21-1018.02

Wiedereröffnung der Informations- und Annahmestelle des Finanzamts in Bergedorf

Mitteilung

Letzte Beratung: 25.11.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 9.1

Sachverhalt

 

Die Finanzbehörde, Steuerverwaltung, nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung Drucksche 21-1018.01 wie folgt Stellung:

 

 

Die Bezirksversammlung bittet darum, die Informations- und Annahmestelle (IAS) in Bergedorf möglichst umgehend wieder zu eröffnen.

 

Auf Einladung des Hauptausschusses der Bezirksversammlung hat eine Referentin der Finanzbehörde die Gründe für die noch andauernde Schließung der Außenstelle des Finanzamtes Hamburg-Ost in Bergedorf in der Sitzung am 09.09.2021 bereits persönlich erläutert.

Zum schriftlichen Ersuchen vom 23.09.2021 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die vorübergehende Schließung der IAS in Bergedorf ist eine weiterhin notwendige Maßnahme aufgrund der Corona-Pandemie. Hierbei stehen die Eindämmung der Ausbreitung des Virus und der Schutz sowohl der Beschäftigten des Finanzamtes als auch der Besucherinnen und Besucher im Fokus. Weder zum Zeitpunkt der Schließung noch hinterher gab es Überlegungen dazu, die IAS in Bergedorf nicht wieder zu öffnen. So wurde auch bei der Wiedereröffnung der IAS an den Hauptstandorten im August 2021 geprüft, ob eine Öffnung auch in den ausgelagerten IAS in Bergedorf, Wandsbek, Bramfeld und Blankenese möglich sei. Im Interesse einer Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen und unter Beachtung der Hygienekonzepte und weiteren Vorgaben aufgrund der Corona-Pandemie, hat sich die Steuerverwaltung für die Beibehaltung der Schließung aller Außenstellen entschieden.

 

Darüber hinaus sei angemerkt, dass sich das Besucheraufkommen in den IAS der Hauptstandorte seit Beginn der Pandemie deutlich reduziert hat. So hat sich die Zahl der Besucherinnen und Besucher im Vergleich der Monate August und September 2019 gegenüber 2021 um fast zwei Drittel verringert. Demgegenüber steht eine deutliche Steigerung der über ELSTER eingereichten Einkommensteuererklärungen im Jahr 2020 gegenüber 2019 um rd. 10% und im Vergleich der Monate Januar bis September 2020 zu 2021 sogar um 16%.

 

Es wird erneut daraufhin gewiesen, dass für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Finanzämter generell kein Besuch in der IAS erforderlich ist. Sämtliche Anliegen können auch telefonisch, elektronisch oder per Brief vorgetragen werden. Darüber hinaus können alle wieder geöffneten IAS der Regionalfinanzämter besucht werden. Steuererklärungsvordrucke sind im Gebäude der IAS Bergedorf sowie an allen Hauptstandorten erhältlich und können auch aus dem Internet heruntergeladen und ausgedruckt werden, sofern eine elektronische Abgabe der Steuererklärung nicht gesetzlich vorgeschrieben bzw. nicht möglich ist.

 

In begründeten Einzelfällen – hierzu können insbesondere Anliegen von Seniorinnen und Senioren gehören – sendet das Finanzamt auf Anfrage auch Steuererklärungsvordrucke zu. Fertiggestellte Steuererklärungen können in den Briefkasten am Standort der IAS Bergedorf kostenfrei eingeworfen werden.

 

Vor diesem Hintergrund ist aktuell keine kurzfristige Wiedereröffnung der IAS Bergedorf sowie der anderen Außenstellen beabsichtigt. Die Entwicklung des Infektionsgeschehens wird laufend beobachtet und die Lage regelmäßig neu bewertet.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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