Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 06.03.2024

Ö 1

Vor Eintritt in die Tagesordnung Belehrung eines neuen Mitglieds über Rechte und Pflichten

Herr Jarchow begrüßt das neue stellvertretende Mitglied des Stadtentwicklungsausschusses, Herrn Johann Grasshoff (LINKE) und weist ihn auf seine Eigenschaft als Amtsträger und auf die Bestimmungen nach den §§ 108e Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, 203 Verletzung von Privatgeheimnissen, 331 Vorteilsannahme, 332 Bestechlichkeit und 353 b Verletzung des Dienstgeheimnisses des Strafgesetzbuches sowie nach den §§ 6 Ausübung des Mandats, 7 Verschwiegenheit und 11 Verschwiegenheit von Beschäftigten der Fraktionen des Bezirksverwaltungsgesetzes hin.

 

Er ist zur Verschwiegenheit über alle Ange­legen­heiten verpflichtet, die ihm durch Akten­einsicht und in den nichtöffentlichen Sitzungen bekannt geworden sind bzw. bekannt werden.

 

Ein entsprechendes Informationsblatt wurde ihm bereits zugesandt.

Ö 2 - 21-1396.03

Beschluss über die Tagesordnung

Die Tagesordnung wird einvernehmlich ohne Änderungen beschlossen.

 

Ö 3 - 21-1396.03

Hochbauliches Werkstattverfahren Karstadt am Bergedorfer Markt hier: Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfs, Abstimmung der Funktionsplanung und Einleitung des Bebauungsplanverfahrens (Nachrichtliche Hinzuladung des Fachausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verbraucherschutz )

Herr Panz stellt die Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfs und die Funktionsplanung anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.

 

Herr Krohn möchte wissen, wie viele der 22 geplanten Stellplätze für Wohnungsmieter bzw. Gewerbe vorgesehen seien.

 

Herr Panz verweist auf die Fachanweisung Stellplätze, die einen spezifischen Stellplatzschlüssel je m2 gewerblicher Nutzung (Handel oder Gastronomie) vorgebe. Die genauen Zahlen gibt er zu Protokoll.

 

Protokollnotiz:  

Für Verkaufsstätten ist je 75 qm Verkaufs-/ Nutzfläche - 1 Stellplatz zu planen, mindestens jedoch je 1 Stellplatz pro Verkaufsladen. Für gastronomische Angebote (Gaststätten) ist je 10 Sitzplätze - 1 Stellplatz einzuplanen, wobei 75 Prozent Besucher:innen-Stellplätze und 3 Prozent barrierefrei sein sollen. Für Wohngebäude sind keine Stellplätze nachzuweisen (vgl. Bauprüfdienst (BPD) 2022-02 - Mobilitätsnachweis).

 

Herr Nagel- Heyer (Reese Baumanagement) erklärt, dass die Erstellung des gewerblichen Nutzungskonzeptes noch nicht abgeschlossen sei und man daher noch keine genauen Angaben zur Stellplatzverteilung machen könne.

 

Herr Polkowski erinnert, dass im ursprünglichen Wettbewerbsergebnis Abschrägungen des großen Baukörpers geplant waren und drückt aus, dass dieser seiner Meinung nach ohne die Abschrägungen an Attraktivität verliere.

 

Herr Panz stellt fest, dass im Wettbewerbsergebnis keine abgeschrägten Ecken/ Abschrägungen vorgesehen waren. Nach weitergehender Diskussion der Entwürfe sei der Auftrag an Architekten und Bauherren entwickelt worden, dies zu erproben.

 

Herr Dr. Jansen und Herr Becker (NOTO Architekten) bestätigen, dass die Ecken im Wettbewerbsergebnis nicht abgeschrägt waren. Man habe diesbezüglich Zeichnungen angefertigt, die auch in die Diskussion mit dem Oberbaudirektor (OD) eingeflossen seien. Einer weiteren Prüfung der abgeschrägten Ecken stehe man offen gegenüber und der Bauherr habe diese Prüfung mit dem OD und Bezirksamt vereinbart.

 

Herr Panz gibt an, dass der überarbeitete hochbauliche Entwurf zu gegebener Zeit im Ausschuss vorgestellt wird.

 

Frau Westberg fragt,

1) ob auch die Verschattungssituationen im Herbst und im Winter geprüft wurden.

2) ob die Energiebilanz der Gebäude bereits festgelegt wurde.

