21-1263.03

Zusätzliche Mittel für Personalkosten durch TV-L Tarifabschluss

Bericht

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30.06.2022
Sachverhalt

Berichterstatter: Herr Thomsen

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.05.2022 wurde die Drucksache 21-1263.02 beraten. Die Änderungen aus der Sitzung der Bezirksversammlung, vom 31.03.2022, wurden einstimmig übernommen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Jugendamt wird aufgefordert, gegenüber der Fachbehörde die durch die Tariferhöhung und Corona-Sonderzahlung entstehenden Mehrbedarfe der freien Träger im Bezirk Bergedorf gegenüber der zuständigen Fachbehörde und dem Jugendhilfeausschuss darzustellen.
     
  2. Die Fachbehörde wird gebeten, kurzfristig den durch die Tarifvereinbarung zum TV-L entstehenden Personalkostenmehrbedarf, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Mehrbedarfs für die sogenannte Corona-Sonderzahlungen zusätzlich in die Rahmen- und Zweckzuweisung einzustellen. Diese Mittel werden vom Bezirk Bergedorf so bewirtschaftet, dass Trägern, die den TV-L ordentlich anwenden bzw. Trägern, die sich bei Ihren Vergütungen ihrer Beschäftigten am TV-L orientieren, diese Einmalzahlung in Höhe ihres Stellenumfangs im Projekt bewilligt wird. Alle anderen Träger erhalten je nach ihrem individuellen Tarifabschluss 2022 gem. ihrem Tarif/AVR unter Berücksichtigung des Besserstellungsverbotes, die dadurch entstehenden Mehrkosten aus den genannten Mitteln.

 


Anmerkung/ Hinweis zum letzten Satz Pkt. 2:

Aufgrund des Besserstellungsverbotes wird Trägern, die einen anderen Tarifvertrag

als die FHH haben, ggf. nur das ausgezahlt werden können, was auch die FHH

zahlt. Zahlungen, die sich aus den anderen Tarifverträgen ergeben und ggf. höher

sind, als der Tarifvertrag den die FHH anwendet, werden nicht geleistet werden können,

da dies gegen geltendes Haushaltsrecht verstoßen würde.

 

Anhänge

keine