21-1263.02

Zusätzliche Mittel für Personalkosten durch TV-L Tarifabschluss

Bericht

Letzte Beratung: 17.05.2022 Jugendhilfeausschuss Ö 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.02.2022 wurde über den Antrag der Freien Träger (DS 21-1263) sowie über den Änderungsantrag der Koalition (DS 21-1263.01) beraten. Die Freien Träger haben während der Sitzung einen Änderungsantrag eingebracht, auf dessen Wortlaut sich alle einstimmig einigen konnten.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Jugendamt wird aufgefordert, gegenüber der Fachbehörde die durch die Tariferhöhung und Corona-Sonderzahlung entstehenden Mehrbedarfe der freien Träger im Bezirk Bergedorf gegenüber der zuständigen Fachbehörde und dem Jugendhilfeausschuss darzustellen.
     
  2. Die Fachbehörde wird gebeten, kurzfristig den durch die Tarifvereinbarung zum TV-L entstehenden Personalkostenmehrbedarf, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Mehrbedarfs für die sogenannte Corona-Sonderzahlungen zusätzlich in die Rahmen- und Zweckzuweisung einzustellen.

    Diese Mittel werden vom Bezirk Bergedorf so bewirtschaftet, dass Trägern, die den TV-L ordentlich anwenden bzw. Trägern, die sich bei Ihren Vergütungen ihrer Beschäftigten am TV-L orientieren, diese Einmalzahlung in Höhe ihres Stellenumfangs im Projekt bewilligt wird. Alle anderen Träger erhalten je nach ihrem individuellen Tarifabschluss 2022 gem. ihrem Tarif/AVR, die dadurch entstehenden Mehrkosten aus den genannten Mitteln.
     


Anmerkung/ Hinweis zum letzten Satz Pkt. 3:

Aufgrund des Besserstellungsverbotes wird Trägern, die einen anderen Tarifvertrag als die FHH haben, ggf. nur das ausgezahlt werden können, was auch die FHH zahlt. Zahlungen, die sich aus den anderen Tarifverträgen ergeben und ggf. höher sind, als der Tarifvertrag den die FHH anwendet, werden nicht geleistet werden können, da dies gegen geltendes Haushaltsrecht verstoßen würde.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

 

keine 

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