3) wie der Umgang mit Brauchwasser geplant sei.

4) inwieweit alte Materialien als Baustoffe genutzt werden.

5) ob der Kinderspielpatz öffentlich zugänglich sein wird.

 

Herr Panz antwortet,

1) dass die in der europäischen Norm festgelegten Bemessungsstichtage für die Verschattungsstudie genutzt wurden.

2) dass die Energiebilanz zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar sei, da man sich im Stadium von Funktions- und Bebauungsplanung befinde. Diese werde im Rahmen der Objektplanung Hochbau erörtert.

3/4) dass das Thema der Brauchwassernutzung zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bearbeitet werde und erklärt, die Themen Brauchwassernutzung, Energiebilanz sowie Baustoffnutzung in die weiteren Gespräche zur Objektplanung Hochbau mitzunehmen.

5) dass die Kinderspielfläche privat sein werde gemäß der Vorgaben der HBauO und des Konzepts aus dem Wettbewerb.

 

Hinsichtlich der Vermeidung von Hitzestau auf dem Bergedorfer Markt im Sommer fragt Frau Lühr, wie viele Bäume entfallen und wo die Ersatzpflanzungen geplant werden. Sie regt an, dem Bauherren Vorgaben für die Ersatzpflanzungen zu machen.

 

Herr Panz zeigt die entfallenden Bäume im Bereich Hinterm Graben auf und stellt klar: Fällungen im Bereich Bergedorfer Markt löse das Vorhaben nicht aus. Er verweist auf den beschlossenen Antrag 21-0393 „Qualitätsstandards und Klimaschutz beim Wohnungsbau", der den Ersatz von Bäumen im Verhältnis 1,5 festlegt. Die Verwaltung werde festlegen, wo und welcher Art die Bepflanzung erfolgen soll. Der Bauherr trägt die Kosten.

 

Herr Capeletti hinterfragt, ob die so formulierten 22 „privat zugänglichen" Pkw-Stellplätze, eine Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit ausschließen. Er verweist auf die gemeinsame Stellungnahme von WSB und BID Bergedorf, die eine gute Erreichbarkeit der Kundenstellplätze für Pkw und Fahrräder fordere. Er möchte wissen, wo die für das Gewerbe notwendigen Stellplätze nachgewiesen werden.

 

Herr Panz erklärt, dass die für Gewerbe vorgeschriebenen Stellplätze sowohl für Kunden als auch das Personal vorgesehen seien. Somit werde ein Teil der Stellplätze auch nachgewiesen werden können, wenn diese nur für Geschäftsinhaber und Personal „privat zugänglich" sind. Gleichwohl sei auch der Kundenverkehr und Stellplatzbedarf im Weiteren mitzudenken.

 

Herr Nagel-Heyer ergänzt, dass die nachzuweisenden Stellplätze gegebenenfalls auch an anderer Stelle sichergestellt werden.

 

Herr Becker stellt fest, dass im Wettbewerb keine verpflichtenden Stellplätze gefordert worden. Zielstellung sei gewesen, im Untergeschoss so viele Stellplätze wie möglich herzustellen.

 

Herr Panz konkretisiert auf Grundlage der damaligen Aufgabenstellung: „Für die Wohnnutzung müssen keine Stellplätze hergestellt werden. Für Verkaufsstätten ist je 75 qm Verkaufs-/ Nutzfläche - 1 Stellplatz zu planen, mindestens jedoch je 1 Stellplatz/ Laden. Für gastronomische Angebote ist je 10 Sitzplätze - 1 Stellplatz einzuplanen, wobei 75 Prozent Besucher:innen-Stellplätze und 3 Prozent barrierefrei sein sollen." Er erklärt, diese Fragestellung als zu präzisierenden Auftrag in die weitere Bearbeitung mitzunehmen.

 

Herr Capeletti unterstreicht, dass aus seiner Sicht die Begrifflichkeit der „privat zugänglichen" Pkw-Stellplätze, insbesondere mit den Bauherren, zu klären sei. Vor dem Hintergrund einer guten Vermietbarkeit der Flächen empfinde er 22 Stellplätze für 46 Wohneinheiten und Gewerbe gering. Er führt aus, dass an dieser Stelle der Bergedorfer Innenstadt ein Stellplatzmangel bestehe.

