21-0742

Neues Quartierszentrum Bergedorf-West Hier: Ergebnis des städtebaulich-hochbaulichen Workshopverfahrens mit städtebaulich-freiraumplanerischen Ideenteilen und 7 teilnehmenden Büros

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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24.02.2021
Sachverhalt

 

RI Partners, POLARIS Real Estate Development GmbH, hat in Abstimmung mit dem Bezirksamt Bergedorf sowie der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen im August 2020 ein städtebaulich-hochbauliches Workshopverfahren für das ca. 7.974 m² große Grundstück im Quartierszentrum von Bergedorf-West am Friedrich-Frank-Bogen (Flurstücke 2088, 2089 und 3699) ausgelobt. Zum Verfahren gehören, neben dem Realisierungsteil, zwei städtebaulich-freiraumplanerische Ideenteile, die die Grundstücke des bestehenden P+R Platzes (Flurstück 2151) inkl. des umlaufenden Friedrich-Frank-Bogens mit einer Fläche von ca. 9.000 m² und die Fläche des Werner-Neben-Platzes (Flurstücke 2333 und 3378) sowie das angrenzende Kirchengrundstück (Flurstücke 2131 und 2087) umfassen (vgl. hierzu Anlage 1).

 

Ziel des Verfahrens war die Neuordnung und Aufwertung des heutigen Nahversorgungsstandortes am Friedrich-Frank-Bogen als zukünftiges Versorgungszentrum und attraktiver Wohnstandort. Das Verfahren fand unter breiter Einbindung der Öffentlichkeit statt. Im Vorfeld des Verfahrens haben Bürgerinnen und Bürger, Nutzer und Gewerbetreibende des Quartiers ab 31.07.2020 die Möglichkeit erhalten, ihre Belange und Wünsche für die Aufgabenstellung des Verfahrens abzugeben. Darüber hinaus wurden aus ihrer Mitte Vertreter gewählt, die am Zwischenkolloquium und der Jurysitzung teilnehmen und mitwirken konnten. Im Zwischenkolloquium (26.10.2020) hatten das Preisgericht, aber auch die ausgewählten Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, mit den teilnehmenden Büros über ihre ersten Ideen zu diskutieren. Unmittelbar vor der Jurysitzung standen der Öffentlichkeit die Wettbewerbsbeiträge digital zur Einsicht und zur Abgabe von Anmerkungen zur Verfügung. Die Stellungnahmen hieraus wurden dokumentiert, in der Jurysitzung ausführlich vorgetragen und flossen in die Juryentscheidung mit ein.

 

Das Preisgericht tagte am 21.01.2021 als hybride Veranstaltung unter den gesetzlich einzuhaltenden Covid-19-Schutzmaßnahmen. Sieben Planungsbüros waren aufgefordert, für das Quartierszentrum in Bergedorf West neue Ideen zu entwickeln. Das Preisgericht hat sich einstimmig für den Entwurf von KPW Papay Warncke und Partner Architekten mbB aus Hamburg in Zusammenarbeit mit Hahn Hertling Von Hantelmann Landschaftsarchitekten GmbH, ebenfalls aus Hamburg, entschieden (vgl. hierzu Anlage 2).

 

Zusammen mit den zweit- und drittplatzierten Büros Coido architects / Cordsen Ipach + Döll GmbH und BeL Sozietät für Architektur BDA, die auch in die Realisierung einbezogen werden sollen, wurden Entwürfe prämiert, die für das Quartierszentrum in Bergedorf-West neue positive städtebauliche aber auch soziale Impulse setzen und einen Mehrgewinn für die Bewohner schaffen.

 

Für die Jury war die städtebauliche Grundidee ausschlaggebend. Der Siegerentwurf sieht einen neuen zentralen Platz für das Quartierszentrum in Bergedorf-West vor, in dem sich die stadträumlichen Ankerpunkte der S-Bahn-Station im Süden, der Freiraumachse im Norden und der Einzelhandelsflächen im Osten begegnen und durch neue Wohn- und Einzelhandelsgebäude /bzw. Büro- Praxis- und Parkplatzflächen ergänzen.

 

Ermöglicht wird dies durch die Verlagerung des Zugangs zum Quartier auf die geplante Lage östlich des Bestandshochhauses der Bergedorf-Bille-Genossenschaft. Damit können die bestehenden und zukünftigen Einzelhandelsnutzungen durch Zusammenfassung an einem gemeinsamen Ort gestärkt und neue öffentliche/belebte Räume und Wegeverbindungen geschaffen werden.

 

Durch die Verlagerung des Zugangs zum Quartier sieht der Entwurf auf dem städtischen Grundstück zentrale Nutzungen wie die Quartiersgarage, Praxisflächen, Gewerbe- und Einzelhandelsflächen, Gastronomie und Seniorenwohnen vor.

 

Dem gegenüber schafft der westlich gelegene hofähnliche Innenbereich nördlich des Bestandshochhauses der Bergedorf-Bille-Genossenschaft einen großzügigen, ruhigen Freiraum mit den umliegenden Eigentums- und Mietwohnungen, der den Bewohnern als Erholungs- und Spielfläche zur Verfügung steht. Die Höhenentwicklung dieser Bebauung ist durch die Positionierung der Hochpunkte nach Norden und die Größe des Hofes nachvollziehbar. Im Bereich des Ideenteils 2 werden mit einem neuen Gemeinschaftshaus, einer Kita und Wohnungen Nutzungen vorgesehen, die zu einer Belebung des öffentlichen Raumes im Übergang zur Bestandsbebauung und zum Werner-Neben-Platz beitragen können.

 

Das Konzept sieht vor, ca. 290 Wohneinheiten (für Familien, Auszubildende, Senioren etc.) zu realisieren, von denen 30% der Wohnungen öffentlich geförderte Mietwohnungen sein werden.

 

Die Ergebnisse des Siegerentwurfs sollen in einem aufbauenden Masterplan für den Funktionsplanungsprozess weiter bearbeitet werden. Dabei sollen diezweit- und drittplatzierten Büros Coido architects / Cordsen Ipach + Döll GmbH und BeL Sozietät für Architektur BDA in den Masterplan in Teilen integriert werden:  Die zweit- und drittplatzierten Entwürfe sollen dabei die Gelegenheit bekommen ihre architektonische Stärke einzubringen und den Siegerentwurf mit ihren Fassadengestaltungen und Grundrissen (der jeweils individuelle Ausdruck an Materialität/ Formensprache/ Detail/ Farbgebung) für zu definierende Bereiche positiv ergänzen. So entstehen vielfältige Handschriften für die Neuordnung und Belebung des Zentrums in Bergedorf-West.

 

Das Wettbewerbsergebnis wird im Stadtentwicklungsausschuss mit einer Präsentation vorgestellt.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis des städtebaulich-hochbaulichen Workshopverfahren mit städtebaulich-freiraumplanerischen Ideenteilen „Neues Quartierszentrum Bergedorf-West“ zur Kenntnis und bittet den Bezirksamtsleiter,

                      die weitere Entwicklung an diesem Standort auf der Grundlage des Siegerentwurfes fortzuführen,

                      den Funktionsplan zur gegebener Zeit im Stadtentwicklungsausschuss zu vorzustellen, um über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zu entscheiden zu lassen und

                      über die Weiterentwicklung der hochbaulichen Entwürfe zu einem späteren Zeitpunkt zu informieren.

 

Anhänge