22-0585.01

Wie ist der Sachstand beim Bebauungsplanverfahren für einen Schaustellerplatz am Dweerlandweg?

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage

der BAbg. Capeletti, Pelch, Garbers, Froh, Woller und der CDU-Fraktion

In der öffentlichen Antwort auf das Auskunftsersuchen der CDU-Fraktion „Bebauungsplanverfahren für einen Schaustellerplatz am Dweerlandweg“ (Drs. 21-1962.01 vom 29.02.2024) teilte die Behörde für Wirtschaft und Innovation u.a. folgendes mit:

Gemäß Drucksache 21-1439 soll im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft werden, ob der Schaustellerplatz vom Brennerhof an den Dweerlandweg umgesiedelt werden kann. In diesem Verfahren sind die naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Fragestellungen von besonderer Bedeutung. (…)

Die naturschutzfachlichen Gutachten hat die Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (HIE) in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer Landesbetrieb Immobilien Management (LIG) und dem Bezirk Bergedorf beauftragt. Der Artenschutzfachbeitrag liegt voraussichtlich im Laufe des ersten Halbjahres des Jahres 2024 vor. Weitere Untersuchungen werden erst erarbeitet werden können, wenn die naturschutzfachlichen Untersuchungen erwarten lassen, dass das Planungsziel mit naturschutzfachlichen Belangen vereinbar ist bzw. vereinbart werden kann. Zuständig für die Prüfung der Gutachten und die nachfolgende Umweltprüfung als Teil des Bebauungsplanverfahrens ist das Bezirksamt Bergedorf, das hierbei die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.“

Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

Gemäß dem Baugesetzbuch werden Bebauungsplanverfahren durchgeführt, sobald und soweit sie für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich sind. Das Bebauungsplanverfahren Billwerder 32 dient mittelbar der Ansiedlung von gewerblichen Nutzungen im Gewerbegebiet am Brennerhof, die perspektivisch über den aktuell im Gewerbegebiet befriedigten Bedarf hinausgehen. Zuständig für die bedarfsgerechte Erarbeitung von Plänen und Gutachten istdie planungsbegünstigte Hamburg Invest. Die Ergebnisse werden vom Bezirksamt geprüft und im weiteren Verfahren mit anderen Belangen abgewogen.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen der Kleinen Anfrage wie folgt beantwortet:

  1. Wann wurde das naturschutzfachliche Gutachten in Auftrag gegeben?

Hamburg Invest hat naturschutzfachliche Gutachten im Juni 2022 und März 2023 als Beiträge zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag in Auftrag gegeben.

  1. Liegt das naturschutzfachliche Gutachten mittlerweile vor? Wenn ja, seit wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum, nicht.

Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag liegt dem Bezirksamt seit April 2024 vor. Die Auswertung ergab, dass die Eingriffe in Natur und Landschaft einschließlich des besonderen Artenschutzes vorbehaltlich des weiteren Bebauungsplanverfahrens bewältigt werden können.

  1. Wurden zwischenzeitlich weitere Gutachten in Auftrag gegeben? Wenn ja, welche, wann und mit welchen Ergebnissen?

Siehe Antwort zu Frage 4

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des Bebauungsplanverfahrens und was sind die nächsten Handlungsschritte?

Das Lärmkataster für Hamburg gibt Hinweise, dass die für einen Schaustellerplatz zu prüfende Fläche lärmtechnisch problematisch ist. Eine entsprechende Untersuchung wurde von Hamburg Invest bisher nicht in Auftrag gegeben. Die weiteren Handlungsschritte werden zu gegebener Zeit aus dem Gutachten abgeleitet.

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Dweerlandweg Billwerder

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