 

Frau Jacobsen befürwortet das Projekt und bedankt sich bei Verwaltung und Bauherren für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens. Sie möchte wissen,

1) inwieweit eine etwaige Geräuschentwicklung des Kinderspielplatzes in der Funktionsplanung bewertet werde.

2) ob die Idee einer Markthalle als Gewerbenutzung weiterverfolgt werde.

3) ob der damalige Karstadt die nachzuweisenden Stellplätze nach Bauordnung erreicht habe und wenn ja, wo. Ihr erscheine die neue Stellplatzzahl höher als die ehemals zur Verfügung stehenden Stellplätze.

 

Herr Panz erklärt,

1) dass nicht zwingend ein Spielplatz, sondern eine Kinderspielfläche im Sinne des Nachweises über Kinderspielflächen, erstellt werden müsse. Hinsichtlich des Lärms stellt er fest, dass Kinderspielen auch in die Stadt gehöre und gleichsam hier kein Abenteuerspielplatz geplant werde, sondern die nach HBauO erforderlichen Kinderspielflächen bei Wohnbauvorhaben.

2) dass die Idee einer Markthalle in einigen Entwürfen angedacht war und die Frage, wie Handel oder Gastronomie angesiedelt werde im Funktionsplan offen gestaltet wurde. So würden verschiedene Nutzungen, wie auch ein Markthallenkonzept, ermöglicht.

3) dass er ad hoc nicht sagen könne, ob über die damals ca. 14 Stellplätze im Außenbereich, weitere Stellplätze nachgewiesen wurden, was er jedoch vermutet. Im Übrigen sei im Ausschuss für Verkehr und Inneres am 12.12.2023 sehr differenziert über die in der Innenstadt vorhandenen Stell- und Parkplatzkapazitäten und deren Auslastungsgrade gesprochen worden. Die ermittelten Zahlen würden nicht das Bild zeichnen, dass es eine Unterversorgung mit öffentlichen Parkplätzen und privaten, öffentlich nutzbaren Stellplätzen gäbe, da auch an Spitzentagen erhebliche Kontingente in den Anlagen, insbesondere den großen Parkhäusern frei blieben.

 

Herr Nagel-Heyer ergänzt zu 2), dass es im Eigeninteresse der Bauherren sei, eine nachhaltige Nutzung der Erdgeschossflächen zu gewährleisten. Aktuell gingen die Gespräche für die marktseitigen Gebäude in Richtung gehobener Gastronomie. Die Idee der Markthalle bestehe daneben weiter und werde auch weiter geprüft.

 

Herr Becker und Herr Dr. Jansen bestätigen die flexible Planung der Erdgeschossflächen, durch die sinnhafte Einteilung von Tiefen, Größendifferenzierung und das Angebots eines Spektrums an Körnung, was viele verschiedene denkbare Nutzungen über die Zeit, ob großflächig oder kleinteiliger, ermögliche.

 

Hinsichtlich des Spielplatzes führt Herr Dr. Jansen aus, dass verschiedene Anforderungen an die Dachflächen (PV-Anlagen, Gründächer) bestehen, die in Konkurrenz stehen und denen man auf verschiedenen Ebenen gerecht werden möchte. Daher biete sich die Fläche zwischen den beiden Gebäudeteilen als Spielfläche an.

 

Herr Froh möchte wissen, wie sichergestellt werden soll, dass die Müllräume nur von Müllwerkern genutzt werden und der öffentliche Raum nicht mit Mülltonnen zugestellt werde.

 

Herr Panz erklärt, dass hierzu bereits Gespräche mit der Stadtreinigung geführt wurden. Der Erfahrung nach funktioniere die Zugänglichmachung der Räume und die Abholung durch die Müllwerker problemlos. Man arbeite an einer Lösung, die das Abstellen von Mülltonnen auf öffentlichem Weg vermeide.

 

Frau Petersen-Griem begrüßt die Funktionsplanung und stellt fest, dass eine etwaige Markthalle nicht in Konkurrenz zum Bergedorfer Markt treten dürfe. Sie befürwortet die Errichtung einer gehobenen Gastronomienutzung.

 

Herr Dr. Dahms möchte wissen, ob auf dem Solitärgebäude ein zusätzliches Staffelgeschoss möglich wäre. Aus seiner Sicht wäre auch ein achtgeschossiges Gebäude denkbar gewesen.

