21-1962.01

Bebauungsplanverfahren für einen Schaustellerplatz am Dweerlandweg

Antwort

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06.03.2024
29.02.2024
Ö 9.4
Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg Capeletti, Froh, Pelch, Garbers, Woller und Fraktion der CDU

 

 

Mit der Beschlussvorlage „Bebauungsplanverfahren für einen Schaustellerplatz am Dweerlandweg“ (Drs. 21-0921 vom 02.06.2021) wurde der Hauptausschuss ermächtigt, ein Bebauungsplanverfahren für eine Fläche am Dweerlandweg zu verabschieden. Schon einen Monat später, mit der Drucksache 21-0976 vom 15.07.2021, stimmte der Hauptausschuss der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens am Dweerlandweg (B-Plan Moorfleet 18) zu.

 

Der Sachverhalt wird durch erste Prüfungen u.a. wie folgt dargestellt:
Die Flächengröße erscheine ausreichend, die Erschließung sei mit geringfügigen Anpassungen geeignet, die Fläche befände sich in der Nähe des bisherigen Schaustellerplatzes, es bestehe eine grundsätzliche städtebauliche und landschaftsplanerische Eignung, es gäbe keine Konflikte mit benachbarten bzw. vorhandenen Nutzungen.

 

Die Eignung und Abgrenzung der Flächen werde vertieft zu betrachten sein. Dabei sei u.a. eine Umweltprüfung, eine Nutzungskonzeption, sowie die Prüfungen der Faktoren Entwässerung, Lärmschutz, Erschließung, Eingrünung, Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft durchzuführen.

 

In einem Bericht der BZ vom 24 Oktober 2023 wird vom Sprecher des Bezirksamts u.a. ausgeführt:
r das B-Planverfahren zur bodenrechtlichen Vorbereitung der geplanten Nutzung seien einige Fachgutachten, etwa jahreszeitorientierte Kartierungen für Vögel, Fledermäuse, Berichte zu Biotopen und schützenswerte Arten erforderlich. Wenn die Auswertung der naturschutzfachlichen Gutachten ergeben habe, dass die weitere Planung durchgeführt werden könne, sollen weitere Beauftragungen erarbeitet werden. Bis der B-Plan beschlossen werde, dürfte mindestens noch ein Jahr vergehen.

Da aus unserer Sicht mindestens zwei Behörden (BWI und BUKEA) und das Bezirksamt zuständig sind, soll dieses Auskunftsersuchen dazu dienen festzustellen, was in den knapp 2,5 Jahren geschehen ist und welche Erkenntnisse darüber vorliegen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

 

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlagen von Auskünften der Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (HIE) wie folgt:

 

Vorbemerkung

Gemäß Drucksache 21-1439 soll im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft werden, ob der Schaustellerplatz vom Brennerhof an den Dweerlandweg umgesiedelt werden kann. In diesem Verfahren sind die naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Fragestellungen von besonderer Bedeutung; planungsrechtlich ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Umweltprüfung führt alle relevanten umweltbezogenen Informationen zusammen, die im Bebauungsplanverfahren ermittelt werden bzw. auftreten, und bewertet diese. Als Grundlage für die Umweltprüfung sind somit verschiedene Gutachten zu erarbeiten.

Die naturschutzfachlichen Gutachten hat die HIE in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer Landesbetrieb Immobilien Management (LIG) und dem Bezirk Bergedorf beauftragt. Der Artenschutzfachbeitrag liegt voraussichtlich im Laufe des ersten Halbjahres des Jahres 2024 vor. Weitere Untersuchungen werden erst erarbeitet werden können, wenn die naturschutzfachlichen Untersuchungen erwarten lassen, dass das Planungsziel mit naturschutzfachlichen Belangen vereinbar ist bzw. vereinbart werden kann. Zuständig für die Prüfung der Gutachten und die nachfolgende Umweltprüfung als Teil des Bebauungsplanverfahrens ist das Bezirksamt Bergedorf, das hierbei die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

  1. Welche Stelle ist für die Durchführung bzw. Erstellung der Umweltprüfung zuständig?
  2. Liegt bereits ein Ergebnis der Umweltprüfung vor? Wenn nein, wann wurde der Auftrag dazu erteilt und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

 

Zu 1. und 2.:

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Welche Stelle ist für die Durchführung bzw. Erstellung der Nutzungskonzeption zuständig?
  2. Liegt bereits ein Ergebnis der Nutzungskonzeption vor? Wenn nein, wann wurde der Auftrag dazu erteilt und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

 

Zu 3. und 4.:

Zuständig für die Vergabe und Erarbeitung der Nutzungskonzeption ist die HIE, die dabei die berührten Dienststellen beteiligen wird. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

  1. Welche Stelle ist zuständig für die Prüfung des Faktors Entwässerung?
  2. Liegt bereits ein Ergebnis der Entwässerungsprüfung vor? Wenn nein, wann wurde der Auftrag dazu erteilt und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
  3. Welche Stelle ist zuständig für die Prüfung des Faktors Lärmschutz?
  4. Liegt bereits ein Ergebnis der Lärmschutzprüfung vor? Wenn nein, wann wurde der Auftrag dazu erteilt und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
  5. Welche Stelle ist zuständig für die Prüfung des Faktors Erschließung?
  6. Liegt bereits ein Ergebnis der Prüfung vor? Wenn nein, wann wurde der Auftrag dazu erteilt und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
  7. Welche Stelle ist zuständig für die Prüfung des Faktors Eingrünung?
  8. Liegt bereits ein Ergebnis der Prüfung vor? Wenn nein, wann wurde der Auftrag dazu erteilt und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
  9. Welche Stelle ist zuständig für die Prüfung des Ausgleichs von Eingriffen in Natur und Landschaft?
  10. Liegt bereits ein Ergebnis der Prüfung vor? Wenn nein, wann wurde der Auftrag dazu erteilt und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

 

Zu 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 und 14:

Siehe Vorbemerkung.

 

 

  1. lt die Wirtschaftsbehörde bzw. die HIE Kontakt zu den Schaustellern um sie über die Entwicklungen in Kenntnis zu setzen? Wenn ja, wie oft und wann letztmalig? Wenn nein, warum nicht?

 

Zu 15:

Ja, die HIE setzt die Schausteller regelmäßig im Rahmen von quartalsweisen Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Schausteller über die Entwicklungen in Kenntnis, zuletzt am 18.10.2023.

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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