22-0848

Bebauungsplanverfahren Kirchwerder 34 (Südlich Karkenland) hier: Zustimmung zur Öffentlichkeitsbeteiligung (Internetveröffentlichung)

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 03.06.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 5

Sachverhalt

Planungsziele, Beteiligung des Stadtentwicklungsausschusses

Durch den Bebauungsplan Kirchwerder 34 soll die Ortslage zwischen dem Wohngebiet Karkenland und der Stadtteilschule Kirchwerder arrondiert werden, indem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets auf derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen geschaffen werden. Bereits bebaute Grundstücke am Kirchenheerweg sollen in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen werden, um die gewünschte städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern.

Der Bebauungsplan basiert im Wesentlichen auf dem Siegerentwurf eines städtebaulich-frei- raumplanerischen Workshops und einer Konzeptausschreibung. Die bereits bebauten Grundstücke werden zur Sicherung und Entwicklung einer städtebaulichen Gesamtkonzeption in den Geltungsbereich einbezogen.

Der Stadtentwicklungsausschuss hatte dem Bebauungsplanverfahren und dem Städtebaulichen Konzept in seiner Sitzung im April 2023 zugestimmt (Drs. 21-1657). Seither wurden im Wesentlichen Gutachten und der Bebauungsplanentwurf erarbeitet und mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt, und der Städtebauliche Vertrag wurde konzipiert und mit dem Planungsbegünstigten / Vorhabenträger verhandelt. Mit ihm verhandelt der LIG (Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen) den Grundstückskaufvertrag.

Durch die planungsrechtliche Vorbereitung von Wohnungsbau soll der Bebauungsplan zur Umsetzung der Ziele des Vertrags r Hamburg Wohnungsneubau sowie des bezirklichen Wohnungsbauprogramms beitragen.

Ein weiteres wesentliches Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen r den Bau eines Fuß- und Radwegs, der als Schulweg zwischen Ortskern und Stadtteilschule dienen soll. Er würde eine verkehrlich sicherere Alternative zum Kirchenheerweg darstellen.

Im Unterschied zur vormaligen Planung soll im Plangebiet keine Kindertagesstätte angesiedelt werden, da die Kindertagesstätten in Kirchwerder den Bedarf decken können, der aus dem Neubaugebiet erwartet werden kann.

Planungsinhalte

Der Bebauungsplanentwurf sichert die Grundzüge der Planung. Diese kommen darin zum Ausdruck, dass das Plangebiet für das Neubaugebiet vier Streifen mit unterschiedlichen städtebaulichen Qualitäten entsprechend ihrer jeweiligen Lage aufweist: Am Kirchenheerweg und am Ortsrand eine aufgelockerte Bebauung, in der Plangebietsmitte dichtere Bauweisen mit Wohnhöfen. Die Fläche wird insgesamt überlagert von einem Höhenkonzept mit eher niedrigen Gebäuden Richtung Kirchenheerweg, Karkenland und Ortsrand. Dies entspricht den Abstimmungen im Stadtentwicklungsausschuss. Im Ergebnis sollen unterschiedliche Wohnformen angeboten werden: freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser/Hausgruppen und Mehrfamilienhäuser, mithin sowohl individuelle als auch eher gemeinschaftlich orientierte Wohnformen.

Der Landschaftskorridor, der westlich der Stadtteilschule liegt, soll über das Plangebiet bis zur Straße Karkenland fortgeführt werden. Hier sollen im Wesentlichen der o.g. Fuß- und Radweg, Regenrückhalteflächen und ein öffentlich zugänglicher Spielplatz liegen.

Wohnungsbau

Im Neubaugebiet können ca. 85 Wohneinheiten errichtet werden, und zwar voraussichtlich 15 freistehende Einfamilienhäuser, 10 ein- oder zweigeschossige Doppelhaushälften, 28 zweigeschossige Reihenhäuser und 32 Wohnungen im Geschosswohnungsbau.

Mindestens 35 % der Geschosswohnungen sind als öffentlich geförderte Wohnungen im 1. Förderweg zu realisieren, davon ein Drittel sind für vordringlich wohnungssuchende Haushalte zu realisieren.

Im Bereich Kirchenheerweg 59 bis 61 kann infolge des Bebauungsplans ein Gebäude ergänzt werden.

Verkehr

r die Erschließung sollen Wohnnutzungen im Bereich Kirchenheerweg 55/57 zurückgebaut werden; die Inanspruchnahme der betroffenen Fläche wurde abgestimmt.

Die Ergebnisse der Kapazitätsnachweise zeigen, dass die prognostizierten Verkehre unter Berücksichtigung der im Jahr 2024 erhobenen Bestandsverkehre leistungsgerecht am neuen Knotenpunkt Kirchenheerweg / Planstraße abgewickelt werden können. In der Morgen- und Nachmittagsspitze wird die höchste Qualitätsstufe „A“ erreicht.

Der Stellplatzschlüssel im Neubaugebiet beträgt auf Grundlage des Funktionsplans 1,36. Der Schlüssel für Besucherstellplätze im Öffentlichen Raum beträgt 0,26. Er liegt damit angesichts der ländlichen Lage höher als der in Hamburg übliche Schlüssel von 0,2.

