs- und Spielfläche zur Verfügung steht (vgl. Anlage 1).
Das Konzept sieht vor, ca. 300 Wohneinheiten zu realisieren. Ca. 100 Wohneinheiten der 300 Wohneinheiten sollen für Senioren sein.
Veränderungen bzw. Überarbeitungen im Vergleich zum Wettbewerbsergebnis:
Durch eine vertiefende Überprüfung der Hochspannungsfreileitungsthematik musste der Entwurf für die Baufelder 2 und 3 überarbeitet werden. Nach Auskunft von Stromnetz Hamburg GmbH für die dortige 110-kV-Hochspannungsfreileitung ist eine Überschreitung der Bauhöhen gegeben, da unter anderem eine Ausbaureserve für die Freileitung besteht, die erweiterte Abstandsregelungen notwendig macht.
Aufgrund dessen wurde Baufeld 2 so angepasst, dass der östliche Aufbau mit der ärztlichen Versorgung in den Innenbereich des Baufeldes gerückt und optimiert wurde. Dabei wurde die städtebauliche Setzung mit dem benachbarten Gebäudeteil für die Seniorenwohnungen in Hinblick auf alle notwendigen Punkte, wie Verschattung / Abstandsflächen abgestimmt. Durch die Neupositionierung des Ärztehauses teilt sich der grüne Dachbereich des Erdgeschosses und des 1. Obergeschosses auf zwei Bereiche auf, die mit Wegen verbunden sind und durch beide Gebäudeteile weiterhin erschlossen wird. Daneben konnte das Gebäude für die Senioren so optimiert werden, dass ein tragfähiges Konzept mit mindestens 100 Einheiten realisiert werden kann.
Der Mobility Hub wird nach Osten hin niedriger, bei gleichzeitiger Erhöhung der westlichen Seite um eine Stellplatzebene, sodass die letzte Ebene und das Dachgeschoss ausreichend Abstand zur Hochspannungsfreileitung wahren können. Die notwendigen KFZ-Stellplätze sowie die P+R-Stellplätze können mit diesen baulichen Anpassungen weiterhin voll im Hub abgebildet werden. Der Mobility Hub weist eine KFZ-Kapazität von ca. 340 Stellplätzen auf (inklusive 98 P+R-Stellplätze); sie übersteigt damit die Mindestanzahl von 300 Stellplätzen (Vorgabe aus der Auslobung). 25 Stellplätze vom Nachbargrundstück der Bergedorf-Bille befinden sich außerdem im Mobility Hub, sodass die neue Wegebeziehung, die Twiete, frei von KFZ-Verkehr geplant werden kann. Des Weiteren nimmt der Mobility Hub neben ausreichenden Stromanschlüssen für Rad und PKW Carsharing-Angebote sowie eine Radstation mit über 230 Fahrradstellplätze im Erdgeschoss auf. Die Positionierung der Quartiersgarage wurde überprüft und mit den Einzelhandelsstandorten abgestimmt. Auf eine Tiefgarage unterhalb des Baufeld 1 wird aufgrund der fehlenden Notwendigkeit bzw. durch die Bündelung im Mobility Hub (Schaffung größerer Akzeptanz und Belebung durch eine gemeinschaftliche Nutzung) verzichtet. Die Anfahrtszonen für den Mobility Hub sowie für den Vollsortimenter wurden an die Planungen angepasst und auf die östliche Seite gelegt, um den südlichen Vorplatzbereich größtenteils von Ein- und Ausfahrten freizuhalten. Die Anlieferzonen im Baufeld 2 und 3 sind eingehaust geplant.
Die zweit- und drittplatzierten Büros Coido architects / Cordsen Ipach + Döll GmbH und BeL Sozietät für Architektur BDA haben im Baufeld 1 die Planungen für einzelne Gebäude übernommen. So plant Coido die Gebäude nach Westen, und BeL übernimmt das Stirngebäude im Süd-Osten des Baufelds 1. KPW hat die Planungen für die übrigen Gebäude im Baufeld 1 sowie für das Baufeld 2 und 3 übernommen, und zwar aufgrund der notwendigen Gebäude- und Prozesszusammenhänge für das Mobility Hub und das Ärzte- und Seniorenhaus. Die Aufteilung lässt abwechslungsreiche Fassadengestaltungen der unterschiedlichen Architekturbüros zu und schafft es damit, die einzelnen Gebäudeseiten des in der Jurysitzung angemerkten monotonen Gebäuderiegels des „Wohn-U“ vielfältiger/lebendiger zu gestalten. Die erforderlichen Abstandsflächen wurden überprüft und durch hochbauliche Anpassungen optimiert. Die Antrittsbereiche der Gebäudeteile, insbesondere zum neuen Platz im Zentrum des Projektes, wurden durchgearbeitet und im Zusammenspiel mit der Aufenthaltsqualität innerhalb der Hauptwegeachse und des Platzes erhöht. Die Gestaltung des neu geschaffenen Platzbereichs wurde auf die Hauptwegebeziehungen abgestimmt sowie an die Notwendigkeiten zur Unterbringung der Marktstände angepasst. Der Werner-Neben-Platz bildet das freiraumplanerische Scharnier zwischen Fritz-Manke-Weg und Hauptwegeachse bis zum S-Bahn-Haltepunkt Nettelnburg. Der Werner-Neben-Platz wird durch anschließende Planungen weiter qualifiziert werden.
