Wie ist der Sachstand beim Bebauungsplanverfahren für einen Schaustellerplatz am Dweerlandweg?
Kleine Anfrage
der BAbg. Capeletti, Pelch, Garbers, Froh, Woller und der CDU-Fraktion
In der öffentlichen Antwort auf das Auskunftsersuchen der CDU-Fraktion „Bebauungsplanverfahren für einen Schaustellerplatz am Dweerlandweg“ (Drs. 21-1962.01 vom 29.02.2024) teilte die Behörde für Wirtschaft und Innovation u.a. folgendes mit:
„Gemäß Drucksache 21-1439 soll im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft werden, ob der Schaustellerplatz vom Brennerhof an den Dweerlandweg umgesiedelt werden kann. In diesem Verfahren sind die naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Fragestellungen von besonderer Bedeutung. (…)
Die naturschutzfachlichen Gutachten hat die Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (HIE) in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer Landesbetrieb Immobilien Management (LIG) und dem Bezirk Bergedorf beauftragt. Der Artenschutzfachbeitrag liegt voraussichtlich im Laufe des ersten Halbjahres des Jahres 2024 vor. Weitere Untersuchungen werden erst erarbeitet werden können, wenn die naturschutzfachlichen Untersuchungen erwarten lassen, dass das Planungsziel mit naturschutzfachlichen Belangen vereinbar ist bzw. vereinbart werden kann. Zuständig für die Prüfung der Gutachten und die nachfolgende Umweltprüfung als Teil des Bebauungsplanverfahrens ist das Bezirksamt Bergedorf, das hierbei die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
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