Eingriffe in Natur und Landschaft

Die Eingriffe in Natur und Landschaft, die der Bebauungsplan zulässt, wurden ermittelt. Im Bebauungsplanverfahren wurden Maßnahmen zur Minderung von Umweltauswirkungen geprüft und nach Abwägung solche Regelungen festgesetzt, die unter Berücksichtigung der städtebaulichen Situation und der umweltbezogenen Werte möglichst optimal sind. Dies betrifft insbesondere die bauliche Dichte, Gebäudehöhen, Begrünungen und Eingrünungen, Erhalt und Entwicklung von Flächen für die Oberflächenentwässerung und insektenfreundliche Beleuchtungen.

Der Eingriff in das Schutzgut Fläche durch die erstmalige Inanspruchnahme von rund 2,8 ha Fläche stellt sich zwar als erheblich dar, kann jedoch im Rahmen der Planungsziele nicht vermieden werden, da die Inanspruchnahme von Flächen für den dringend benötigten Wohnungsbau und zur Herstellung eines Schulweges erforderlich ist.

Ohne Ausgleichsmaßnahmen würden die Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen zu einem Defizit von 110.382 Punkten sowie der Pflanzen- und Tierwelt zu einem Defizit von 124.238 Punkten führen.

Der Ausgleich erfolgt auf den Flurstücken 10453 (A1), 1719 (A2), 1088 (A3) und 1093 (A4) der Gemarkung Kirchwerder (vgl. Anhang zur Begründung). Im Hinblick auf den Bebauungsplan wurden auf der Ausgleichsfläche A1 bereits zwei Stillgewässer, ein Ufersaum, extensiv genutztes Magergrünland sowie Landschaftswälle hergestellt. Auf der Fläche A2 ist bereits die Entwicklung und Bewirtschaftung von artenreichem Grünland erfolgt. Auf der Fläche A3 wird ein Grabenrandstreifen mit streifenweiser Einsaat von artenreichem Regiosaatgut umgesetzt sowie die Bewirtschaftung und Entwicklung einer artenreichen Mähwiese. Auf der Fläche A4 sind die Entwicklung von artenreichem Grünland sowie die Herstellung breiter Gräben und eines Großseggenriedes vorgesehen.

Durch die Maßnahmen werden 117.429 Punkte für die Aufwertung von Bodenfunktionen sowie 125.389 Punkte für die Pflanzen- und Tierwelt erzielt. Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung weist somit sowohl für die Bodenfunktionen als auch für die Pflanzen- und Tierwelt einen positiven Saldo auf: Für die Bodenfunktionen ergibt sich ein Überschuss von 7.047 Punkten, für die Pflanzen- und Tierwelt von 1.151 Punkten.

heres kann insbesondere im Kapitel 5.13.5 der Begründung zum Bebauungsplan entnommen werden. Das Gutachten zur Eingriffs-/ Ausgleichsermittlung und der landschaftsplanerische Fachbeitrag werden ab dem Zeitpunkt der anstehenden Öffentlichkeitsbeteiligung online und zur Einsichtnahme im Bezirksamt bereitgestellt.

Städtebaulicher Vertrag

Zur Sicherung von stadtentwicklungspolitischen Zielen, die über die Regelungsmöglichkeiten des Bebauungsplans hinausgehen, soll mit dem Planungsbegünstigten / Vorhabenträger ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden. Darin sind Regelungen u.a. zur Erschließung, zu öffentlich gefördertem Wohnungsbau, zu naturschutzrechtlichen Anforderungen, zur Übernahme von Kosten für naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen und zu öffentlich zugänglichen Grünflächen vorgesehen (vgl. Drucksache im nicht öffentlichen Teil).

Weiteres Vorgehen

Vor der Öffentlichkeitsbeteiligung soll der Städtebauliche Vertrag unterzeichnet werden. Die Veröffentlichung des Planentwurfs und der umweltrelevanten Informationen wird voraussichtlich vom 6. Juli 2026 bis 14. August 2026 stattfinden und somit unter Berücksichtigung der Ferienzeit länger sein als der gesetzlich vorgeschriebene Zeitraum von 1 Monat bzw. mindestens 30 Tagen. Die Unterlagen können im Internet eingesehen werden auf der Seite https://bauleitplanung.hamburg.de/, außerdem im Bezirksamt. In dem genannten Zeitraum kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen werden von der Verwaltung geprüft, ggf. mit anderen Fachdienststellen abgestimmt und an den Stadtentwicklungsausschuss und die Bezirksversammlung zur Beratung geleitet. Bei Zustimmung kann die Bezirksamtsleitung den Bebauungsplan feststellen.

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zu unter der Voraussetzung, dass der städtebauliche Vertrag unterzeichnet wird (vgl. nichtöffentlicher Teil).

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

Bebauungsplanentwurf (Entwürfe für Planzeichnung, Verordnung, Begründung)

Lokalisation Beta
Kirchwerder Karkenland Kirchenheerweg Naturschutzgebiet Zollenspieker A1

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