Auf Wunsch des Eigentümers und nach Abstimmung mit dem Bezirksamt und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird empfohlen, die Anzahl an öffentlich geförderten Mietwohnungen auf 50% der Gesamt-BGF Wohnen zu erhöhen (20% 1. Förderweg; 30% 2. Förderweg). Die Erhöhung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus (Erhöhung des Anteils beider Förderwege) wird breite Bevölkerungskreise erreichen.
Planerische Überlegungen und Entwicklungen auf Seiten der Kirchengemeinde und des Bezirksamtes zum Ideenteil 2 (Kirchengrundstück und angrenzender Werner-Neben-Platz) haben dazu geführt, dass das Wettbewerbsergebnis für diesen Teilbereich nicht weiterverfolgt wird. An dem Standort ist kein gemeinsames Projekt von Kirchengemeinde und Bezirksamt in Hinblick auf Gemeinschaftshaus mehr umsetzbar, da Flächenverfügbarkeiten und nachbarschaftliche Themen zu einer fehlenden Umsetzbarkeit führen. Stattdessen prüft derzeit das Fachamt Sozialraummanagement für das Gemeinschaftshaus weitere Standorte in Bergedorf-West (Drucksache 20-1009). Die Kirchengemeinde beabsichtigt aber weiterhin die bauliche Neugestaltung ihres Grundstücks und strebt eine Realisierung einer KiTa und Wohnen mit anteilig Sonderwohnformen an. Dabei wird das Grundstück auch im Zusammenhang mit den südlichen Baufeldern innerhalb einer gemeinsamen Bebauungsplanung betrachtet. Die Überarbeitung des Kirchengrundstücks wird durch ein ergänzendes qualitätssicherndes Verfahren begleitet, welches dem Ausschuss in Kürze vorgestellt wird.
Neben dem Kirchengrundstück wird der Werner-Neben-Platz sowie der Vorbereich bis zur S-Bahn-Station Nettelnburg planerisch durch Projekte des Bezirksamtes auf Grundlage der Ergebnisse des Wettbewerbsverfahrens weiterentwickelt. Die Planungen, insbesondere die der Entree-Planung, stehen aufgrund anzupassender Freiraumqualitäten, Wegebeziehungen und verkehrlicher Aspekte in starker Abhängigkeit zum Neuen Quartierszentrum.
Die aktuellen Sachstände zu den Projekten wurden im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt: Freiraumbedarfsanalyse und -strategie Bergedorf-West am 01.02.2023 (Drucksache 21-1037.04) und Voruntersuchung Freiraum- und Verkehrskonzept Entree am 05.04.2023 (Drucksache 21-1037.06).
Zusammenfassend wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Projekt Quartierszentrum Bergedorf-West um ein sehr anspruchsvolles Projekt mit hohem Koordinierungsaufwand handelt. Insbesondere die Abstimmung mit der Vielzahl der Beteiligten, grundstückstechnische Fragen, die Entwicklung eines Konzeptes für den Mobility Hub mit der Integration von P+R-Stellplätzen und die völlige Neukonzeption dieses zentralen Bereiches von Bergedorf-West haben zu einem umfangreichen Abstimmungsaufwand geführt, der einen verhältnismäßig langen Zeitraum in Anspruch genommen hat. Insgesamt befindet sich die Projektentwicklung aber auf einem guten Weg, so dass die Planung in die Aufstellung eines Bebauungsplans überführt werden kann.
Bebauungsplanverfahren:
Wegen der Lage des Plangebiets und dem Planungsziel handelt es sich um ein Verfahren für die Stärkung der Innenentwicklung im Sinne von § 13a des Baugesetzbuchs, zumal die Grundstücke bereits heute weitgehend bebaut sind bzw. bebaut werden können. Dies bedeutet insbesondere, dass zur Beschleunigung der Planung ein Umweltbericht nicht erarbeitet werden muss, wenn die Prüfung ergibt, dass voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen vorliegen („Vorprüfung des Einzelfalls“). Das Bezirksamt wird die planungsbezogenen umweltrelevanten Aspekte ermitteln, bewerten und abwägen. In diesem Verfahren darf nach dem Baugesetzbuch auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden und muss in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung nur eine öffentliche Auslegung eines Planentwurfs durchgeführt werden. Auch vor den Hintergrund, dass die Öffentlichkeit bereits im Wettbewerbsverfahren intensiv beteiligt wurde, könnte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden. Sofern gewünscht, kann nach Zustimmung der Hamburger Fachdienststellen zum Planverfahren der Planungsstand z.B. im Rahmen einer frühzeitigen öffentlichen Auslegung zugänglich gemacht werden.
Der aktuelle Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplan Bergedorf 124 hat derzeit eine Größe von rund 48.600m². Er umfasst den Projektbereich des Neuen Quartierszentrums, das nördlich angrenzende Kirchengrundstück, den Werner-Neben-Platz sowie die Flächen bis zur S-Bahn-Station Nettelnburg (vgl. Anhang 2). Die genaue Abgrenzung des Plangebiets wird im Laufe des Bebauungsplanverfahrens noch ermittelt werden.
Hinweis: In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses wird die Überarbeitung der Planung und der erstellte Funktionsplan erläutert.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem überarbeiteten Entwurf der Funktionsplanung für das Quartierszentrum Bergedorf-West zu und beauftragt die Bezirksamtsleitung, zu gegebener Zeit das Bebauungsplanverfahren Bergedorf 124 einzuleiten.
Anlage 1: Funktionsplan
Anlage 2: Geltungsbereich Bebauungsplan
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