 

Herr Panz erwidert, dass im Wettbewerb ein einstimmiges Votum für ein siebengeschossiges Solitärgebäude getroffen wurde. Man habe im Nachgang auf Veranlassung des Bauherrnvertreters auch die Möglichkeit eines achtgeschossigen Gebäudes durchdacht. Dieses sei jedoch hinsichtlich betroffener Schutzgüter aus Sicht der Bauleitplanung, Verschattung und Denkmalschutzüberlegungen nicht umsetzbar und hätte auch dem Votum der Jury des Wettbewerbs widersprochen.

 

Frau Strehlow spricht die Möglichkeit der Errichtung öffentlich zugänglicher Toiletten oder eines Trinkbrunnens an.

 

Herr Panz führt aus, dass dies nicht in Erwägung gezogen wurde und auch im Widerspruch zur angestrebten privaten gastronomischen Nutzung stehe.

 

Herr Nagel-Heyer bestätigt diese Einschätzung und verweist auf das Gastronomieangebot.

 

Frau Westberg fragt nach der Erhitzung des Platzes im Sommer.

 

Herr Panz führt aus, dass dies nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens sei, man jedoch davon ausgehe, mit den neuen Gebäuden und insbesondere der Gasse beschattete Aufenthaltsbereiche zu schaffen. Man könne diesen Aspekt in die weiteren Überlegungen, beispielsweise hinsichtlich der Bepflanzung, stärker einbeziehen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Petitum der Vorlage einstimmig zu.

 

 


Anlagen
TOP 2_Präsentation_Karstadt Markt (2396 KB)

Ö 4 - 21-1962.01

Bebauungsplanverfahren für einen Schaustellerplatz am Dweerlandweg (Verfasserin: CDU-Fraktion)

Herr Capeletti resümiert das Auskunftsersuchen seiner Fraktion und äußert die Befürchtung, dass bis zu einem Bebauungsplanverfahren für einen Schaustellerplatz am Dweerlandweg noch mehrere Jahre vergehen werden.

 

Herr Panz ordnet ein, dass die Flächen durch die Hamburger Wirtschaftsförderung von der HIE Hamburg Invest, die der Wirtschaftsbehörde untersteht, entwickelt werden. Die Verzögerungen führt er auf die erforderlichen Zeiten für das Finden eines Auftragnehmers und naturschutzrechtliche Begutachtungen zurück, die bestimmte Jahreszeiten und Vegetationsperioden bzw. bei Vögeln auch bestimmte jahreszeitgebundene Aspekte (Zug, Brut etc.) berücksichtigen müsse, analog bei Amphibien Wanderungs- und Laichzeiten.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.

 

Ö 5 - 21-1999

Neues Gewerbegebiet am Speckenweg (Verfasserin: CDU-Fraktion)

Herr Emrich resümiert den Antrag seiner Fraktion für ein neues Gewerbegebiet am Speckenweg.

 

Herr Panz verweist auf eine Prüfung aus dem Jahr 2018, in der naturschutzfachliche, raumordnerische und städtebauliche Gründe gegen die Errichtung eines Gewerbegebiets am Speckenweg festgestellt wurden. Der Hamburger Ortsausgang bzw. der Eingang in die Vier- und Marschlande solle demnach hier nur von freiraumbezogenen Strukturen geprägt sein und auch Landschaftsprogramm und Flächennutzungsplan sehen an dieser Stelle keine gewerbliche Nutzung vor. Dies bedeute, dass man für ein solches Vorhaben die Fachbehörden gewinnen müsse, was er gleichsam als nicht erfolgsversprechend einstuft. Er bietet an, das Thema dennoch zu adressieren.

 

Herr Stitz führt aus, dass es sich um eine landwirtschaftliche Fläche handle, die als Grünland unter Beachtung von naturschutzfachlichen Auflagen (Vertragsnaturschutz) genutzt werde. Er spricht das Bebauungsplanverfahren Bergedorf 108 an, für welches Ausgleichsflächen benötigt würden. Die Flächen östlich des Speckenwegs stellten dafür ein gutes Potential dar, allerdings müsste hierüber mit dem Grundeigentümer gesprochen werden, der heute Vertragsnaturschutzpartner der FHH sei.

 

Herr Emrich spricht an, dass zur Bodenbeschaffenheit ein Gutachten vorliege, dass als Anlage zur Drucksache 20-0862 nichtöffentlich abrufbar sei. Aus seiner Sicht solle Bergedorf durch die bezirkliche Stadtplanung den Impuls geben, die entsprechenden Planverfahren auf den Weg zu bringen. Für Ausgleichsflächen böten sich aus seiner Sicht eher Areale südlich der Autobahn, wie der Horster Damm, an.

