Zusätzliche Mittel für Personalkosten durch TV-L Tarifabschluss
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.02.2022 wurde über den Antrag der Freien Träger (DS 21-1263) sowie über den Änderungsantrag der Koalition (DS 21-1263.01) beraten. Die Freien Träger haben während der Sitzung einen Änderungsantrag eingebracht, auf dessen Wortlaut sich alle einstimmig einigen konnten.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Anmerkung/ Hinweis zum letzten Satz Pkt. 3:
Aufgrund des Besserstellungsverbotes wird Trägern, die einen anderen Tarifvertrag als die FHH haben, ggf. nur das ausgezahlt werden können, was auch die FHH zahlt. Zahlungen, die sich aus den anderen Tarifverträgen ergeben und ggf. höher sind, als der Tarifvertrag den die FHH anwendet, werden nicht geleistet werden können, da dies gegen geltendes Haushaltsrecht verstoßen würde.
keine