 

Herr Froh pflichtet Herrn Emrich bei und berichtet, dass die Bewirtschafter der Fläche diese als unattraktiv für die Landwirtschaft einstuften. Er stellt fest, dass bereits Gewerbeflächen an der Ecke Speckenweg/ Rothenhauschaussee sowie an der Schleswig-Holsteiner Grenze bestehen.

 

Herr Schneede verweist auf das beschlossene Entwicklungskonzept Bergedorf, in dem auch systematisch die Schwerpunkte der Gewerbeentwicklung dargestellt werden, dieses mithin als Kompass diene. Das Areal am Speckenweg wurde hierin nicht als gewerblicher Entwicklungsbereich sondern vielmehr als zu erhaltender Grünbereich kategorisiert. Eine gewerbliche Entwicklung würde das Entwicklungskonzept insoweit in Frage stellen.

 

Herr Heilmann erklärt, dass seine Fraktion die Entwicklung eines Gewerbegebiets an dieser Stelle ablehne. Man könne nicht dazu übergehen, zukünftige Gewerbeflächen durch die Versiegelung von landwirtschaftlichem Grünland zu schaffen. Vielmehr solle man Gewerbe und Handwerk in die Wohngebiete integrieren. Er spricht in diesem Zusammenhang das alte Fabrikgelände der Hauni an, das demnächst entwickelt werden müsse.

 

Herr Noetzel ermutigt die Verwaltung das Thema neu auszurichten. Hinsichtlich der Nichtbebauung von Flächen an der Stadtgrenze verweist er auf die Wohnbebauung in Lohbrügge-Nord, die ebenfalls an die Stadtgrenze Hamburgs heranreiche.

 

Herr Emrich erwidert, dass es Ziel des Entwicklungskonzeptes sei, rahmengebend zu sein und dieses nicht die Flexibilität für weitere Entwicklungen nehmen solle. Die Integration von Gewerbe in Wohngebieten sehe er wegen des Lärmschutzes und etwaiger Expansionsmöglichkeiten eher schwierig.

 

Frau Lühr unterstreicht, dass auf der Fläche Vertragsnaturschutz bestehe und diese landwirtschaftlich genutzt werde. Sie verweist auf das Gewerbeflächenkonzept für Bergedorf.

 

Herr Schneede bestätigt, dass die Fläche in der Aktualisierung des Gewerbeflächenkonzeptes aus dem vergangenen Jahr (Drucksache 21-1853) nicht berücksichtigt ist.

 

Herr Emrich erwidert, dass der Vertragsnaturschutz zugunsten einer anderweitigen Nutzung beendet werden könne.

 

Herr Krohn spricht sich für die Errichtung eines Gewerbegebietes am Speckenweg aus.

 

Herr Jarchow schlägt vor, die Beratung des vorliegenden Antrags zunächst in den Fraktionen weiterzuführen und danach in einer späteren Ausschusssitzung den Antrag abzustimmen, was einvernehmlich angenommen wird.

 

Ö 6

Mitteilung der Verwaltung

Keine Wortmeldungen.

 

Ö 7

Verschiedenes

Herr Panz regt unter Bezugnahme auf die Berichterstattung der Bergedorfer Zeitung vom 20.02.2024 an, eine Referent:in der Schulbehörde sowie von Schulbau Hamburg zu den Planungen des neuen Gymnasiums an der Billwerder Straße einzuladen.

 

Herr Froh erkundigt sich nach dem Sachstand zum Bebauungsplanverfahren Kirchwerder 34/ Karkenland 2.

 

Herr Panz berichtet, dass der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zwei Anläufe für die Konzeptvergabe und das Finden eines Vorhabenträgers benötigt habe. Das Ergebnis der Konzeptausschreibung sei im SEA am 05.04.2023 vorgestellt worden. Zurzeit liefen unterschiedliche Verhandlungen zwischen Vorhabenträger und planbetroffenen Grundeigentümern sowie zwischen Vorhabenträger und LIG. Parallel werde an der Planung in Abstimmung mit dem Bezirksamt gearbeitet.

 

Ö 8

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.02.2024, öffentlicher Teil

Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 07.02.2024 wird einvernehmlich genehmigt.